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    Korrektur der Stundenberechnung für Tarifbeschäftigte

    Korrektur der Stundenberechnung für Tarifbeschäftigte – Was bedeutet das konkret? 

    Betroffener Personenkreis: Tarifbeschäftigte in Schicht- und Wechselschichtdienstbereichen sowie in Tagesdienst- und Gleitzeitbereichen, in denen regelmäßig unständige Bezüge anfallen.

    Im Jahre 2022 erging ein BAG Urteil, das eine andere Abrechnungssystematik von Überstunden im Schicht- und Wechselschichtdienst notwendig machte.

    Allerdings führte die Umstellung der Abrechnung in eZeit/SPX zu erheblichen Defiziten. Nach fast zwei Jahren voller Unklarheiten und zahlreichen Gesprächen mit dem Personalamt und dem dbb sowie der DPolG Hamburg hat das ZPD endlich die Korrektur der fehlerhaften Stundenberechnung für Tarifbeschäftigte angekündigt.

    Die neuen Abrechnungsvorgaben treten zum 31.03.2025 in Kraft. Auf Bestreben des dbb und der DPolG Hamburg hat das Personalamt bereits im Mai 2022 den Verzicht auf Einrede der Verjährung schriftlich erklärt. Daher gelten die Regelungen bereits rückwirkend zum 01.06.2023. 

    Hier nun noch ein paar Erläuterungen dazu aus tarifrechtlicher Hinsicht, die PERS 13 i.V.m. dem Personalamt und dem ZPD erstellt hat.

    Was ist jetzt zu tun?

    Bis zum 30.03.2025 müssen alle Tarifbeschäftigten ihre Stundennachweise zur Darstellung der Abrechnung unter alten Bedingungen erzeugen, also als PDF speichern oder ausdrucken! Die späteren Änderungen können sonst nicht nachvollzogen werden!

    Falls jemand krank oder im Urlaub ist, sollten Vorgesetzte schnell eine Lösung finden, um die Sicherung zu ermöglichen.

    Ablauf der Umsetzung:

    ✔ 31.03.2025 – 04.04.2025: Technische Umstellung durch das ZPD

    ✔ Anfang Mai 2025: Rückrechnungen und mögliche Nachzahlungen für Überstunden und Zuschläge

    Wichtiger Hinweis:

    Abhängig von der individuellen Dienstverrichtung in den vergangenen knapp zwei Jahren können nachträglich Überstunden sowie insbesondere Dienstplanstunden im Wechselschicht- oder Schichtdienst entstanden sein. Diese können gegebenenfalls zu nachträglichen Zuschlags- oder Auszahlungen führen.

    Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

    1. Überstunden & Mehrarbeit

    Überstunden müssen angeordnet werden und sollen bis zum Ende der Folgewoche durch Freizeit ausgeglichen werden.

    Zuschläge für Überstunden (30 % bzw. 15 %) entstehen bei Anordnung der Überstunden und sie werden am Ende des Leistungsmonats ausgezahlt. Die Überstunde an sich wird nach drei Monaten ausgezahlt, falls zuvor kein Freizeitausgleich gewährt wurde.

    Mehrarbeit bei Teilzeitkräften wird erst nach Erreichen der tariflich vereinbarten Wochenarbeitszeit als Überstunde gewertet.

    1. Feiertagsarbeit & Rufbereitschaft

    Feiertagszuschläge (35 %) werden sofort gezahlt.

    Feiertagsstunden (100 %) sollen zeitnah durch Freizeit ausgeglichen werden. Ist das nicht möglich, erfolgt eine Auszahlung nach drei Monaten.

    Rufbereitschaft wird vergütet, jedoch nicht als Arbeitszeit angerechnet. Arbeitseinsätze während der Rufbereitschaft werden pro Stunde als Überstunde bezahlt.

    1. Schichtdienst & Mehrleistung

    Schichtpläne können nicht exakt an die monatliche Sollzeit angepasst werden, daher kann es zu zusätzlichen Mehrleistungen kommen.

    Innerhalb von drei Monaten muss ein Ausgleich dieser Mehrleistung durch Freizeit erfolgen, andernfalls erfolgt eine Auszahlung inklusive Überstundenzuschlag, da angenommen wird, dass diese angeordneten Überstunden waren.

    Vorgesetzte sind aus Fürsorgegründen verpflichtet, Überbesetzungen in der Dienstplanung zu vermeiden. Ist eine Besetzung nicht notwendig, sollen Freizeiten zum Ausgleich von Überstunden gegeben werden.

    Fazit:

    Mit dieser Korrektur in der eZeit/SPX wird eine Verbesserung der Stundenabrechnung erwartet. Ob damit tatsächlich alle Fehler behoben wurden, bleibt abzuwarten – wir bleiben dran!

    An dieser Stelle ein großes Dankeschön an unsere Kolleginnen und Kollegen bei PERS 1 bei der Aufbereitung und Umsetzung der tarifrechtlichen Vorgaben durch das Personalamt.

    Habt ihr Fragen oder Probleme? Ihr könnt euch selbstverständlich an die DPolG Hamburg wenden! Wir werden weiter berichten.

     

    Fachbereich Verwaltung                                                                                                  18.03.25