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Pressemitteilung:

DPolG fordert, dass sich die Hamburger Profiklubs FC St. Pauli und HSV endlich an den Polizeikosten für Hochrisikospiele beteiligen müssen!

Bereits im März 2019 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass die Bundesländer die zusätzlichen Polizeikosten bei Hochsicherheitsspielen grundsätzlich der Deutschen Fußball Liga (DFL) in Rechnung stellen dürfen. Das Land Bremen hat seitdem bereits Gebührenbescheide an die DFL verschickt. Die wurden von dort an Werder Bremen weitergeleitet. Im März dieses Jahres hat die DFL Verfassungsbeschwerde eingelegt, um diese Kosten nicht tragen zu müssen. Die Erfolgsaussichten werden von Rechtsexperten jedoch als gering eingeschätzt, da das Bundesverwaltungsgericht in der Sache eindeutig entschieden hat.

Wenn über 1.450 Hamburger und auswärtige Polizistinnen und Polizisten, wie am vergangenen Freitag beim Spiel FC St. Pauli – HSV, im Einsatz sind, um ein Zweitligaspiel zu sichern, dann muss es endlich selbstverständlich sein, dass sich die Profivereine an den zusätzlichen Kosten beteiligen.

Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg: „Ich fordere den Hamburger Senat und insbesondere Innen- und Sportsenator Andy Grote (SPD) dringend auf, dem Bremer Beispiel endlich zu folgen und eine Hamburger Gebührenordnung für kommerzielle Hochrisiko-Veranstaltungen zu schaffen. Die Rechtslage ist eindeutig. Es ist nicht einzusehen und vermittelbar, dass sich die Vereine aus der finanziellen Verantwortung nehmen und notwendige Sicherheitskosten dem Staat und damit dem Steuerzahler überlassen.

Ich schließe mich ausdrücklich der Auffassung der Präsidenten der Landesrechnungshöfe und des Rechnungshofes des Bundes an. Sie halten es im Sinne der Allgemeinheit für richtig, Gebühren für zusätzliche Polizeikosten bei Hochrisikospielen in Fußballstadien zu verlangen. Einen entsprechenden Beschluss fassten die Rechnungshöfe bereits vor über einem Jahr. Der Hamburger Senat muss endlich tätig werden!“

Bei Rückfragen:

Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287

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Wenn nicht jetzt, wann dann?

DPolG fordert Inflationsprämie für alle Beschäftigten, Auszubildenden und Studierenden der Polizei Hamburg!

Aktuell werden alle Bürgerinnen und Bürger mit extrem hohen und noch weiter steigenden Kosten konfrontiert. Die Preise, und hier insbesondere die Energiepreise, kennen nur eine Richtung – steil nach oben! Ob für Gas, Strom oder Lebensmittel – die Verbraucherpreise bewegen sich auf einem Niveau, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung dauerhaft nicht zahlen kann. Aktuell sind circa 60 Prozent der Menschen in unserem Land nicht mehr in der Lage Geld anzusparen.

Das monatliche Haushaltseinkommen wird nahezu vollständig von den Lebenshaltungskosten aufgezehrt.

Die Bundesregierung hat mehrere Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Gemeinsam umfassen sie mehr als 95 Milliarden Euro. Das Ziel: Bürgerinnen und Bürger sollen in dieser Zeit unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden. Neben einer Strompreisbremse, der Erhöhung des Kindergeldes oder einer Einmalzahlung für Rentnerinnen und Rentnern, ist auch eine sogenannte Inflationsprämie (freiwillige Sonderzahlung) Teil der geplanten beziehungsweise bereits umgesetzten Maßnahmen. Mit dieser Prämie kann der Arbeitgeber − analog zur Corona-Prämie − bis zu 3.000 Euro an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen. Die Zahlung ist steuerfrei und Sozialversicherungsabgaben werden nicht erhoben.

Wichtig: Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die steuerfreie Zahlung. Ob und wieviel von den Arbeitgebern gezahlt wird, entscheiden diese selbst.

Die DPolG Hamburg fordert den Hamburger Senat nachdrücklich auf, die steuer- und abgabenfreie Inflationsprämie allen Polizeibeschäftigten zu zahlen! Insbesondere die Niedriglohngruppen, aber auch alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei, haben mit den steigenden Lebenshaltungskosten in einer wachsenden und teuren Stadt wie Hamburg es nun mal ohne Zweifel ist, zu kämpfen.

Natürlich ist uns bewusst, dass auch die Behörden und Ämter mit den hohen Gas-, Strom- und Kraftstoffpreisen zu kämpfen haben. Aber: Der Senat hat jetzt die Möglichkeit, seinen Landesbediensteten zu zeigen, wie relevant sie sind und kann mit der Inflationsprämie die nötige Wertschätzung und Anerkennung zeigen, die Senatsvertreter sonst immer gebetsmühlenartig in ihren Reden zum Ausdruck bringen.

Außerdem kann mit der Zahlung der Inflationsprämie für den öffentlichen Dienst ein aus unserer Sicht dringend notwendiges Attraktivitätssignal in Richtung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie potentieller Bewerberinnen und Bewerber gesendet werden.

Nach einem erbärmlichen Tarifabschluss im Jahr 2021 mit nur 2,8 Prozent mehr Lohn und Gehalt ab Dezember 2022, besteht jetzt die Möglichkeit der Wiedergutmachung. Im Übrigen soll uns keiner mit dem Argument der leeren Staatskassen kommen. Hamburgs oberster Kassenwart, Finanzsenator Dr. Andreas Dressel (SPD), hat erst vor Kurzem erwähnt, wie gut die Stadt durch die Zeit der Corona-Pandemie gekommen ist. Im Haushaltsjahr 2021 hat Hamburg ein sattes Plus von 623 Millionen Euro erzielt − nun ist der Senat am Zug (!), wenn nicht jetzt, wann dann?

Der Landesvorstand                                                                                      Hamburg, 20.09.2022

G7-Patches Elmau 2022

 

Nur für kurze Zeit zum Vorzugspreis!

G7- Patches Elmau 2022

Der G7-Gipfel 2022 findet erneut auf Schloss Elmau bei Garmisch-Partenkirchen statt.

Im Zuge dessen haben zwei Mitglieder der DPolG Hamburg ein Patch   (PVC oder Stoff) entwickelt und produzieren lassen.

 

Ruhegehaltfähigkeit Polizeizulage

Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage im Bund auf den Weg gebracht

Bundesinnenministerin Nancy Feser (SPD) kündigte auf der dbb Jahrestagung am 10. Januar 2022 in Berlin die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für die Bundespolizei als Form der Anerkennung und Wertschätzung der polizeilichen Arbeit an.

Jetzt hat sie ihren Worten auch Taten folgen lassen, Ende April hat das Bundesinneministerium (BMI) einen entsprechenden Gesetzentwurf für die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei und Zoll sowie Soldatinnen und Soldaten mit vollzugspolizeilichen Aufgaben im Bundesdienst vorgelegt.

Die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage war ab dem Jahr 1999 bundeseinheitlich mit Übergangsregelungen bis zum Jahr 2010 abgeschafft worden.

Nach der Föderalismusreform 2006 wurden in Bayern später auch in Nordrhein-Westfalen und Sachsen die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wieder eingeführt.

Nun soll dies auch für die Bundesbeamtinnen und –beamten wieder gelten – warum nicht auch in Hamburg?

Die Polizeizulage würdigt die besonderen Belastungen des Polizeiberufes.

Diese Belastungen wirken auch über den Eintritt in den Ruhestand hinaus.

Die DPolG Hamburg fordert Innensenator Grote eindringlich auf, es der Bundesinnenministerin und seinen Amtsbrüdern in den Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen gleichzutun und diese langjährige Kernforderung der DPOlG Hamburg endlich umzusetzen.

 

Der Landesvorstand                                                                                      Hamburg, 08.06.2022