ACHTUNG! Fristen zur neuen Entgeltordnung laufen ab!
Seit dem 1. Januar 2012 gilt die neue Entgeltordnung des TV-L für Tarifbeschäftigte. Es gibt derzeit 3 verschiedene Antragsfristen die dabei dringend zu beachten sind:
– Alle Kolleginnen und Kollegen, denen aufgrund eines aus dem BAT hervorgehenden Zeit-, Fall- oder Bewährungsaufstieg bis zum 31.10.2012 zugestanden hätten (gem. § 8 TVÜ-L), müssen diesen per Antrag geltend machen. Der Antrag muss bis zum 31.10.2012 beim Arbeitgeber vorliegen!
– Für alle Beschäftigten der Entgeltgruppen 2 bis 8 und kurzen Aufstiegen bis zu 6 Jahren (gem. § 29a TVÜ-L), für Beschäftigte der Entgeltgruppe 3 mit „schwierigen Tätigkeiten“, sowie einigen anderen Fallkonstellationen läuft die Antragsfrist zum 31.12.2012 aus.
– Für die „Beschäftigten in der Informationstechnik“ endet diese Antragsfrist erst am 31.08.2013.
Bei weiteren Fragen dazu, möchten wir auf die jeweiligen Tarifinformationen verweisen.
Selbstverständlich könnt Ihr Euch auch direkt an folgende Kolleginnen und Kollegen wenden:
Beate Petrou 0177 – 288 18 82
Michael Adomat 0172 – 403 80 78
Andy Metzlaff 0152 – 086 64 087