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Autor: Ivonne Kussmann

Kursus zum Erwerb des amtlichen Sportboot-Führerschein

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Kosten je Schein    

DPolG-Mitglieder: 70,00 €

Nichtmitglieder:  110,00 €

Für den Ehepartner (und solche, die es werden wollen), Auszubildende, Schüler und Studenten halber Beitrag!

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Polizeigewerkschaft sieht „verheerendes“ Signal

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Staatsanwaltschaft zieht überraschend Revision gegen ein Urteil zu Angriffen auf Beamte in Neuwiedenthal zurück. Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers führt schriftliche Urteilsbegründung an, die zu dem Rückzieher geführt habe.

Der Fall hatte Entsetzen ausgelöst, das Urteil auch: Im Juni 2010 griff ein aufgebrachter Mob in Neuwiedenthal Polizisten an. Mehrere Beamte wurden verletzt, einer schwebte sogar kurzzeitig in Lebensgefahr. Doch das Urteil gegen einen der Angeklagten lautete Freispruch, die Staatsanwaltschaft ging daraufhin in Revision. Doch die wurde jetzt klammheimlich zurückgezogen, angeblich wegen mangelnder Erfolgsaussichten. Die Entscheidung dürfte das mittlerweile durch einige andere Vorgehensweisen zerrüttete Verhältnis zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei weiter verschlechtern.

Der Angeklagte Amor S. (32), der einen Polizisten schwer verletzt haben soll, hatte den Gerichtssaal im vergangenen Jahr als freier Mann verlassen. Der Hauptbelastungszeuge, ein Polizist, hatte zwar gegenüber der Richterin den Mann eindeutig als Täter identifiziert, dann aber gegenüber der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung von seinem Recht auf Zeugnisverweigerung Gebrauch gemacht. Er selbst war auch angezeigt worden. Dieses Zeugnisverweigerungsrecht wäre ihm zu Unrecht gewährt worden, ist die Einschätzung von Rechtsanwalt Walter Wellinghausen, der die Nebenklage vertritt. Diese Meinung vertrat auch die Staatsanwaltschaft während des Verfahrens und bei Einreichung der Revision. „Ich bin mir sicher, dass das Urteil vor dem Bundesgerichtshof keinen Bestand hat“, sagt Wellinghausen. Die Staatsanwaltschaft hat mittlerweile eine andere Sicht. Laut Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers war es die Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung, die zu dem Rückzieher geführt hat. „Das war eine sehr bewusste Entscheidung“, sagt Wellinghausen, der seine Revision aufrechterhält.

„Es ist schon erstaunlich, dass die Staatsanwaltschaft nach Monaten zu so einem Schluss kommt“, sagt dazu Joachim Lenders, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. Was ihn verwundert, ist der Umstand, dass seiner Ansicht nach andersherum bei Verfahren, die sich gegen Polizisten richten, die Hamburger Staatsanwaltschaft derzeit eine ganz harte Linie fährt. „Die Vorgehensweise ist merkwürdig“, sagt Lenders. „Man hat das Gefühl, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird.“

Mehrfach waren zuletzt Verfahren gegen Polizisten wieder aufgenommen worden, für die der bearbeitende Staatsanwalt nach Kenntnis Lenders‘ bereits die Einstellung empfohlen hatte. Konkret geht es um einen Beamten, der bei einer Demonstration in Moorburg beim Vorgehen gegen einen Protestierer gefilmt wurde, und einen weiteren Bereitschaftspolizisten, der bei einer Demonstration einen Mann zu Boden brachte, der kurz zuvor einen Polizisten mit einem Faustschlag attackiert haben soll. Dann ist da noch der Fall eines Beamten der Wache 26, der einen Festgenommenen in eine Zelle zog, was als Körperverletzung gewertet worden war. In keinem Fall gab es Anzeigen gegen Beamte. Es soll sogar Entschuldigungsschreiben geben, in denen sich die von der Staatsanwaltschaft als „Opfer“ eingestuften Personen entschuldigten. Den Beamten half das nicht. Sie bekamen stattdessen das Angebot einer Geldbuße oder als Alternative „langwierige Ermittlungen“. „Für die betroffenen Kollegen ist das eine reine Rechenaufgabe gewesen“, sagt Lenders – während eines langwierigen Verfahrens werden sie nicht befördert.

DPolG-Mitgliederinformation

Das Beförderungssystem der Polizei ist kollabiert!

Die Beförderungsauswahl 2012 ist gescheitert – ein weiter so, kann es nicht geben

Seit mehreren Wochen waberte es durch die Hamburger Polizei, bei den Beförderungen bleiben wir in „B“ stecken, „C“ wird gar nicht befördert. Der am 6. Februar 2012 von der ZP veröffentlichte Infobrief, mit den Auswahlergebnissen zum Leistungsträgerfeststellungsverfahren (LT-Verfahren), bestätigte nun die schlimmsten Befürchtungen.

Lediglich 335 Kolleginnen und Kollegen wurden im Zuge des LT-Verfahrens für eine Ernennung ausgewählt. In den Statusämtern A8 nach A9 mittlerer Dienst und A9 gehobener Dienst nach A10 blieben viele Kolleginnen und Kollegen, die mit dem Prädikat „B“ beurteilt wurden, unberücksichtigt. Nur 20 Minuten nach der Veröffentlichung des ZP-Infobriefes war der Landesbezirksvorstand der GdP Hamburg mit einem Flugblatt auf dem Markt. Das GdP-Flugblatt „LVM mit Volldampf an die Wand!“ hätte richtigerweise „LVM mit Volldampf an die Wand! – Wir haben alles dafür getan“ heißen müssen. Das Flugblatt ist ein Sammelsurium von gezielter Desinformation, Halbwahrheiten, Diffamierungen und ehrverletzenden Behauptungen. Frei nach dem Motto: „Wenn ich schon nicht im Bilde bin, dann falle ich wenigstens aus dem Rahmen!“, wird via Flugblatt (siehe Anlage 1) und Presseerklärung (Auszug, siehe Anlage 2) zum beleidigenden personellen Rundumschlag ausgeholt. Das Nachkarten und Nachtreten gegenüber einem gerade in den Ruhestand verabschiedeten Polizeipräsidenten, ist dabei die allerunterste Schublade.

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Wintermütze endlich erlaubt

 

Das Polizei-Outfit in Hamburg ist um ein winterliches Accessoire reicher: Seit gestern dürfen die Beamten auch zur offiziellen Uniform eine Wintermütze tragen. Bisher war die Kopfbedeckung nur zum Einsatzanzug erlaubt, wie Polizeisprecher Holger Vehren berichtete. Der Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft in Hamburg, Joachim Lenders, sprach von einer „Mützenposse“. Nach Jahren der „gebetsmühlenartigen Wiederholung“ des Mützenverbots sei die Polizeiführung nun einsichtig .

Warme Mützen! Polizisten kriegen was auf die Ohren

Jetzt bekommen Hamburgs Polizisten was auf die Ohren!

Seit Jahren kämpft die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) darum, dass die Hamburger Beamten im Winter eine Strickmütze aufsetzen dürfen. Doch die Polizeiführung entschied stets, dass eine Strickmütze nicht zum Erscheinungsbild passt.

Der neue Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch (63, seit 15 Tagen im Amt) hat die Mützen jetzt sofort erlaubt!

Sie kosten 2,62 Euro pro Stück.

Kuschelige Zeiten für die Polizei

Nach langem Streit: Beamte dürfen Dienstmützen im Winter gegen Wollhaube tauschen

Bei Wollmützen verstand Hamburgs Ex-Polizeipräsident Werner Jantosch keinen Spaß. Er mochte sie nicht. Zur blauen Uniform gehörte die Schirmmütze-basta! Die Gewerkschaften liefen dagegen Sturm, ohne Erfolg. Jetzt lenkte die Polizeiführung endlich ein. Es war eine der ersten Amtshandlungen von Jantosch-Nachfolger Wolfgang Kopitzsch (seit 2 Wochen im Amt). Der neue Polizeichef bereitete der unsäglichen „Mützenposse“ ein Ende. Von nun an dürfen seine Beamten das, was ihre Kollegen in München, Berlin, Hannover oder Kiel schon seit Jahren tun: eine schwarze Wollmütze mit gesticktem Polizeistern und der Aufschrift „Polizei“ (Preis 5,77 Euro) tragen. Unter Jantosch war –egal, bei welcher Temperatur – nur die klassische blaue Schirmmütze erlaubt. Dazu Joachim Lenders, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft: „Während man im Präsidium entspannt das Thermostat von 4 auf 5 drehte, froren sich unsere Kollegen, die Ohren vom Stamm. Es wurde Zeit, dass die Gesundheit wieder im Vordergrund steht.“

Hamburger Polizisten dürfen Wintermützen tragen

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„Mützenposse“ hieß der jahrelange Streit über die passende Winter-Kopfbedeckung für Hamburgs Ordnungshüter.

Bislang war die dienstlich gelieferte Wintermütze aus Wolle für die Peterwagenbesatzungen tabu. Sie durfte nicht zur normalen Uniform getragen werden, so der Befehl von oben. Der neue Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch sieht das anders.

So können ab sofort auch die Beamten der Wachen und Verkehrsstaffeln ihre Ohren mit der Wollmütze als Teil ihrer Uniform wärmen. Die Beschaffung ist nicht schwierig. Über das Logistikzentrum in Niedersachsen sind die Mützen in wenigen Tagen zu bekommen. Viele Beamte werden sie auch schon im Spind haben.

Beifall kommt von der Deutschen Polizeigewerkschaft. Joachim Lenders, Landesvorsitzender: „Endlich. Es wurde auch Zeit, dass die Gesundheit der Kollegen und nicht persönliche Geschmäcker im Vordergrund stehen. Nach Jahren der „gebetsmühlenartigen Wiederholung“ sei die Polizeiführung nun einsichtig geworden, erklärte Lenders. „Während man im Polizeipräsidium entspannt und leger das Thermostat von „4“ auf „5“ drehte, froren sich unsere Kolleginnen und Kollegen – salopp gesagt – die Ohren vom Stamm.“

Langjährige DPolG-Forderung erfüllt: Sofortige Einführung der Wintermütze für alle Kolleginnen und Kollegen

Endlich: Nach mehreren Jahren der gebetsmühlenartigen Wiederholung war die Polizeiführung endlich einsichtig und hat die Einführung der Wintermütze für alle Kolleginnen und Kollegen beschlossen.

„Plötzlich“ und „unerwartet“ wird es kalt und das mitten im Winter. Die Abfolge der Jahreszeiten kommt für viele immer wieder überraschend. Das war auch für die Polizeiführung ein immer wieder „spannendes“ Erlebnis und so wiederholte sich die „Mützenposse“ bei der Hamburger Polizei Jahr um Jahr.

Seit Jahren weigerte sich die Hamburger Polizei die wärmende Wollmütze als „offizielle“ Kopfbedeckung für alle Kolleginnen und Kollegen einzuführen. Mit stoischer Gelassenheit und einem unzweideutigen „Basta“ wurde jegliche Diskussion im Keim erstickt und auf die Trageanweisung verwiesen.

Dazu Joachim Lenders, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg: „Während man im Polizeipräsidium entspannt und leger das Thermostat von „4“ auf „5“ drehte, froren sich unsere Kolleginnen und Kollegen salopp gesagt die Ohren vom Stamm. Es wurde endlich Zeit, dass die Gesundheit meiner Kolleginnen und Kollegen wieder im Vordergrund steht. Gut, dass wir jetzt das nächste sibirische Kältehoch nicht „Wolfgang“ taufen müssen.“

Für Rückfragen: Landesvorsitzender Joachim Lenders

                                      Tel.: 0172 / 56 96 280

Langjährige DPolG-Forderung erfüllt: Sofortige Einführung der Wintermütze für alle Kolleginnen und Kollegen

Endlich: Nach mehreren Jahren der gebetsmühlenartigen Wiederholung war die Polizeiführung endlich einsichtig und hat die Einführung der Wintermütze für alle Kolleginnen und Kollegen beschlossen.

 „Plötzlich“ und „unerwartet“ wird es kalt und das mitten im Winter. Die Abfolge der Jahreszeiten kommt für viele immer wieder überraschend. Das war auch für die Polizeiführung ein immer wieder „spannendes“ Erlebnis und so wiederholte sich die „Mützenposse“ bei der Hamburger Polizei Jahr um Jahr. Seit Jahren weigerte sich die Hamburger Polizei die wärmende Wollmütze als „offizielle“ Kopfbedeckung für alle Kolleginnen und Kollegen einzuführen. Mit stoischer Gelassenheit und einem unzweideutigen „Basta“ wurde jegliche Diskussion im Keim erstickt und auf die Trageanweisung verwiesen.

 Dazu Joachim Lenders, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg: „Während man im Polizeipräsidium entspannt und leger das Thermostat von „4“ auf „5“ drehte, froren sich unsere Kolleginnen und Kollegen salopp gesagt die Ohren vom Stamm. Es wurde endlich Zeit, dass die Gesundheit meiner Kolleginnen und Kollegen wieder im Vordergrund steht. Gut, dass wir jetzt das nächste sibirische Kältehoch nicht „Wolfgang“ taufen müssen.“

 Der Landesvorstand                                                                                                              Hamburg, 01.02.2012

Auswirkungen der bereinigten Entgeltordnung ab 1. Januar 2012 für Tarifbeschäftigte

Der TV-L ersetzt seit dem 1.November 2006 den BAT und MTArb, es gab allerdings bisher noch keine Tarifeinigung hinsichtlich der Eingruppierung gem. §§ 12 und 13 TV-L. Nach lang andauernden Verhandlungen ist es nun gelungen, eine „bereinigte  Entgeltordnung“ zu schaffen, die unter bestimmten Umständen Auswirkungen auf die Eingruppierung hat.

Aus dem BAT/MTArb übergeleitete und zwischen dem 01.11.2006 und dem 31.12.2011 neu unter dem TV-L eingestellte Tarifbeschäftigte werden unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe zum 01.01.2012 automatisch in die Entgeltordnung (EGO) zum TV-L übergeleitet. Dabei gilt die vorläufige Zuordnung der bisherigen Vergütungs-/Lohngruppen für übergeleitete Beschäftigte und für Eingruppierungen ab dem 01.11.2006 mit Stichtag 31.12.2011 als Eingruppierung.

Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien wird es keine pauschale Überprüfung und Neufestsetzung aller Eingruppierungen geben. Daher kommt weder eine automatische Herabgruppierung noch automatische Höhergruppierung in Frage. Das bedeutet, dass die Beschäftigten ihre bisherige Entgeltgruppe grundsätzlich behalten.

Ergibt sich nach der Entgeltordnung für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit jedoch eine höhere Entgeltgruppe als die bisherige, werden die neueingestellten und umgruppierten Beschäftigten auf ihren Antrag hin (Ausschlussfrist binnen einen Jahres bis zum 31.12.2012) in die höhere Entgeltgruppe übergeleitet. Eine Beratungspflicht des Arbeitgebers hierzu besteht jedoch nicht.

Nach jetzigem Kenntnisstand der DPolG Hamburg und des BDK Hamburg hat die EGO für die Tarifbeschäftigten im Wesentlichen folgende Auswirkungen:

  • Beschäftigte mit Eingruppierung ab dem 1.November 2006 in den Entgeltgruppen 2 bis 8 mit „kurzen Aufstiegen“ (bis zu 6 Jahren) können nach entsprechender Antragsstellung ggf. in eine höhere Entgeltgruppe eingruppiert werden.
  • Beschäftigte der Entgeltgruppe 3 könnten nach entsprechender Antragstellung durch die Neudefinition der „schwierigen Tätigkeit“ eventuell der Entgeltgruppe 4 oder aufgrund einer dreijährigen Berufsausbildung der Entgeltgruppe 5 zugeordnet werden, wenn die Tätigkeit eine solche Berufsausbildung vorschreibt.
  • Für Beschäftigte aus dem Überlappungsbereichen (Vorher Arbeiter und für die es Tätigkeitsmerkmale im Lohngruppenverzeichnis und in der Vergütungsordnung gab –z.B. Hausmeister-) könnten nach entsprechender Antragsstellung eine höhere Entgeltgruppe erhalten.
  • Für Beschäftigte als Ingenieure könnte sich nach entsprechender Antragsstellung aufgrund der Drittelmerkmale eine höhere Entgeltgruppe ergeben
  • Beschäftigte, die keine Vergütungszulagen im Besitzstand erhalten und ein Tätigkeitsmerkmal mit einer Entgeltgruppenzulage erfüllen, könnten diese nach entsprechender Antragsstellung erhalten.
  • Beschäftigte der Entgeltgruppe 2 Ü könnten nach entsprechender Antragsstellung eventuell in die Entgeltgruppe 3 eingruppiert werden.
  • Beschäftigte in der Entgeltgruppe 13 mit Zulage („langer“ Aufstieg BAT IIa/Ib) werden stufengleich ohne Antrag der Entgeltgruppe 14 zugeordnet.

Die Entgeltordnung hat keine Auswirkung auf

  • Beschäftige in der Datenverarbeitung, hier gilt der Abschnitt B der Vergütungsordnung weiter, bis auch hier eine Einigung erzielt werden konnte. Derzeit laufen Tarifverhandlungen zu einer neuen Entgeltordnung im Bereich Dataport AöR, die vielleicht wegweisend sind.
  • Beschäftigte der Entgeltgruppen 9 bis 15 (mit Ausnahme der vorgenannten Fälle), da hier die Aufstiegskonstellationen bei der Entgeltgruppenzuordnung bereits berücksichtigt wurden.
  • Beschäftigte in den Entgeltgruppen 2 bis 8 mit „langen Aufstiegen“  von mehr als sechs Jahren.

Die Entscheidung über die Antragsstellung und die Risikoabwägung hinsichtlich einer möglichen Absenkung der Jahressonderzahlung bei Höhergruppierung aus der Entgeltgruppe 8 oder eines wegfallenden Strukturausgleiches durch den zu erwartenden Höhergruppierungsgewinn oder durch Wegfall einer dynamischen Endstufe oder durch Wegfall einer Vergütungsgruppenzulage liegt ausschließlich bei den Beschäftigten.

Der Arbeitgeber ist aufgrund der Fürsorgepflicht jedoch gehalten, bestimmte Auskünfte über den Zeitpunkt des nächsten Stufenaufstieges, über ggf. noch ausstehenden Besitzstand, über einen Strukturausgleich und Auswirkungen auf die Jahressonderzahlung zu geben.

Die DPolG Hamburg und der BDK Hamburg haben hierzu entsprechende Anträge entwickelt.

Beide Gewerkschaften haben sich in der Thematik neuen Entgeltordnung schulen lassen und sind deshalb in der Lage, eine Hilfestellung bei der Entscheidung zu geben. Deshalb wendet euch in diesen Angelegenheiten an folgende Kolleginnen und Kollegen:

Beate Petrou                                   

Meral Cakar                         

Michael Adomat                  

Andy Metzlaff                      

Unabhängig von der Entgeltordnung können individuelle Aufstiege nach § 8 TVÜ-Länder  und Vergütungsgruppenzulagen nach § 9 TVÜ-Länder nach entsprechender Antragstellung in der Regel bis zum 31.Oktober 2012 gewährt werden. Auch hierzu können über die o.g. Gewerkschaftskollegen entsprechende Anträge abgefordert werden.

Mit kollegialen Grüßen

Beate Petrou                                                                         Meral Cakar

Fachbereichsvorsitzende DPolG                                          Tarifpolitische Sprecherin BDK