Als ehemaliger Angestellter doch Anspruch auf Strukturausgleich?
Wie in der Tarifinfo der DPolG Hamburg im November 2008 mitgeteilt, gab es ein anhängiges Gerichtsverfahren in Sachen Strukturausgleichzahlung für Angestellte bei der Überleitung vom BAT in den TV-L.
Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden, dass Beschäftigte einen Strukturausgleich auch dann erhalten, wenn sie zum Stichtag 1.11.2006 in einer Vergütungsgruppe eingruppiert waren, aus der zum Zeitpunkt der Überleitung kein (weiterer) Aufstieg in eine andere Vergütungsgruppe möglich war. Es ist unerheblich, ob eine am 1.11.2006 erreichte Vergütungsgruppe bereits durch Aufstieg erlangt worden ist oder nicht, es also nicht auf die „originäre“ Eingruppierung ankommt. (BAG vom 18.10.2012 – 6 AZR 261/11).
Für welche Vergütungsgruppen der Strukturausgleich mit welchen Konstellationen (Aufstieg, Ortszuschlagsstufe und Lebensaltersstufe) überhaupt in Frage kommt, kann aus der Anlage 3 Strukturausgleich zum TVÜ entnommen werden. Dieses findet ihr auf der DPolG Hamburg Seite, Fachbereich Verwaltung im Internet.
Die Personalabteilung der Polizei wertet zur Zeit alle in Frage kommenden Mitarbeiter aus und wird dann den Anspruch auf Strukturausgleich prüfen, zunächst für die Kolleginnen und Kollegen die seinerzeit einen Antrag gestellt haben, so wie es in der DPolG Hamburg Tarifinfo vorgesehen war. Die Ansprüche sind dann bei positivem Ergebnis im Rahmen der Antragsfrist zu erfüllen.
Ohne individuelle Antragsstellung sind die Ansprüche jeweils rückwirkend sechs Monate ab Urteil, also rückwirkend bis April 2012 zu erfüllen.
Da es sich hier um eine komplexe Einzellfallprüfung handelt, wird dieses einige Zeit in Anspruch nehmen. Wie der Leiter von PERS 30 mitteilte, sei vor Ende des Jahres 2013 nicht mit einem Ergebnis zu rechnen.
Grundsätzliche Auskünfte dazu erteilen euch die Tarifexperten der DPolG Hamburg:
Beate Petrou und Michael Adomat.
Tel: 4286 56601 Tel: 4286 56604
Mobil: 0177 288 1882 Mobil: 0172 403 8078.
Hamburg, den 13.09.2013 Fachbereich Verwaltung