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    Altersdiskriminierende Besoldung?

    Auswirkungen der Entscheidungen des Europäischen

    Gerichtshofes (EuGH) vom 8. September 2011

    Am 1. Februar 2010 wurde das Hamburgische Besoldungsgesetz rechtswirksam. Die Dienstaltersstufen wurden durch sogenannte Erfahrungsstufen ersetzt. Die vor diesem Zeitraum gültige Besoldung nach Dienstaltersstufen kann, nach derzeitiger Rechtsprechung, eine nicht gerechtfertigte Altersdiskriminierung darstellen.

    Eine Vielzahl von Verwaltungsgerichten hat Klagen hinsichtlich einer möglichen Altersdiskriminierung abgewiesen. Nur zwei Verwaltungsgerichte (Halle und Frankfurt) haben den Klagen stattgegeben. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig, daher ist auch der Ausgang dieser Verfahren noch nicht absehbar. Der dbb Hamburg bewertet einen möglichen Klageerfolg als gering.

    Dessen ungeachtet ist es notwendig, einen Widerspruch gegen die Festsetzung des Grundgehalts für die Zeit vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Januar 2010 einzulegen, um persönliche Ansprüche zu wahren!

    Das Personalamt wartet die höchst richterliche Entscheidung ab. Bis dahin erfolgt durch die zuständigen Personalabteilungen eine Ruhestellung des Widerspruchverfahrens. Dadurch wird gewährleistet, dass den Antragstellern keine Kosten entstehen.

    Da Besoldungs- und Versorgungsansprüche nach drei Jahren verjähren, müssen eventuelle Widersprüche bis spätestens zum 31. Dezember 2012 bei den Personalabteilungen eingegangen sein.

    Ein Musterwiderspruch kann über die Landesgeschäftsstelle der DPolG Hamburg abgefordert werden (Tel.: 254026-0 – E-Mail: dpolg@dpolg-hh.de).

    Der Landesvorstand                                                                                                                                      18.10.2012

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