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Tag: 8. Dezember 2020

WICHTIGE INFORMATION FÜR ALLE BEAMTINNEN UND BEAMTEN SOWIE VERSORGUNGESEMPFÄNGER!

Antrag auf amtsangemessene Alimentation stellen und Widerspruch gegen die Bezüge aus Dezember 2020 einlegen! Der Wortbruch des Hamburger Senats muss Konsequenzen haben, deshalb jetzt handeln und Ansprüche wahren!

Worum geht es?: Vor dem Hintergrund des Besoldungsanpassungsgesetzes 2011/12 und den damit verbundenen massiven Kürzungen der Sonderzahlungen für Beamte und Pensionäre haben zahlreiche Landesbeamte und Versorgungsempfänger Widerspruch eingelegt. Die Dachverbände dbb und DGB haben daraufhin mit dem Senat vereinbart, dass Musterklageverfahren durchgeführt werden, um eine rechtliche Klärung herbeizuführen. Der Hamburger Senat hat damals zugesagt (!), dass diese Musterklagen im Erfolgsfall für alle vergleichbaren Fälle gelten und für alle Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger Anwendung finden. Weitere Widersprüche und Klagen seien nicht erforderlich, auf die Einrede der Verjährung wird verzichtet (Gleichbehandlung).

Vor wenigen Wochen hat das Verwaltungsgericht Hamburg erstinstanzlich verhandelt. Das VG Hamburg hat einen Beschluss zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angekündigt, um eine endgültige Entscheidung herbeizuführen, ob die Besoldung und Versorgung in Hamburg verfassungswidrig ist oder nicht!

Offensichtlich hat der Senat nach dieser Ankündigung gemerkt, dass das Eis dünner wird und die Karlsruher Richter womöglich eine Entscheidung treffen, die in der Summe gravierende finanzielle Folgen haben kann. Denn plötzlich rückt der Senat von seiner Aussage ab und behauptet, dass die damalige Gleichbehandlungszusage lediglich für die Jahre 2011 und 2012 gelte. Mögliche Ansprüche ab dem Jahr 2013 seien nicht abgedeckt. Dieser politische Wortbruch hat mit dem Leitsatz „Hamburg ordentlich regieren“ des ehemaligen Bürgermeisters Olaf Scholz nichts mehr zu tun! Diesen Umgang lassen wir uns nicht bieten! Um es mit den Worten des Personalamts aus dem Rundschreiben vom 25. November 2020 zu sagen: „Aufgrund (…) der darauf zu erwartenden gewerkschaftlichen Reaktionen ist mit einer erheblichen Anzahl von Anträgen bzw. Widersprüchen zu rechnen.“ – RICHTIG erkannt!Was ist jetzt zu tun?:

Die DPolG Hamburg hat auf ihrer Homepage zwei Musterwidersprüche zum Download eingestellt (Widerspruch I: Einstellung vor dem 1.1.2011 bzw. bis zum 31.12.2012 – Widerspruch II: Einstellung nach dem 31.12.2012). Diese Anträge ausfüllen, unterschreiben und an PERS 3 senden. Wichtiger Hinweis: Es ist möglich, dass diese Widersprüche kostenpflichtig (ca. 50 bis 100 Euro) abgewiesen werden! Diese Kosten muss jeder Antragsteller selbst tragen! Aber: Nur wer Widerspruch einlegt, kann sicher sein, dass Ansprüche aus Gerichtsentscheidungen gewahrt bleiben! Unser Dachverband dbb Hamburg wird darüber hinaus ein weiteres Musterverfahren anstreben.

Bitte beachten: Die Personalabteilung der Polizei verfügt derzeit über keine weiteren Informationen, federführend ist das Personalamt! Wende dich bei Fragen an deine DPolG Hamburg!


Der Landesvorstand                                                              Hamburg, 30.11.2020

VD 1: neue Aufgaben und Herausforderungen für die Polizei

Ab 1. Januar 2021 werden Teilaufgaben und Personal des Landesbetriebes Verkehr (LBV) nach einer Übergangsphase endgültig der Polizei übertragen. Dafür wurde die Abteilung VD 1 neu geschaffen. Hier finden sich nun die Kollegen des Transport- und Genehmigungsmanagements (TGM) sowie die Kollegen der Verkehrsüberwachung (VÜ) wieder.

Ändert sich für die Kollegen des TGM zunächst erstmal noch nicht so viel, so gibt es im Bereich der VÜ einige Veränderungen. Neu sind 80 Stellen AiP in EG 6, bei denen dann etwa zu einem Drittel Bildauswertung vorgesehen ist und ansonsten der ruhende und fließende Verkehr überwacht wird, z.B. 2. Reihe-Parker, Busbeschleunigung, Verkehrslenkung.

Bereits vorhanden in der Polizei sind unsere Kolleginnen und Kollegen in den Verkehrsstaffeln, die die Radarfahrzeuge besetzen, diese werden in die neu geschaffenen Funktionen integriert.

Vorteile der Aufgabenübertragung und Neuorganisation:
Es gibt demnächst mehrere Ausschreibungen für die AiP EG 6 Stellen zum Teil extern, aber auch 40 Ausschreibungen für unsere AiP in der Polizei, ein weiterer Schritt in Richtung Berufsbild AiP. In der Zukunft wird es im Bereich der mobilen Anlagenbetreuung weitere Aufstiegsmöglichkeiten geben, hier werden im kommenden Jahr Stellen in EG 8 ausgeschrieben

Derzeit hat es personell keine negativen absehbaren Auswirkungen im Betrieb der LBP 10/VS. Die Dienstposten des Objektschutzes sind ausreichend besetzt, um diesen zu gewährleisten und darüber hinaus auch noch in den Überhängen Verkehrsordnungswidrigkeiten als Abwechslung durchzuführen. Damit wird zurzeit der Vollzug nicht mehr als sonst belastet für den Objektschutz.

Aber das bedingt, dass auch weiterhin regelmäßig AiP eingestellt und ausgebildet werden, denn die Fluktuation im Bereich der LBP 10/VS ist groß.

Die DPolG Hamburg fordert deshalb die Verantwortlichen in der Politik auf, weitere Einstellungen von AiP in den kommenden Haushaltsaufstellungen zu berücksichtigen, damit das Kartenhaus nicht zusammenfällt.

Es sind noch einige Dinge zu klären in dieser neuen Welt der VD 1, angefangen von den räumlichen Unterbringungen sowie der Führungsstruktur und dem reibungslosen Ablauf der Aufgaben, natürlich unter dem neuen Fokus von Einnahmeerwartungen.

Die DPolG Hamburg wird sich in dem Prozess beteiligen und regelmäßig berichten.

Fachbereich Verwaltung, 08.12.2020

(Hier das Flugblatt zum Download)