WICHTIGE INFORMATION Verfahrensstand amtsangemessene Alimentation (aA)! – Widerspruch auch für 2023 einlegen!
Die DPolG Hamburg empfiehlt, dass alle betroffenen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger – erstmals oder ggf. zusätzlich und unter Aufrechterhaltung ihrer bereits in 2020, 2021 und/oder 2022 eingelegten Widersprüche – auch im laufenden Kalenderjahr gegen die Besoldungsmitteilungen November und Dezember 2023 für das laufende Kalenderjahr sowie die Folgejahre Widerspruch einlegen