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    Steigerung der Berufsattraktivität – so geht’s!

    Polizeizulage ist wieder ruhegehaltsfähig!                                   …in NRW

    Seit dem 1. Juli dieses Jahres ist die Polizeizulage in Nordrhein-Westfalen wieder ruhegehaltsfähig. Mit diesem Datum ist das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz NRW (DRModG NRW) in Kraft getreten. Bereits 2013 hatte der nordrhein-westfälische Landtag auf Drängen der Polizeigewerkschaften eine entsprechende Entschließung verabschiedet. Auch die zwischenzeitlich in den Ruhestand gegangenen Kolleginnen und Kollegen kommen in den Genuss dieser Regelung. Rückwirkende Zahlungen wird es aber nicht geben.

    Wieder einmal mehr hat NRW die Nase vorn, wenn es darum geht die Attraktivität des Polizeiberufes zu erhöhen bzw. erkannte Fehlentscheidungen zu korrigieren. Unsere Kolleginnen und Kollegen in Nordrhein-Westfalen haben die zweigeteilte Laufbahn, die Freie Heilfürsorge und jetzt auch wieder eine ruhegehaltsfähige Polizeizulage.

    WARUM IST DAS IN HAMBURG ANGEBLICH ALLES NICHT MÖGLICH?

    Allerdings und das gehört zur Wahrheit dazu, liegt die Regelaltersgrenze für die Polizei in Nordrhein-Westfalen bei 62 Jahren!

    DuZ wird auf 5 Euro erhöht!                                                                   …in Bayern

    Vor der parlamentarischen Sommerpause haben unsere Freunde von der DPolG Bayern zahlreiche Gespräche mit Innenminister Joachim Herrmann (CSU) mit dem Ziel geführt, die Nachtdienst-DuZ zu erhöhen. Jetzt zeichnet sich ab, dass die Nachtdienst-Stunden stufenweise erhöht werden:

    • 2017 →4 Euro        2018 →4,50 Euro         2019 →5 Euro

    Gleichzeitig entfällt (wie in Hamburg geplant) die Wechselschichtzulage. Bayern investiert mit dieser Entscheidung einen zweistelligen Millionenbetrag in die Erhöhung der Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ). Übrigens: In Bayern wurde die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage nie angetastet!

    Die DPolG Hamburg fordert Innensenator Andy Grote (SPD) eindringlich auf, die von der BIS geplante Erhöhung der DuZ-Beträge mindestens auf bayerisches Niveau zu heben und sich im Senat ohne Wenn und Aber für die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage einzusetzen! Aktuell beträgt die Polizeizulage nach einer Dienstzeit von zwei Jahren monatlich 127,38 Euro – die Streichung der Ruhegehaltsfähigkeit war ein Sonderopfer für Polizeibeamte. Dieser Fehler muss auch in Hamburg (wie jetzt in NRW) dringend korrigiert werden!

     

    Der Landesvorstand                                                                                 Hamburg, 29.08.2016