Skip to main content

    DPolG: Anerkennung DU Corona

    Fehlende Wertschätzung bei der Anerkennung einer Covid 19 Erkrankung als Dienstunfall

    Nachdem Anfang des Jahres 2020 die DPolG Hamburg intensiv gefordert hat, eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus (Covid-19) als Dienstunfall anzuerkennen (siehe Flugblatt vom 13.04.2020), veröffentlichte das Personalamt im August 2021 ein Rundschreiben.

    Kernaussage der obersten Dienstbehörde war: Erkranken Beamtinnen und Beamte aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 liegen die Voraussetzungen für einen Dienstunfall grundsätzlich vor, sofern geringfügige klinische Symptome bestehen.

    Eine weitere Voraussetzung ist, dass sich Ort und Zeitpunkt der Infektion konkret nachweisen lassen und dieses Ereignis eindeutig während der Dienstausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist.

    In diesem Rahmen muss in der Regel ein intensiver Kontakt zu einer infektiösen Person (sog. Indexperson) stattgefunden haben. Seit Anfang dieses Jahres häufen sich die Beschwerden von Kolleginnen und Kollegen, die sich in Ausübung ihres Dienstes unter den o.a. Umständen mit dem Coronavirus infiziert haben und deren Erkrankung nicht als Dienstunfall anerkannt wird.

    Die Dienststelle begründet die Ablehnung häufig mit dem fehlenden Nachweis über die Infektion der Indexperson und fordert die Kolleginnen und Kollegen indirekt auf, diesbezüglich doch selbst tätig zu werden.

    Wie bitte? Dieselben Kolleginnen und Kollegen, die disziplinarrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie zu Übungszwecken ihr eigenes PKW-Kennzeichen in ZEVIS eintragen, um Praktikanten zu unterweisen, sollen nun den „Kontakt zur Indexperson herstellen“ und um die Übermittlung des PCR-Ergebnisses bitten? Sollen unsere Kolleginnen und Kollegen hier als persönliche Gesundheitsbehörde in eigener Sache ermitteln?

    Die Herbeiführung der zur Dienstunfallverhandlung nötigen Unterlagen und „Beweise“ liegen nach Auffassung der DPolG Hamburg bei der Dienststelle!

    Die DPolG Hamburg fordert die Verantwortlichen auf, hier eine wertschätzende Lösung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen!

    Der Landesvorstand                                                                                  Hamburg, 09.05.2022