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    Pressemitteilung

    DPolG Hamburg fordert die unverzügliche flächendeckende Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG)

    Seit Jahren fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Hamburg die Elektroschockpistolen in die Fläche zu bringen. Mit einem Distanz-Elektroimpulsgerät – umgangssprachlich besser als Taser bekannt – sollen Hamburgs Polizistinnen und Polizisten die Möglichkeit haben, einen Störer aus kurzer Distanz außer Gefecht zu setzen, ohne das Risiko einer tödlichen Verletzung einzugehen. Generell soll der Taser nur in statischen Lagen gebraucht werden – und zwar, wenn ein potenzieller Angreifer steht, aber zum Widerstand entschlossen ist.

    Die Elektroschockpistolen sollen die Lücke zwischen den Einsatzmitteln Pfefferspray, Schlagstock und dem Einsatz der Dienstwaffe schließen. Beispiel NRW: Von Januar bis Anfang Dezember 2023 haben Polizistinnen und Polizisten in Nordrhein-Westfalen 1.245-mal einen Taser gezogen. In den meisten Fällen hat allein die Ankündigung gereicht, den Taser auszulösen, um die Einsatzlage zu beruhigen. Wirklich eingesetzt wurde der Taser nur in jedem fünften Fall.

    Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg:

    „Nachdem nun auch die Landesregierung in Schleswig-Holstein beschlossen hat, die Distanz-Elektroimpulsgeräte flächendeckend bei der Landespolizei einzuführen, fordere ich den Senat auf, endlich dafür zu sorgen, dass die Taser hamburgweit zum Einsatz kommen. Es wurde meines Erachtens genug getestet und jetzt ist Innensenator Grote (SPD) am Zug eine Entscheidung im Sinne meiner Kolleginnen und Kollegen zu treffen.

    Die zunehmende, oft auch anlasslose Aggressivität und Gewaltbereitschaft gegenüber den Kolleginnen und Kollegen macht es notwendig, dass die Einsatzkräfte über die Ausstattung verfügen, die unter anderem zur schnellen Deeskalation der Lage beitragen kann. Ohne Zweifel ist der Taser ein solches Einsatzmittel und in Verbindung mit einer Bodycam ergeben sich weitere einsatztaktische Vorteile, wie zum Beispiel eine automatische Standortmeldung und Aufzeichnung der Einsatzsituation.

    Natürlich ist der Taser nicht gänzlich ungefährlich und es kann beim polizeilichen Gegenüber zu Stürzen oder anderen Verletzungen kommen. Ein solches Restverletzungsrisiko kann bei der Anwendung von anderen Zwangsmitteln jedoch auch nicht ausgeschlossen werden, zumal es beim Gebrauch von Schusswaffe oder Schlagstock deutlich größer ist.“

    Bei Rückfragen: Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287

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