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    Polizeigewerkschaft sieht „verheerendes“ Signal

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    Staatsanwaltschaft zieht überraschend Revision gegen ein Urteil zu Angriffen auf Beamte in Neuwiedenthal zurück. Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers führt schriftliche Urteilsbegründung an, die zu dem Rückzieher geführt habe.

    Der Fall hatte Entsetzen ausgelöst, das Urteil auch: Im Juni 2010 griff ein aufgebrachter Mob in Neuwiedenthal Polizisten an. Mehrere Beamte wurden verletzt, einer schwebte sogar kurzzeitig in Lebensgefahr. Doch das Urteil gegen einen der Angeklagten lautete Freispruch, die Staatsanwaltschaft ging daraufhin in Revision. Doch die wurde jetzt klammheimlich zurückgezogen, angeblich wegen mangelnder Erfolgsaussichten. Die Entscheidung dürfte das mittlerweile durch einige andere Vorgehensweisen zerrüttete Verhältnis zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei weiter verschlechtern.

    Der Angeklagte Amor S. (32), der einen Polizisten schwer verletzt haben soll, hatte den Gerichtssaal im vergangenen Jahr als freier Mann verlassen. Der Hauptbelastungszeuge, ein Polizist, hatte zwar gegenüber der Richterin den Mann eindeutig als Täter identifiziert, dann aber gegenüber der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung von seinem Recht auf Zeugnisverweigerung Gebrauch gemacht. Er selbst war auch angezeigt worden. Dieses Zeugnisverweigerungsrecht wäre ihm zu Unrecht gewährt worden, ist die Einschätzung von Rechtsanwalt Walter Wellinghausen, der die Nebenklage vertritt. Diese Meinung vertrat auch die Staatsanwaltschaft während des Verfahrens und bei Einreichung der Revision. „Ich bin mir sicher, dass das Urteil vor dem Bundesgerichtshof keinen Bestand hat“, sagt Wellinghausen. Die Staatsanwaltschaft hat mittlerweile eine andere Sicht. Laut Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers war es die Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung, die zu dem Rückzieher geführt hat. „Das war eine sehr bewusste Entscheidung“, sagt Wellinghausen, der seine Revision aufrechterhält.

    „Es ist schon erstaunlich, dass die Staatsanwaltschaft nach Monaten zu so einem Schluss kommt“, sagt dazu Joachim Lenders, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. Was ihn verwundert, ist der Umstand, dass seiner Ansicht nach andersherum bei Verfahren, die sich gegen Polizisten richten, die Hamburger Staatsanwaltschaft derzeit eine ganz harte Linie fährt. „Die Vorgehensweise ist merkwürdig“, sagt Lenders. „Man hat das Gefühl, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird.“

    Mehrfach waren zuletzt Verfahren gegen Polizisten wieder aufgenommen worden, für die der bearbeitende Staatsanwalt nach Kenntnis Lenders‘ bereits die Einstellung empfohlen hatte. Konkret geht es um einen Beamten, der bei einer Demonstration in Moorburg beim Vorgehen gegen einen Protestierer gefilmt wurde, und einen weiteren Bereitschaftspolizisten, der bei einer Demonstration einen Mann zu Boden brachte, der kurz zuvor einen Polizisten mit einem Faustschlag attackiert haben soll. Dann ist da noch der Fall eines Beamten der Wache 26, der einen Festgenommenen in eine Zelle zog, was als Körperverletzung gewertet worden war. In keinem Fall gab es Anzeigen gegen Beamte. Es soll sogar Entschuldigungsschreiben geben, in denen sich die von der Staatsanwaltschaft als „Opfer“ eingestuften Personen entschuldigten. Den Beamten half das nicht. Sie bekamen stattdessen das Angebot einer Geldbuße oder als Alternative „langwierige Ermittlungen“. „Für die betroffenen Kollegen ist das eine reine Rechenaufgabe gewesen“, sagt Lenders – während eines langwierigen Verfahrens werden sie nicht befördert.