DPolG fordert Anpassung der Hamburger Sonderurlaubsrichtlinie (HmbSUrlR)
Bundesbeamten unmittelbar aus der EU Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und
Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (sog. Vereinbarkeitsrichtlinie; RL
2019/1158/EU) ein Anspruch auf bis zu zehn Tagen vergüteter Vaterschaftsurlaub zusteht.
notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit Väter und ihnen gleichgestellte zweite
Elternteile Anspruch auf mindestens zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub haben, der
anlässlich der Geburt eines Kindes gewährt wird. Die Richtlinie soll die Gleichstellung von
Männern und Frauen am Arbeitsplatz fördern, indem sie es ermöglicht, Beruf und
Familienleben besser zu vereinbaren, auch für Tarifbeschäftigte.
dass Väter während der Inanspruchnahme eines zehntägigen bezahlten Vaterschaftsurlaubs eine
Bezahlung oder Vergütung erhalten. Dieser Urlaub dient der Geburt des Kindes. EU Richtlinien,
Umsetzungsakt (Gesetz) des Mitgliedstaates, damit die Richtlinie auf nationaler Ebene
rechtliche Wirkung entfaltet.
sein, wie es das europäische Recht verlangt. Zumindest hat das VG Köln hieran erhebliche
Zweifel geäußert und deshalb die unmittelbare Anwendung des EU Rechts beschlossen.
auch wenn es sich bei dem Kläger um einen Bundesbeamten handelt und die zuständige
Behörde in Köln Berufung gegen das Urteil eingelegt hat.
Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge, würde einer rechtssicheren Umsetzung der
Richtlinie 2019/1158/EU entsprechen.



