Skip to main content

    Ruhepausen für Zivilfahnder: Stellungnahmeverfahren der Polizeikommissariate abgeschlossen

    Am 25.02.2013 trafen sich der stellv. Landesvorsitzende Klemens Burzlaff, der für Zivilfahnderangelegenheiten zuständige Beisitzer des Fachbereiches Schutzpolizei ,Bernd Haß, und der Leiter der Zentraldirektion Wolfgang Brand.

    Inhalt dieses Gespräches war erneut die Forderung der DPolG Hamburg, Ruhepausen auch für Zivilfahnder anzuerkennen.

    Gespräch Brand ZV

     Sachstand:

    Zur Zeit werden in der Zentraldirektion die jeweiligen Stellungnahmen der PK-Leiter im Hinblick auf eine Veränderung zur Situation der Zivilfahnder seit 2008 ausgewertet. ZDL machte noch einmal deutlich, dass die abschließende Stellungnahme der Zentraldirektion auf breite Füße gestellt werden muss und die Einbeziehung der beteiligten Polizeikommissariate unerlässlich sei. Eine abschließende Entscheidung sei noch nicht getroffen worden.

    Die DPolG Hamburg wies erneut daraufhin, dass eine Ruhepause zur Folge hätte, dass auch in ad hoc Situationen nicht auf Zivilfahnder zurückgegriffen werden könnte. Dies entspricht nicht der gelebten Realität und die Erwartungshaltung der Zivilfahnder, aber auch der Dienststellen, ist eine komplett andere. Diese ständige Bereitschaft muss durch die Anerkennung der Ruhepausen honoriert werden.

    Die Gesprächsteilnehmer vereinbarten auch weiterhin im Gespräch zu bleiben. Über den aktuellen Sachstand werden wir weiter berichten.

    Der Landesvorstand                                                                                         Hamburg, den 26.02.2013

    Pdf Logo

     Download des Flugblatts