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    WICHTIGE INFORMATION FÜR ALLE BEAMTINNEN UND BEAMTEN SOWIE VERSORGUNGESEMPFÄNGER!

    Antrag auf amtsangemessene Alimentation stellen und Widerspruch gegen die Bezüge aus Dezember 2020 einlegen! Der Wortbruch des Hamburger Senats muss Konsequenzen haben, deshalb jetzt handeln und Ansprüche wahren!

    Worum geht es?: Vor dem Hintergrund des Besoldungsanpassungsgesetzes 2011/12 und den damit verbundenen massiven Kürzungen der Sonderzahlungen für Beamte und Pensionäre haben zahlreiche Landesbeamte und Versorgungsempfänger Widerspruch eingelegt. Die Dachverbände dbb und DGB haben daraufhin mit dem Senat vereinbart, dass Musterklageverfahren durchgeführt werden, um eine rechtliche Klärung herbeizuführen. Der Hamburger Senat hat damals zugesagt (!), dass diese Musterklagen im Erfolgsfall für alle vergleichbaren Fälle gelten und für alle Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger Anwendung finden. Weitere Widersprüche und Klagen seien nicht erforderlich, auf die Einrede der Verjährung wird verzichtet (Gleichbehandlung).

    Vor wenigen Wochen hat das Verwaltungsgericht Hamburg erstinstanzlich verhandelt. Das VG Hamburg hat einen Beschluss zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angekündigt, um eine endgültige Entscheidung herbeizuführen, ob die Besoldung und Versorgung in Hamburg verfassungswidrig ist oder nicht!

    Offensichtlich hat der Senat nach dieser Ankündigung gemerkt, dass das Eis dünner wird und die Karlsruher Richter womöglich eine Entscheidung treffen, die in der Summe gravierende finanzielle Folgen haben kann. Denn plötzlich rückt der Senat von seiner Aussage ab und behauptet, dass die damalige Gleichbehandlungszusage lediglich für die Jahre 2011 und 2012 gelte. Mögliche Ansprüche ab dem Jahr 2013 seien nicht abgedeckt. Dieser politische Wortbruch hat mit dem Leitsatz „Hamburg ordentlich regieren“ des ehemaligen Bürgermeisters Olaf Scholz nichts mehr zu tun! Diesen Umgang lassen wir uns nicht bieten! Um es mit den Worten des Personalamts aus dem Rundschreiben vom 25. November 2020 zu sagen: „Aufgrund (…) der darauf zu erwartenden gewerkschaftlichen Reaktionen ist mit einer erheblichen Anzahl von Anträgen bzw. Widersprüchen zu rechnen.“ – RICHTIG erkannt!Was ist jetzt zu tun?:

    Die DPolG Hamburg hat auf ihrer Homepage zwei Musterwidersprüche zum Download eingestellt (Widerspruch I: Einstellung vor dem 1.1.2011 bzw. bis zum 31.12.2012 – Widerspruch II: Einstellung nach dem 31.12.2012). Diese Anträge ausfüllen, unterschreiben und an PERS 3 senden. Wichtiger Hinweis: Es ist möglich, dass diese Widersprüche kostenpflichtig (ca. 50 bis 100 Euro) abgewiesen werden! Diese Kosten muss jeder Antragsteller selbst tragen! Aber: Nur wer Widerspruch einlegt, kann sicher sein, dass Ansprüche aus Gerichtsentscheidungen gewahrt bleiben! Unser Dachverband dbb Hamburg wird darüber hinaus ein weiteres Musterverfahren anstreben.

    Bitte beachten: Die Personalabteilung der Polizei verfügt derzeit über keine weiteren Informationen, federführend ist das Personalamt! Wende dich bei Fragen an deine DPolG Hamburg!


    Der Landesvorstand                                                              Hamburg, 30.11.2020