Autor: DerAdmin
Ist eine Herabsetzung der Strafmündigkeit angebracht?
Auf Einladung von Dr. Manfred Murck, Soziologe und ehemaliger Leiter des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz, nahm Landesvorsitzender Thomas Jungfer am 9. Saseler Sicherheitsgespräch teil. Er referierte und diskutierte zum wichtigen Thema Strafmündigkeit von Kindern und der Frage, ob die in Deutschland rechtlich festgeschriebene Altersgrenze von 14 Jahren noch angemessen und richtig sei.
Ist es sinnvoll, dass Kinder unter 14 Jahre weiterhin nicht von den Normen des Strafrechts erfasst werden, oder ist es notwendig und vertretbar, bereits 12-Jährige strafrechtlich zu verfolgen? Welche Veränderungen im Bereich der Kriminalität und auch sonstiger gesellschaftlicher Entwicklungen sprechen für oder gegen die Strafmündigkeitsgrenze? Neben Thomas Jungfer referierten und stellten sich der Diskussion Monika Schorn, ehemalige Amtsrichterin und jetzige Landesvorsitzende der Opferschutzorganisation Weißer Ring, sowie der Vorsitzende der Regionalgruppe Nord der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e. V., Thorsten Müller.
Die Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze ist ein kontrovers diskutiertes Thema in Deutschland, das sowohl rechtliche, gesellschaftliche als auch ethische Dimensionen berührt. Landesvorsitzender Thomas Jungfer plädierte für eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters und führte unter anderem aus: „Die Frage, ab wann ein Mensch für seine Taten zur Verantwortung gezogen werden sollte, ist komplex, aber entscheidend für eine gerechte Gesellschaft. Ein niedrigeres Strafmündigkeitsalter kann auch eine präventive Wirkung haben. Wenn junge Menschen wissen, dass ihr Handeln Konsequenzen hat und dass sie bei Fehlverhalten zur Verantwortung gezogen werden, kann dies helfen, Straftaten zu vermeiden.
Es geht nicht darum, Kinder und Jugendliche härter zu bestrafen, sondern sie frühzeitig für ihr Verhalten verantwortlich zu machen und ihnen zu zeigen, dass jede Entscheidung Konsequenzen hat.
Präventive Maßnahmen und Konsequenzen im jungen Alter können langfristig zu weniger Kriminalität und zu einem stärkeren Verantwortungsbewusstsein in unserer Gesellschaft führen.“
Was ist eigentlich mit den Opfern?
Das derzeitige Strafmündigkeitsalter läuft Gefahr, die Opfer zu vergessen. Ein zwölfjähriges Kind, das eine schwere Tat begeht, kann die gleichen Schäden verursachen wie ein älterer Jugendlicher, doch die Rechtsfolgen sind völlig unterschiedlich. Soll das immer so bleiben?
Die weiteren Referenten bejahten die bisherige Strafmündigkeit von 14 Jahren. Stellten aber fest, dass es außerhalb der Strafverfolgung eine wesentlich effizientere Präventionsarbeit geben muss. Alle Diskutanten halten es übereinstimmend für notwendig und dringend geboten, dass Hamburg endlich wieder eine geschlossene Unterbringung für Kinder und Jugendliche schaffen muss. Die Diskussion wird weitergehen.
Verwaltungsgericht Hamburg: Besoldung in Hamburg in den Jahren 2020/21 verfassungswidrig
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Hamburg ist die Beamten- und Richterbesoldung in Hamburg in den Besoldungsgruppen A 7 – 15 sowie R 1 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen. Das Verwaltungsgericht hat nach mündlicher Verhandlung daher fünf Verfahren ausgesetzt und mit heute bekannt gegebenen Beschlüssen dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung der Frage vorgelegt, ob die Regelungen mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar sind (Az. 20 B 14/21, 20 B 223/21, 20 B 2157/21, 20 B 4571/21, 20 B 6288/21, 20 B 14/24).
Die Musterverfahren betreffen die Besoldung von aktiven Beamtinnen und Beamten mit einer Besoldung nach den Besoldungsgruppen A 7, A 8, A 9, A 12 und A 15 sowie von aktiven Richterinnen und Richtern mit einer Besoldung nach der Besoldungsgruppe R 1 in den Jahren 2020/21. Insgesamt sind bei dem Verwaltungsgericht etwa 8000 Klagen anhängig, mit denen die Feststellung begehrt wird, dass die Besoldung beziehungsweise das Ruhegehalt verfassungswidrig zu niedrig ist.
Die aktuellen Vorlagen hat das Verwaltungsgericht mit Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere mit den folgenden Überlegungen begründet:
- Die Besoldung in den Besoldungsgruppen bis einschließlich A 10 wahre in den Jahren 2020 und 2021 – insbesondere auch unter Berücksichtigung der für das Jahr 2021 gewährten Angleichungszulage – nicht den erforderlichen Mindestabstand zur Höhe der Grundsicherung. Die Besoldung der Kläger in den Besoldungsgruppen bis einschließlich A 9 sei bereits aus diesem Grund verfassungswidrig. Für die Besoldung in den höheren Besoldungsgruppen wie auch in der Besoldungsgruppe R 1 sei dies aufgrund des Abstandsgebots zwischen den Besoldungsgruppen ein erhebliches Indiz für ihre Verfassungswidrigkeit.
- Insbesondere bei der Besoldung in den höheren Besoldungsgruppen wie auch in der Besoldungsgruppe R 1 komme hinzu, dass der Nominallohnindex in Hamburg in den zurückliegenden 15 Jahren erheblich stärker gestiegen sei als die Hamburger Besoldung. Die Angleichungszulage, die im Jahr 2022 ohnehin lediglich für das Jahr 2021 gewährt worden sei, gleiche dies jedenfalls im Ergebnis nicht aus.
- Die Kammer folge nicht den Ausführungen des Besoldungsgesetzgebers, dass der Berücksichtigung der landesspezifischen Besonderheiten unter anderem auf Grund der gebotenen Tariftreue innerhalb der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) „sehr enge Grenzen“ gesetzt seien.
- Weitere alimentationsrelevante Kriterien, die ausreichend für eine Verfassungsgemäßheit der Besoldung sprächen, seien nicht ersichtlich.
Weitere Einzelheiten werden sich aus der Begründung der Vorlagebeschlüsse ergeben, die derzeit noch nicht vorliegen. Gegen die Vorlagebeschlüsse steht der Freien und Hansestadt Hamburg kein Rechtsmittel zu.
Hintergrund:
Das Alimentationsprinzip zählt zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG. Es verpflichtet den Dienstherrn, Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung der rechtsprechenden Gewalt und des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Diese Gewährleistung einer rechtlich und wirtschaftlich gesicherten Position bildet die Voraussetzung und innere Rechtfertigung für die lebenslange Treuepflicht sowie das Streikverbot.
Nach Art. 100 Abs. 1 GG ist das Bundesverfassungsgericht dafür zuständig, über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen – hier des Hamburgischen Besoldungsgesetzes – zu entscheiden. Hält ein Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen (sog. Richtervorlage).
Das Verwaltungsgericht hatte bereits im September 2020 Verfahren zu der amtsangemessenen Besoldung in Hamburg in den Jahren 2011 bis 2019 dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist hierzu bisher nicht ergangen.
Deutschland im Krisenmodus und mittendrin die Polizei – Symposium
Symposium Deutsche Polizeigewerkschaft Hamburg (DPolG)
Am Mittwoch, den 22. März 2023 fand unser Symposium unter dem Tenor „Deutschland im Krisenmodus und mittendrin die Polizei“ im Polizeipräsidium Hamburg statt. Wir haben mit unseren Gästen aus Politik und Gesellschaft sowie zahlreichen Kolleginnen und Kollegen der Hamburger Polizei, die aktuelle Lage analysiert und bewertet.
Wir freuen uns sehr, dass Wolfgang Bosbach (CDU) unserer Einladung gefolgt ist und das Symposium mit einem außerordentlich spannenden Impulsvortrag eröffnet hat. Herzlichen Dank an einen großen Innenpolitiker und Freund der Polizei.
Drei Kolleginnen und Kollegen aus dem Polizeivollzug haben authentisch berichtet, was es heute bedeutet, Polizistin und Polizist in Hamburg zu sein. Innensenator Andy Grote und Polizeipräsident Ralf Martin Meyer haben über die aktuelle Lage der Polizei Hamburg informiert.
Während der Podiumsdiskussion, moderiert von Jana Werner, diskutierte unser Landesvorsitzender Thomas Jungfer mit den Gästen Polizeipräsident Ralf Martin Meyer, Lars Haider („Hamburger Abendblatt“, Chefredakteur), Sina Imhof (Bündnis 90/Die Grünen), Ekkehard Wysocki (SPD) und Dennis Gladiator (CDU) unter anderem darüber, welche Konsequenzen Politik, Polizei aber auch Gesellschaft aus dem ziehen müssen, was auf dem Symposium besprochen wurde.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Gästen sowie unseren Kolleginnen und Kollegen.
Fachtagung: Polizeiliche Verkehrsunfallaufnahme & Automatisierte Verkehrsüberwachung
Fachtagung & Fortbildun
Wann? Am 20.06.2023 Ab 9.00 Uhr
Wo? Hotel Aquino Berlin
Hannoversche Straße 5b
10115 Berlin
Teilnahme:
Für DPolG Mitglieder kostenlos.
Für Nichtmitglieder 90 Euro Kostenbeitrag (darin enthalten sind Tagungsunterlagen, Erfrischungsgetränke und ein Mittagsimbiss)
Ansprechpartner DPolG:
DPolG Bundesgeschäftsstelle Elisabeth Schnell Friedrichstraße 169 10117 Berlin
Telefon: 030 40 81 65 50
E-Mail: dpolg@dbb.de www.dpolg.de
Personalratswahl 2022 – Jede Stimme zählt!
Personalratswahl 2022
Jetzt informieren! Sei dabei.
Wir laden euch ein, an der Personalratswahl für Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Polizei Hamburg 2022 teilzunehmen.
Polizei ist mehr als ein Job und die DPolG ist mehr als eine Berufsvertretung! Wir kämpfen mit Dir für Dich und unseren Beruf! Wir sind eine starke Gemeinschaft und da, wenn Du uns brauchst! Wir leben das WIR! Wir sind Dein verlässlicher und kompetenter Ansprechpartner für alle beruflichen Tätigkeiten in der Polizei – dabei spielen Status und Laufbahnzweig keine Rolle.
Wir sind Ratgeber, Türöffner und helfende Hand!
Jetzt zur Briefwahl informieren! Wir setzen auf euch – Deine Stimme zählt.
Gewalt verurteilen!

Die zweite Nacht in Folge mussten wir Ausschreitungen in Frankfurt erleben. Vor wenigen Wochen gab es schwere Krawalle in Stuttgart.
Wir erleben ständig Angriffe auf die Polizei – ein randalierender, gewalttätiger Mob rottet sich in Großstädten zusammen und geht mit einer kaum zu beschreibenden Aggressivität und Gewalt gegen Einsatzkräfte vor.
Ob Frankfurt, Stuttgart, Berlin, Köln oder Hamburg… Es reicht! Und deshalb haben wir die Wertschätzungskampagne der DPolG Hamburg ins Leben gerufen.
WIR fordern und erwarten für die Beschäftigten in der Polizei mehr #Wertschätzung, #Respekt und #Anerkennung von der Gesellschaft. 💙
WeLT am Sonntag: Während der Pandemie ist „jeden Tag Silvester“
Auszug aus dem heute in der „Welt am Sonntag“ erschienenen Artikel
Der Polizist: Psychologie an der Wohnungstür
Jüngst erreichte Fabian Rockhausen der „Notruf“ eines 13-Jährigen. „Der Junge weinte, erzählte, er habe Streit mit der Mutter“, berichtet der Beamte vom Polizeikommissariat 33 am Wiesendamm in Winterhude. Vor Ort zeigte sich, dass der Hilferuf mehr in Richtung der Eltern ging, weil dem Jungen die Decke auf den Kopf fiel. Und weil er genervt war, sich ständig die Hände waschen zu müssen.
Ein eher amüsantes Beispiel und doch symptomatisch für die veränderte Einsatzwelt von Streifenbeamten wie Rockhausen, die sich vielfach von der Straße in die Wohnungen verlagert hat, wo sich die Menschen gefangen fühlen. „Wir sind mehr denn je gefragt, unser psychologisches Können und die eigenen Erfahrungen einzubringen“, sagt der 38-Jährige, der hier als Mitglied der Polizeigewerkschaft DPolG spricht. „Wir merken eine große Verunsicherung.“
Dabei sind Rockhausen und seine Kollegen selbst nicht frei von Ängsten. Er ist Vater eines Kleinkindes und das letzte, das er will, ist, das Virus nach Hause zu schleppen. Doch er weiß auch: „Wir haben einen der wenigen Berufe, in dem man dem Virus nicht aus dem Weg gehen kann.“ Insbesondere dann, wenn wenn es darum geht, Menschen zu schützen. „Dann können wir nicht erstmal den Schutzanzug anlegen.“
Es habe ein bisschen gedauert, bis sich die Polizei, eine zehntausend Mitarbeiter große Behörde, auf die Situation eingestellt habe. Mittlerweile fühle er sich ausreichend geschützt, angefangen bei den Plexiglasscheiben vor dem Empfangstresen in der Wache bis hin zur Schutzausrüstung auf den Wagen. Es komme bei den Menschen gut an, „dass wir eine gewisse Ruhe ausstrahlen“, sagt Rockhausen. „Und ich merke immer wieder, wie sehr die Menschen in dieser Ausnahmesituation auf uns setzen.“ Und wenn es darum gehe, die Bedürfnisse eines 13-Jährigen ernst zu nehmen.


