Tarifabschluss 2019 Auszüge aus der Tarifeinigung
Erhöhungen der Tabellenentgelte:
Ab 01.01.2019 Rückwirkend im Gesamtvolumen um 3,2 %
– Für die Stufe 1 der EG2 bis EG15 um 4,5 %
– Für die Stufen 2 – 6 linear um 3,01 % mindestens 100,-/Monat
Ab 01.01.2020 im Gesamtvolumen um 3,2 %
– Für die Stufe 1 der EG2 bis EG15 um 4,3 %
– Für die Stufen 2 – 6 linear um 3,12 % mindestens 90,-/Monat
Ab 01.01.2021 im Gesamtvolumen 1,4 %
– Für die Stufe 1 der EG2 bis EG15 um 1,8 %
– Für die Stufen 2 – 6 linear um 1,29 % mindestens 50,-/Monat
Höhergruppierungsgewinn:
Rückwirkend ab 01.01.2019 kein stufengleicher Aufstieg, aber Erhöhung des
Garantiebetrages:
– EG1 bis EG8 von 30,67 Euro auf 100,- Euro
– EG9 bis EG14 von 61,31 Euro auf 180,- Euro
Entzerrung der Entgeltgruppe 9
Einführung einer Entgeltgruppe EG9a und EG9b – beide Entgeltgruppen haben normale
Stufenlaufzeiten. Die Entgeltgruppe 9a ist die ehemalige EG9s.
Die genaue Überleitung in die Entgeltgruppe EG9a bleibt bis zur endgültigen Regelung
durch die Redaktionsverhandlungen abzuwarten.
Die Stufenlaufzeiten in der Entgeltgruppe 9a richteten sich nach §16 Absatz 3, Satz 1 TV-L.
Daher ist davon auszugehen, dass Kolleginnen und Kollegen, die am 01.01.2019 bereits 2
Jahre in der Entgeltstufe 2 waren, der Entgeltstufe 3 zugeordnet werden. Das gleiche
Prinzip gilt für die Kolleginnen und Kollegen, die bisher der Entgeltstufe 3 zugeordnet
waren.
Jahressonderzahlung / Weihnachtsgeld
Die Jahressonderzahlung bleibt für alle Tarifbeschäftigten im TV-L soweit erhalten. Sie nimmt jedoch in den Jahren 2019 bis 2022 nicht an den linearen Tariferhöhungen teil.
Entgeltordnung / Eingruppierung
Arbeitsvorgang nach § 12 TVL
Hier gab es durch höchstrichterliche Rechtsprechung eine positive Veränderung zugunsten der Arbeitnehmer. Im Vorfeld der Tarifverhandlungen haben die Arbeitgeber eine Neubewertung des Arbeitsvorganges gefordert. Dies hätte flächendeckend zu einer deutlich schlechteren Eingruppierung geführt.
Aufgrund der hartnäckigen Verhandlungsführung wurde diese Arbeitgeberforderung verhindert.
Verbesserung der Eingruppierung, z.B.:
– Schießstandwart von EG3 nach EG4
In einer bisher nicht belegten Entgeltgruppe 5 werden folgende Tätigkeitsmerkmale eingeführt:
– Pferdewirt
– Tierpfleger mit Berufsausbildung
– Lagerarbeiter mit Berufsausbildung
Kraftfahrerpauschalen
Die Pauschalentgelte nach dem PKW-Fahrer-TV-L werden wie folgt erhöht:
– 1. Januar 2019 um sich aus I. 1. Buchstabe a für die Stufen 2 bis 6 in allen Entgeltgruppen ergebene lineare Erhöhung, mindestens jedoch um 100,- €
– 1. Januar 2020 um sich aus I. 1. Buchstabe a für die Stufen 2 bis 6 in allen Entgeltgruppen ergebene lineare Erhöhung, mindestens jedoch um 90,- €
– 1. Januar 2021 um sich aus I. 1. Buchstabe a für die Stufen 2 bis 6 in allen Entgeltgruppen ergebene lineare Erhöhung, mindestens jedoch um 50,- €
Fachbereich Verwaltung 04.03.2019