Amtsangemessene Alimentation
News aus Schleswig-Holstein
09.03.2026 I Die Landesregierung in Schleswig-Holstein setzt als eines der ersten Bundesländer ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) um und plant eine deutliche Erhöhung der Besoldung der Landesbeamtinnen und -beamten. Ziel ist es, die vom BVerfG festgelegten Parameter einer amtsangemessenen Alimentation (aA) rechtssicher zu erfüllen.
Rückwirkend für das Jahr 2025 wird die Besoldung um mindestens 3,2 Prozent angehoben. Für das Jahr 2026 folgt eine Erhöhung von bis zu 4 Prozent. Die Familienzuschläge werden ebenfalls bedarfsgerecht angepasst bzw. erhöht. Nach vielen Jahren endloser Widersprüche und Klageverfahren ein positives Signal aus dem hohen Norden!
Und was macht Hamburger Senat?! Aktuell gar nichts: Rot/Grün wartet weiterhin ab und verwehrt den Beamtinnen und Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg nach wie vor die amtsangemessene Alimentation.
Wir fordern den Hamburger Senat und insbesondere Finanzsenator Dr. Andreas Dressel (SPD) auf, endlich anzuerkennen, dass die aktuelle Besoldung verfassungswidrig ist und die Dienstbezüge der Beamtinnen und Beamten zu erhöhen und somit den Anforderungen aus Karlsruhe gerecht zu werden.
Es ist an der Zeit, dass der Dienstherr auch in Hamburg eine Besoldungsordnung auf den Weg bringt, die rechtskonform ist und zugleich die besonderen Leistungen von Polizeibeamtinnen und -beamten auch finanziell anerkennt.
Wir bleiben dran!

