Richter müssen ständig für Blutproben bereitstehen
Justizbehörde reagiert auf Kritik – Seit Gerichtsurteil Alkohol-Bluttest nur mit Richterbeschluss
Für Alkoholkontrollen und Blutproben ist künftig eine richterliche Bereitschaft rund um die Uhr gewährleistet, heißt es aus der Justizbehörde. Sie reagiert damit auf Kritik aus der Polizeigewerkschaft. In der Vergangenheit war die Zahl der Blutprobenentnahmen drastisch zurückgegangen, nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass ein Richter darüber entscheiden muss. Als Folge müssen Beamte warten, bis ein Richter die nötige Anordnung trifft. In Einzelfällen dauert dies sogar Stunden.
Aktuelle Zahlen zeigen: Im Dezember wurde in 27 Fällen ein Richter wegen einer Blutprobenentnahme angerufen. In zwei Fällen war keiner erreichbar. „Hier muss dringend gehandelt werden“, sagt Joachim Lenders, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. „Die Regelung ist unpraktikabel.“ Vor allem die präventiven Maßnahmen, also Kontrollen schon bei geringem Verdacht, würden unter den Tisch fallen.
Die Justizbehörde handelte und strukturierte um. „Der richterliche Bereitschaftsdienst wurde ab 1. Dezember neu organisiert, um der in der letzten Zeit vermehrten Inanspruchnahme durch Polizei und Staatsanwaltschaft gerecht zu werden“, ließ Justizsenator Till Steffen (GAL) verbreiten.
Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU)ist dennoch unzufrieden. „Ich bin mir mit Dr. Steffen einig, dass die derzeitige Situation nicht akzeptabel ist und die Verfahrensweise deshalb zügig geändert werden muss.“ Die Praxis vergangener Jahrzehnte habe sich bewährt. Ahlhaus: „Deshalb sollte es auch künftig wieder möglich sein, dass Polizeibeamte Blutproben anordnen können, ohne auf die Entscheidung eines Richters und deren Übermittlung über die Staatsanwaltschaft warten zu müssen.“