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Flugblatt: UNVERSCHÄMT – INAKZEPTABEL − INFAM

DPolG weist Rassismusvorwürfe an die Polizei mit aller Schärfe zurück!

Nach den schrecklichen Ereignissen in den USA und den sich daraus anschließenden – zum Teil – gewalttätigen demonstrativen Aktionen in Hamburg, zeichnet sich mal wieder blinder Aktionismus u. a. im Hamburger Regierungsbündnis von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ab. Einer dieser Schnellschüsse gipfelte in der Aussage von Innensenator Andy Grote (SPD) in der „WAMS“ vom vergangenen Sonntag zur geplanten „Beschwerdestelle für Polizeigewalt“:

„Niemand, der dort hingeht, soll befürchten müssen, dass daraufhin gegen ihn ermittelt wird.“

Sieht so das Verständnis des Innensenators für rechtsstaatliches Handeln aus? Erst die Kolleginnen und Kollegen mit der Kennzeichnungspflicht überziehen und dann sperrangelweit Tür und Tor für Beschuldigungen öffnen, bei denen derjenige der sie erhebt schön in der Deckung der Anonymität bleiben kann?

Zur personellen Besetzung dieser „Beschwerdestelle“ hat man sich offenbar auch schon Gedanken gemacht, so soll diese nicht von Polizisten besetzt werden – man denke da eher z.B. an „Personal von der Hochschule der Polizei“.

Einem Bewerbungsschreiben kommen hierbei die Äußerungen des Hamburger „Polizisten und Polizeiausbilders“ Prof. Rafael Behr von der HdP im Webportal t-online vom 11.06.2020 gleich, in denen er das Vertrauen, dass Polizisten hierzulande genießen, in Gefahr sieht – sei es dadurch, dass „von tausenden Polizisten“ während des G20-Gipfels „zu heftig gegen Demonstranten vorgegangen“ wurde, diese dann aber „von der Staatsanwaltschaft nicht bestraft worden sind“. Oder durch die seiner Meinung nach zu lasche Vorgehensweise gegen „Rassisten und Menschen mit rechtsextremer Gesinnung in der Polizei“.

Und da ist er in bester Gesellschaft. So hatte auch die SPD-Bundesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete, Saskia Esken, vor wenigen Tagen die gegenwärtige Rassismus-Debatte zum Anlass genommen, der deutschen Polizei einen latent vorhandenen Rassismus vorzuwerfen.

Mit dieser pauschalen Unterstellung und einem ausgesprochenen Generalverdacht hat auch die SPD-Vorsitzende, alle deutschen Polizistinnen und Polizisten und darüber hinaus alle anderen Polizeibeschäftigten zu „latenten“ Menschenfeinden erklärt!

Denn nichts anderes ist ein Rassist, ein Menschenfeind! Die DPolG Hamburg weist diesen haltlosen und ehrverletzenden Vorwurf mit aller Schärfe zurück! Wer als verantwortliche SPD-Spitzenpolitikerin, der Polizei und unseren Kolleginnen und Kollegen „latent“ rassistisches Handeln und rassistische Strukturen vorwirft, ist unverschämt und nach Auffassung der DPolG geradezu infam! Inzwischen hat sie sich „relativiert“ – kein Generalverdacht, ein kommunikatives Missverständnis, natürlich.

Wozu solch eine Stimmungsmache gegen die Polizei führen kann, zeigt eine gestern in der „TAZ“ erschienene Kolumne, dort wird schon von der „Abschaffung der Polizei“ geträumt und die Autorin kommt zu dem Schluss, dass es nur eine „geeignete Option“ für Polizisten geben würde: „Die Mülldeponie. Nicht als Müllmenschen mit Schlüsseln zu Häusern, sondern auf der Halde, wo sie von Abfall umgeben sind. Unter ihresgleichen fühlen sie sich bestimmt auch am wohlsten“.

Unerträglich! „Defund the police“ – vermengt mit menschenverachtender Hetze. Die DPolG Bund hat zwischenzeitlich eine Strafanzeige u.a. wegen Volksverhetzung gegen die „TAZ“ erstattet.

Die Jagdsaison ist eröffnet und es dürfen alle Hemmungen fallen gelassen und jedweder Hass und jedes Vorurteil gegen Kolleginnen und Kollegen wird freier Lauf gelassen!

Dabei steht die Polizei aktuell weiterhin gemeinsam mit den Ärzten an der Spitze der Beliebtheitsumfragen und genießt tatsächlich das Vertrauen in der Bevölkerung. Dass dieses nun durch schamlose Diffamierungen und Angriffe aus dem linken, linksradikalen und linksextremen Lager sturmreif geschossen wird, kann und darf nicht zugelassen werden!

Und statt dass der Innensenator seiner Rolle als Dienstherr gerecht wird und sich vor die Polizei stellt – wie es der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius tat – wird den populistischen und haltlosen Vorwürfen Schützenhilfe geleistet!

Die DPolG Hamburg steht an der Seite unserer Kolleginnen und Kollegen! Wir werden diese Diffamierungs- und Verleumdungskampagne nicht stillschweigend hinnehmen und jederzeit solchen perfiden Angriffen die Stirn bieten! Darauf können sich unsere Kolleginnen und Kollegen verlassen! Insbesondere der Landesvorsitzende der DPolG Hamburg, Joachim Lenders, bezieht in seinem Leitartikel für den Polizeispiegel 07/20 eine deutliche Position.

Der Landesvorstand                                                      Hamburg, 17.6.2020

Hier das Flugblatt zum Download.

DPolG wirkt: Funktionskleidung – Finanzierung und Ausstattung einen Schritt weiter!

Die DPolG Hamburg hatte bereits im letzten Jahr mehrfach gefordert, dass nach der erfolgreichen Einführung der Mehrzweckweste nun konsequent auch der nächste Schritt getan und die dazugehörende Funktionskleidung auf den Weg gebracht werden müsse. Die DPolG Hamburg forderte u.a. eindringlich, die zusätzliche Kostenübernahme durch die Dienststelle – inklusive der zeitgemäßen Anpassung der Kleidergeldkonten an die Preise des LZN!

Nach langen Gesprächen mit den Verantwortlichen kann nun ein weiterer Erfolg der DPolG Hamburg verkündet werden:

Die VT teilt mit, dass die Finanzierung von Unterziehjacke und Langarmshirt gesichert ist – die Unterziehjacke soll bereits im September dieses Jahres beim LZN bestellbar sein! Weiter soll auch das Bekleidungskonto für den Bezug der Kleidung erhöht werden, damit die Kollegen nicht auf den Kosten sitzen bleiben!

Die DPolG Hamburg begrüßt diesen richtigen und notwenigen Schritt ausdrücklich!

Nun bedarf es nur noch der politischen Entscheidung, diese Kosten auch im Haushalt 2021/2022 abzubilden, um diese so auf Dauer zu sichern – und nicht das Budget der Polizei unverhältnismäßig zu belasten!

Zusammen mit den Mitteln für die ebenfalls dringend erforderlichen Maßnahmen zur Modernisierung der Polizei – wie u.a. die flächendeckende Ausstattung mit MobiPol-Geräten – ist dies ein klarer Auftrag an die neu konstituierte Bürgerschaft:

Nicht wieder in die trägen und behäbigen Verhaltensmuster der Vergangenheit fallen, sondern mutig und zielstrebig anpacken!  

Der Fachbereichsvorstand Schutzpolizei                                                          Hamburg, 8.6.2020

Hier das Flugblatt zum Download.

Durchbruch bei der Telearbeit

Gute Aussichten in schlechten Zeiten:

Seit einigen Jahren ist bei der Polizei das Arbeiten in alternierender Telearbeit möglich. Bislang wurden jedoch lediglich 200 Telearbeitsplätze an Kolleginnen und Kollegen aus allen Bereichen der Polizei, ob Vollzug oder Verwaltung, vergeben – hauptsächlich aus familiären oder gesundheitlichen Gründen.

Dann kam das Coronavirus und mit ihm kam Bewegung in die Themen Homeoffice, Telefonkonferenzen und Telearbeit. Plötzlich wurden zahlreiche Laptops und „Mini PCs“ zur Verfügung gestellt und an den Dienststellen verteilt. Auf einmal bekamen auch Kolleginnen und Kollegen, die vorher keinen vorrangigen Grund gemäß den Telearbeitsvorgaben hatten, die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Aber auch die Risikogruppen hatten so die Möglichkeit, im Homeoffice zu bleiben.

Das gewerkschaftliche Engagement der DPolG Hamburg und die gute Zusammenarbeit mit dem Führungsteam bei PERS 3, machen es jetzt möglich, dass auch die Personalsachbearbeiterinnen in Telearbeit arbeiten können. Die Erfahrungen mit der plötzlich veränderten Arbeitswelt haben sich in allen Bereichen der Polizei als durchweg positiv gezeigt.

Bevor die Telearbeit aber so richtig Fahrt aufnehmen konnte, stößt man nun an die absehbaren Grenzen der Ressourcen – das eigentliche Telearbeitskontingent ist erschöpft und bei der Neuvergabe der Plätze zum 1.Juli 2020 auslaufende Anträge würden gegen neue Anträge in Konkurrenz treten.

Deshalb hat die DPolG Hamburg kontinuierlich daran gearbeitet, die Entscheidungsträger in der Polizeiführung davon zu überzeugen, Anträge auf Telearbeit in einem stufigen Verfahren genehmigen zu lassen. Dies hat zu folgendem Ergebnis geführt:

Alle Verlängerungsanträge werden genehmigt, Neuanträge werden unter dem Vorbehalt der bestehenden Rahmenbedingungen positiv entschieden. Hierbei wird man allerdings ggf. auf die Anschaffung der Technik warten müssen bzw. können Kolleginnen und Kollegen, die von ihnen bereits im derzeitigen „Corona Homeoffice“ genutzten Geräte für alternierende Telearbeit behalten.

Neben der Telearbeit erscheint aber nun auch das Thema mobiles Arbeiten – also eine noch flexiblere Form der Telearbeit – im Fokus! Hier waren sich die Dienststelle und die DPolG Hamburg einig, dass diese Arbeitsform ebenfalls ausgebaut werden soll und anstehende Veränderungen im Hardware-Park der Polizei genutzt werden müssen.

Fachbereich Verwaltung 05.05.2020

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Aufsteigerstudium April 2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen des Auswahlverfahrens zum Aufsteigerstudium April 2021 

Wie sagt man so schön? „Besondere Umstände erfordern besondere Maßnahmen.“

Aufgrund der derzeitigen Lage kann unsere Infoveranstaltung zu der Euch bevorstehenden Klausur nicht stattfinden. Daher haben wir uns für Euch eine Lösung überlegt, damit ihr trotz allem die nötigen Informationen erhaltet. 

Wir haben ein 48-seitiges Skript erstellt, welches Themen aus dem Grundstudium I sowie eine Beispiel-Klausur mit Lösungsansätzen enthält. Ihr erhaltet das PDF- Skript nach telefonischer Rückfrage oder nach Mailanfrage über unsere Geschäftsstelle.

Wir wünschen Euch allen viel Erfolg beim zweiten Teil der Zulassungsprüfung!  

Eure JUNGE POLIZEI, Hamburg, 17.04.2020

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Covid-19 Vorsorge und Nachsorge:

Dienstunfall? Personalamt: „Unwahrscheinlich!“

Eine Erkrankung an Covid-19 verläuft leider nicht für jeden folgenlos. Ja, 80% der Erkrankungen sind eher harmlos – aber was ist mit den 20%?

Viele haben – teils unentdeckte – Vorerkrankungen oder Angehörige, deren Gesundheit auf dem Spiel steht!

Aber auch wenn man persönlich alles Erdenkliche unternimmt, um eine Ansteckung mit dem Corona-Virus für sich zu minimieren, so hat man als Polizist leider oftmals nicht die Wahl. Auf dem Streifenwagen, in den Wachräumen, in den Büros und nicht zuletzt im Einsatz ist die eigentlich erforderliche Distanz zu Kollegen und anderen Personen oft reine Theorie!

Hier muss – wie bereits mehrfach von der DPolG Hamburg gefordert – zuallererst der Gesundheitsschutz ernst genommen und den Kollegen adäquater Schutz auch in Form von Gesichtsmasken zum Schutz der anderen Kollegen zur Verfügung stehen!

Und wenn es dann doch zu einer Infektion kommt?

Dann muss schnell und entschlossen gehandelt werden! Es kann nicht sein, dass erst langwierig die BGV Kontaktwege verfolgt, bevor Kollegen präventiv in die Freistellung geschickt werden!

Das Personalamt hat zwar kürzlich klargestellt, dass auch „Beschäftigte, die Kontakt zu einer nachgewiesen an COVID-19 erkrankten Person hatten, jedoch vom Gesundheitsamt (noch) nicht unter Quarantäne gestellt wurden“, wie Reiserückkehrer in die Freistellung nach Hause geschickt werden sollen.

Hier fehlt es aber nicht nur an der Umsetzung sondern auch an der Bewertung des „Kontakt-Kriteriums“: Wenn sich ein Kollege nachweislich infiziert hat, dann aber immer noch die Kollegen aus dem unmittelbaren Umfeld im Dienst verbleiben, nur weil nicht 100% gesichert ist, dass diese „über 15 Minuten den 1,5m-Mindestabstand unterschritten haben“, ist dies zumindest fragwürdig und fahrlässig! Bei der Nähe, die der Dienst teilweise erfordert, ist das Haarspalterei auf Kosten der Kollegen!

Infizieren sich in der Folge weitere Kollegen, stehen sie nämlich wieder ganz schnell allein da, denn ein Nachweis über den Infektionsweg ist nicht zuletzt wegen der verzögerten oder ganz ausgebliebenen Maßnahmen nahezu ausgeschlossen!

Das Mindeste wäre, eine umfassende und unverzügliche Testung sämtlicher Kollegen aus dem Umfeld der Infizierten! Die offenbar noch vorhandenen Kapazitäten der „Teststrecke“ an der AK müssen hierfür freigegeben und genutzt werden!

Auf der einen Seite müssen sich die Kollegen dem unstrittig erhöhten Risiko im Dienst aussetzen und auf der anderen Seite windet sich die Dienststelle bei einer Infektion, die ja durchaus weitreichende Folgen haben kann und stiehlt sich aus der Verantwortung!

Die DPolG Hamburg fordert deshalb die Dienststelle auf, ohne Wenn und Aber hinter den Kollegen zu stehen: Sie mit angemessenen Schutzmitteln auszustatten, auch im Zweifelsfall schnell zu testen und zu separieren – und im Falle einer Ansteckung bei der die Wahrscheinlichkeit überwiegt, dass diese im Dienst erfolgt ist, auch die Verantwortung zu übernehmen und die Erkrankung als Dienstunfall anzuerkennen!

Der Landesvorstand , Hamburg, 13.04.2020

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Corona-Virus: Nur warme Worte? Schutz für die Belegschaft!

Bereits im Januar hatte die DPolG Hamburg Maßnahmen und Informationskonzepte zum Schutz der Kollegen eingefordert. Schon damals schien es, als sei in der Innenbehörde der Ernst der Situation nicht wirklich erkannt worden. Während der Informationsfluss mittlerweile angelaufen ist, sieht es leider bei den Maßnahmen vielerorts immer noch ganz anders aus!

Dieses wurde mit dem heutigen Dankes-Schreiben des Innensenators an die Kolleginnen und Kollegen nochmals klar: Warme Worte helfen nur begrenzt – für die Kollegen konkret hilfreiche Maßnahmen sind weiterhin Mangelware!

Beispielhaft sei hier die Besetzung von Streifenwagen mit den nun an den Wachen zahlreich eintreffenden Praktikanten erwähnt – wie soll mit drei oder gar vier Kollegen auf dem Streifenwagen der Schein eines Gesundheitsschutzes gewahrt bleiben? Was sollen die Kollegen den besorgten Bürgern antworten, die auf die Begrenzung auf eine Begleitperson hinweisen? Hier ist eine ganzheitliche, lehrplankonforme Lösung gemeinsam mit der Akademie angezeigt!

Andernorts wurden kürzlich ganz konkret Fälle bekannt, bei denen nach positiv verlaufenen Testungen von Kollegen nur sehr mangelhafte oder gar keine Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter aus der unmittelbaren Umgebung der Getesteten getroffen wurden. Präventive Quarantäne oder Desinfektion von gemeinschaftlich genutzten Räumen? Fehlanzeige!

Auch der Umgang mit Kollegen, die als Vorerkrankte einem besonderen Risiko ausgesetzt sind, ist alles andere als befriedigend!  Wenn diese nicht im geschützten Heimbereich arbeiten können, muss  schnell und unbürokratisch eine Freistellung ermöglicht werden!

Wobei hier in Hamburg leider entgegen des Vorgehens anderer Bundesländer oder der Bundespolizei die Zauberformel „Die Sollarbeitszeit gilt als geleistet“ noch vollkommen unbekannt ist!

Gleiches gilt übrigens auch für Kollegen, die vor der oft unlösbaren Aufgabe der Abwägung zwischen Dienst und Betreuungspflichten stehen! Auch wenn wenige Tage Sonderurlaub sicherlich nicht alle Probleme lösen können, so wären diese eine große Erleichterung – und ein Zeichen, dass man zusammensteht!

Offenbar ist in vielen Köpfen der Führung immer noch ein tief verwurzeltes Misstrauen vorhanden, dass die Situation ausgenutzt werden könnte. Hier muss ein Umdenken einsetzen, dass zuallererst das Wohl und die Gesundheit der Betroffenen im Fokus hat!

Der Landesvorstand                                                        Hamburg, 27.03.2020

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Polizeiführung hat entschieden! Aufsteigerstudium beginnt am 01.04.20!

Uns erreichen derzeit viele Anfragen zum Aufstiegsstudium April 2020. Unsicherheit macht sich breit, da die Entscheidung getroffen wurde, dass die ausgewählten Kolleginnen und Kollegen ab dem 01.04.2020 an ihren Dienststellen verbleiben sollen.

Am heutigen Tag hat die Polizeiführung richtigerweise entschieden, dass der Beginn des Studiums nicht verschoben werden soll. Am 01.04.2020 erfolgt die Immatrikulation und somit sind die ausgewählten Kolleginnen und Kollegen Studenten an der Akademie der Polizei Hamburg.

Allerdings verbleiben die neuen Studenten ab April an ihren jetzigen Dienststellen. Grund ist hierfür jedoch nicht allein – wie man annehmen könnte – die besondere Lage bedingt durch das Corona-Virus. Vielmehr platzt hier ein weiteres Problem auf: Die desolate IT-Struktur an der Akademie!! Seit Jahren ist die digitale Struktur an der AK trotz steigender Einstellungszahlen nicht mitgewachsen. Um am Studium teilnehmen zu können ist es zwingend erforderlich, dass den Studierenden an der AK das digitale Lernen ermöglicht wird. Und dieses ist unter anderem, aufgrund der nicht vorhandenen und des zu geringen, dafür aber nötigen, Personalkörpers nicht möglich und führt nun dazu, dass die Studenten ab dem 01.04.20 nicht an ihren Lehrveranstaltungen teilnehmen, sondern erstmal an ihren Dienststellen „geparkt“ werden!

Es ist geplant, dass die Studenten ab dem 14.04.2020 mit ihren Lehrveranstaltungen an der Akademie beginnen, egal ob analog oder digital. Ein späterer Zeitpunkt wäre nicht möglich, da der Lehrveranstaltungsstau zu groß wäre, so dass eine komplette Verschiebung des Studienbeginns auf den 01.10.2020 vollzogen werden müsste.

Die DPolG Hamburg mahnt seit Jahren die desaströsen Zustände in der IT-Abteilung an! Nun haben wir eine Situation, in der digitale Lehrveranstaltungen unausweichlich sind und die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Das gemeinsame Ziel kann aus Sicht der DPolG Hamburg nur sein, dass so schnell wie möglich, allerdings bis spätestens 14.04.2020, die technischen und personellen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die ausgewählten Kolleginnen und Kollegen rechtzeitig mit ihren dringend benötigten Lehrveranstaltungen beginnen können. Während Finanzsenator Dr. Andreas Dressel (SPD) dafür sorgt, dass seine Finanzinspektorenanwärter, die an der Nordakademie studieren, ihr persönliches iPad erhalten, hinkt die Polizei mit Innensenator Andy Grote (SPD) der digitalen Welt hinterher.

Der Landesvorstand                                                                 Hamburg, 26.03.2020

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Behörden Spiegel: Hamburg schickt Polizeischüler in Kommissariate

Auszug:

Die Hamburger Polizei geht angesichts wahrscheinlich steigender Infiziertenzahlen in ihren Reihen einen anderen Weg als mehrere andere Polizeibehörden. Dort wurden 800 Polizeischüler, deren Lehreinrichtung derzeit geschlossen ist, auf die einzelnen Kommissariate der Hansestadt verteilt.

Hier werden sie im regulären Streifendienst eingesetzt. Der Hamburger Landesvorsitzende und stellvertretende Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Joachim Lenders, übt daran Kritik. Er bemängelt, dass die Dienststellen auf diesen Schritt überhaupt nicht vorbereitet gewesen seien. So würde es nun in den Kommissariaten noch enger als ohnehin schon. Empfohlene Mindestabstände seien dann nur noch sehr schwierig oder gar nicht mehr einzuhalten.

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Presseerklärung – DPolG Hamburg appelliert an Senator Grote: Nehmen Sie die Sorgen des Personalrates der Polizei ernst !

Die DPolG Hamburg teilt vollumfänglich die Besorgnis um die Aufrechterhaltung der Gesundheit der Polizeibediensteten, die der Personalrat der Polizei heute in einem Schreiben an den Innensenator dargelegt hat. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass Senator Grote in einer solchen Krisensituation für ein Gespräch mit dem Vorstand des Personalrates nicht zur Verfügung steht.

Wenn die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Merkel, in ihrer Ansprache an die Nation formuliert, dass es für Sie in einer offenen Demokratie dazu gehört, dass die Entscheidungen der Bundesregierung transparent gemacht und erläutert werden und das Handeln möglichst gut begründet, damit es nachvollziehbar wird, dann fragen wir uns als DPolG Hamburg, warum Innensenator Grote nicht einmal die Notwendigkeit eines Gesprächs mit dem Vorstand des Personalrates in Erwägung zieht und Gesprächsangebote brüsk ablehnt.

Dazu Joachim Lenders, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg:

„Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) erwartet von Senator Grote, dass er die Sorgen um den Gesundheitsschutz der Polizeibediensteten, die der Personalrat der Polizei aufgeworfen und thematisiert hat, ernst nimmt und entsprechend reagiert. Es zeugt nicht gerade von einem verantwortungsbewussten Handeln in einer Krisensituation Sorgen um die Gesunderhaltung von Bediensteten nicht ernst zu nehmen. Das behördliche Handeln transparent und nachvollziehbar zu machen, sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Das für operative Einsatzkräfte bei Polizei und Feuerwehr andere Maßstäbe angelegt werden – gerade in Krisensituationen – liegt auf der Hand. Trotzdem muss den Bediensteten der größtmögliche Schutz zur Gesunderhaltung gegeben werden. Es ist zumindest erklärungswürdig warum gerade in Hamburg, im Epizentrum der Corona-Pandemie (Aussage der KVH), andere Verfahrensweisen bei der Polizei gelten sollen als in den Polizeien der Nachbarländer und der Bundespolizei. Die DPolG Hamburg fordert den Senator auf seiner Aufgabe als oberster Dienstherr der Polizei gerecht zu werden und die Gesunderhaltung seiner Mitarbeiter als priorisiertes Ziel anzusehen. Erkrankte und damit nicht mehr im Dienst befindliche Mitarbeiter können die vor uns liegenden Herausforderungen nicht bewältigen. Gemeinsam muss eine Krise bewältigt werden und nicht gegeneinander!“

Der Landesvorstand                                                                              20.03.2020

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