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Verwaltungsgericht Hamburg: Besoldung in Hamburg in den Jahren 2020/21 verfassungswidrig

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Hamburg ist die Beamten- und Richterbesoldung in Hamburg in den Besoldungsgruppen A 7 – 15 sowie R 1 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen. Das Verwaltungsgericht hat nach mündlicher Verhandlung daher fünf Verfahren ausgesetzt und mit heute bekannt gegebenen Beschlüssen dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung der Frage vorgelegt, ob die Regelungen mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar sind (Az. 20 B 14/21, 20 B 223/21, 20 B 2157/21, 20 B 4571/21, 20 B 6288/21, 20 B 14/24).

Die Musterverfahren betreffen die Besoldung von aktiven Beamtinnen und Beamten mit einer Besoldung nach den Besoldungsgruppen A 7, A 8, A 9, A 12 und A 15 sowie von aktiven Richterinnen und Richtern mit einer Besoldung nach der Besoldungsgruppe R 1 in den Jahren 2020/21. Insgesamt sind bei dem Verwaltungsgericht etwa 8000 Klagen anhängig, mit denen die Feststellung begehrt wird, dass die Besoldung beziehungsweise das Ruhegehalt verfassungswidrig zu niedrig ist.

Die aktuellen Vorlagen hat das Verwaltungsgericht mit Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere mit den folgenden Überlegungen begründet:

  • Die Besoldung in den Besoldungsgruppen bis einschließlich A 10 wahre in den Jahren 2020 und 2021 – insbesondere auch unter Berücksichtigung der für das Jahr 2021 gewährten Angleichungszulage – nicht den erforderlichen Mindestabstand zur Höhe der Grundsicherung. Die Besoldung der Kläger in den Besoldungsgruppen bis einschließlich A 9 sei bereits aus diesem Grund verfassungswidrig. Für die Besoldung in den höheren Besoldungsgruppen wie auch in der Besoldungsgruppe R 1 sei dies aufgrund des Abstandsgebots zwischen den Besoldungsgruppen ein erhebliches Indiz für ihre Verfassungswidrigkeit.
  • Insbesondere bei der Besoldung in den höheren Besoldungsgruppen wie auch in der Besoldungsgruppe R 1 komme hinzu, dass der Nominallohnindex in Hamburg in den zurückliegenden 15 Jahren erheblich stärker gestiegen sei als die Hamburger Besoldung. Die Angleichungszulage, die im Jahr 2022 ohnehin lediglich für das Jahr 2021 gewährt worden sei, gleiche dies jedenfalls im Ergebnis nicht aus.
  • Die Kammer folge nicht den Ausführungen des Besoldungsgesetzgebers, dass der Berücksichtigung der landesspezifischen Besonderheiten unter anderem auf Grund der gebotenen Tariftreue innerhalb der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) „sehr enge Grenzen“ gesetzt seien.
  • Weitere alimentationsrelevante Kriterien, die ausreichend für eine Verfassungsgemäßheit der Besoldung sprächen, seien nicht ersichtlich.

Weitere Einzelheiten werden sich aus der Begründung der Vorlagebeschlüsse ergeben, die derzeit noch nicht vorliegen. Gegen die Vorlagebeschlüsse steht der Freien und Hansestadt Hamburg kein Rechtsmittel zu.

 

Hintergrund:

Das Alimentationsprinzip zählt zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG. Es verpflichtet den Dienstherrn, Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung der rechtsprechenden Gewalt und des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Diese Gewährleistung einer rechtlich und wirtschaftlich gesicherten Position bildet die Voraussetzung und innere Rechtfertigung für die lebenslange Treuepflicht sowie das Streikverbot.

Nach Art. 100 Abs. 1 GG ist das Bundesverfassungsgericht dafür zuständig, über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen – hier des Hamburgischen Besoldungsgesetzes – zu entscheiden. Hält ein Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen (sog. Richtervorlage).

Das Verwaltungsgericht hatte bereits im September 2020 Verfahren zu der amtsangemessenen Besoldung in Hamburg in den Jahren 2011 bis 2019 dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist hierzu bisher nicht ergangen.
 

Deutschland im Krisenmodus und mittendrin die Polizei – Symposium

Symposium Deutsche Polizeigewerkschaft Hamburg (DPolG)

Am Mittwoch, den 22. März 2023 fand unser Symposium unter dem Tenor „Deutschland im Krisenmodus und mittendrin die Polizei“ im Polizeipräsidium Hamburg statt. Wir haben mit unseren Gästen aus Politik und Gesellschaft sowie zahlreichen Kolleginnen und Kollegen der Hamburger Polizei, die aktuelle Lage analysiert und bewertet.

Wir freuen uns sehr, dass Wolfgang Bosbach (CDU) unserer Einladung gefolgt ist und das Symposium mit einem außerordentlich spannenden Impulsvortrag eröffnet hat. Herzlichen Dank an einen großen Innenpolitiker und Freund der Polizei.

Drei Kolleginnen und Kollegen aus dem Polizeivollzug haben authentisch berichtet, was es heute bedeutet, Polizistin und Polizist in Hamburg zu sein. Innensenator Andy Grote und Polizeipräsident Ralf Martin Meyer haben über die aktuelle Lage der Polizei Hamburg informiert.

Während der Podiumsdiskussion, moderiert von Jana Werner, diskutierte unser Landesvorsitzender Thomas Jungfer mit den Gästen Polizeipräsident Ralf Martin Meyer, Lars Haider („Hamburger Abendblatt“, Chefredakteur), Sina Imhof (Bündnis 90/Die Grünen), Ekkehard Wysocki (SPD) und Dennis Gladiator (CDU) unter anderem darüber, welche Konsequenzen Politik, Polizei aber auch Gesellschaft aus dem ziehen müssen, was auf dem Symposium besprochen wurde. 

Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Gästen sowie unseren Kolleginnen und Kollegen.

Personalratswahl 2022 – Jede Stimme zählt!

Personalratswahl 2022

Jetzt informieren! Sei dabei.

Wir laden euch ein, an der Personalratswahl für Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Polizei Hamburg 2022 teilzunehmen.
Polizei ist mehr als ein Job und die DPolG ist mehr als eine Berufsvertretung! Wir kämpfen mit Dir für Dich und unseren Beruf! Wir sind eine starke Gemeinschaft und da, wenn Du uns brauchst! Wir leben das WIR! Wir sind Dein verlässlicher und kompetenter Ansprechpartner für alle beruflichen Tätigkeiten in der Polizei – dabei spielen Status und Laufbahnzweig keine Rolle.

Wir sind Ratgeber, Türöffner und helfende Hand!

Jetzt zur Briefwahl informieren! Wir setzen auf euch – Deine Stimme zählt.

Thomas Jungfer zum Landesvorsitzenden der DPolG Hamburg gewählt

Joachim Lenders hat sich nach über 26 Jahren als Landesvorsitzender nicht mehr zur Wahl gestellt und wurde von den Delegierten mit stehendem Applaus und großem Dank verabschiedet. Er wurde vom Landeskongress zum Ehrenvorsitzenden der DPolG Hamburg gewählt.

DPolG startet Öffentlichkeitskampagne für mehr Wertschätzung, Respekt und Anerkennung für die Beschäftigten der Polizei Hamburg.

Am heutigen Tag (5.11.2020) findet der 26. Landeskongress der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Hamburg statt. Der Landeskongress ist das höchste Beschlussgremium der DPolG und trägt in diesem Jahr das Motto: #Polizei stärken – Offensive für #Demokratie und #Rechtsstaat.

Im Mittelpunkt des Delegiertentages stand zunächst die Wahl eines neuen Landesvorsitzenden. Thomas Jungfer, bisheriger Erster stellvertretender Landesvorsitzender, wurde mit 95,7 Prozent der Stimmen zum neuen Landesvorsitzenden gewählt. Der 49-jährige Polizeihauptkommissar ist seit über 30 Jahren Hamburger Polizeibeamter und ein erfahrener, bundesweit geschätzter Gewerkschafter. Er war unter anderem Bundes- und Landesjugendleiter der Jungen Polizei, der Nachwuchsorganisation der Deutschen Polizeigewerkschaft. Er ist zudem stellvertretender Landesbundvorsitzender des Deutschen Beamtenbundes (dbb) Hamburg. Thomas Jungfer ist freigestelltes Personalratsmitglied im Personalrat der Polizei Hamburg und gehört zum Personalratsvorstand.

Landesvorsitzender Thomas Jungfer zur Wahl: „Vielen Dank für diesen überwältigenden Vertrauensbeweis! Ich weiß, dass ich in große Fußstapfen trete. Mein Dank und der Dank der gesamten DPolG Hamburg geht an Joachim Lenders. In seiner Amtszeit wurde die DPolG die mitgliederstärkste und erfolgreichste Hamburger Polizeigewerkschaft und stellt seinen vielen Jahren die Mehrheit im Personalrat. Mein Team und ich werden diesen Erfolgsweg fortsetzen und mit Engagement und harter Arbeit, die Interessen aller Polizeibeschäftigten gegenüber Politik und Polizeiführung vertreten. Das verspreche ich meinen Kolleginnen und Kollegen der Hamburger Polizei.

Ich freue mich über den gelungenen Start unserer Kampagne für mehr Wertschätzung, Respekt und Anerkennung für die Beschäftigten der Polizei. In den letzten Monaten waren die deutsche Polizei und mit ihr 300.000 Polizeimitarbeiter einer öffentlichen Diffamierung ausgesetzt, die ihresgleichen sucht. Meine Kolleginnen und Kollegen arbeiten jeden Tag für die Sicherheit der Bevölkerung und riskieren dabei Leben und Gesundheit.Das gehört in den Fokus der Öffentlichkeit und kein realitätsfernes Zerrbild über die Polizei von selbsternannten, dauerempörten Aktivisten.“

(Hier die Pressemitteilung zum Download)

Hinweis: Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Veranstaltung unter strikter Beachtung der aktuellen Eindämmungsverordnung, des Gesundheits- und Infektionsschutzes sowie der Abstands- und Hygieneregeln durchgeführt. Für den Landeskongress wurde ein spezifisches Hygienekonzept erarbeitet, die Delegierten und alle weiteren Teilnehmer wurden bereits im Vorwege darüber informiert.

WeLT am Sonntag: Während der Pandemie ist „jeden Tag Silvester“

Auszug aus dem heute in der „Welt am Sonntag“ erschienenen Artikel

Der Polizist: Psychologie an der Wohnungstür

Jüngst erreichte Fabian Rockhausen der „Notruf“ eines 13-Jährigen. „Der Junge weinte, erzählte, er habe Streit mit der Mutter“, berichtet der Beamte vom Polizeikommissariat 33 am Wiesendamm in Winterhude. Vor Ort zeigte sich, dass der Hilferuf mehr in Richtung der Eltern ging, weil dem Jungen die Decke auf den Kopf fiel. Und weil er genervt war, sich ständig die Hände waschen zu müssen.

Ein eher amüsantes Beispiel und doch symptomatisch für die veränderte Einsatzwelt von Streifenbeamten wie Rockhausen, die sich vielfach von der Straße in die Wohnungen verlagert hat, wo sich die Menschen gefangen fühlen. „Wir sind mehr denn je gefragt, unser psychologisches Können und die eigenen Erfahrungen einzubringen“, sagt der 38-Jährige, der hier als Mitglied der Polizeigewerkschaft DPolG spricht. „Wir merken eine große Verunsicherung.“

Dabei sind Rockhausen und seine Kollegen selbst nicht frei von Ängsten. Er ist Vater eines Kleinkindes und das letzte, das er will, ist, das Virus nach Hause zu schleppen. Doch er weiß auch: „Wir haben einen der wenigen Berufe, in dem man dem Virus nicht aus dem Weg gehen kann.“ Insbesondere dann, wenn wenn es darum geht, Menschen zu schützen. „Dann können wir nicht erstmal den Schutzanzug anlegen.“

Es habe ein bisschen gedauert, bis sich die Polizei, eine zehntausend Mitarbeiter große Behörde, auf die Situation eingestellt habe. Mittlerweile fühle er sich ausreichend geschützt, angefangen bei den Plexiglasscheiben vor dem Empfangstresen in der Wache bis hin zur Schutzausrüstung auf den Wagen. Es komme bei den Menschen gut an, „dass wir eine gewisse Ruhe ausstrahlen“, sagt Rockhausen. „Und ich merke immer wieder, wie sehr die Menschen in dieser Ausnahmesituation auf uns setzen.“ Und wenn es darum gehe, die Bedürfnisse eines 13-Jährigen ernst zu nehmen.

Polizeiführung hat entschieden! Aufsteigerstudium beginnt am 01.04.20!

Uns erreichen derzeit viele Anfragen zum Aufstiegsstudium April 2020. Unsicherheit macht sich breit, da die Entscheidung getroffen wurde, dass die ausgewählten Kolleginnen und Kollegen ab dem 01.04.2020 an ihren Dienststellen verbleiben sollen.

Am heutigen Tag hat die Polizeiführung richtigerweise entschieden, dass der Beginn des Studiums nicht verschoben werden soll. Am 01.04.2020 erfolgt die Immatrikulation und somit sind die ausgewählten Kolleginnen und Kollegen Studenten an der Akademie der Polizei Hamburg.

Allerdings verbleiben die neuen Studenten ab April an ihren jetzigen Dienststellen. Grund ist hierfür jedoch nicht allein – wie man annehmen könnte – die besondere Lage bedingt durch das Corona-Virus. Vielmehr platzt hier ein weiteres Problem auf: Die desolate IT-Struktur an der Akademie!! Seit Jahren ist die digitale Struktur an der AK trotz steigender Einstellungszahlen nicht mitgewachsen. Um am Studium teilnehmen zu können ist es zwingend erforderlich, dass den Studierenden an der AK das digitale Lernen ermöglicht wird. Und dieses ist unter anderem, aufgrund der nicht vorhandenen und des zu geringen, dafür aber nötigen, Personalkörpers nicht möglich und führt nun dazu, dass die Studenten ab dem 01.04.20 nicht an ihren Lehrveranstaltungen teilnehmen, sondern erstmal an ihren Dienststellen „geparkt“ werden!

Es ist geplant, dass die Studenten ab dem 14.04.2020 mit ihren Lehrveranstaltungen an der Akademie beginnen, egal ob analog oder digital. Ein späterer Zeitpunkt wäre nicht möglich, da der Lehrveranstaltungsstau zu groß wäre, so dass eine komplette Verschiebung des Studienbeginns auf den 01.10.2020 vollzogen werden müsste.

Die DPolG Hamburg mahnt seit Jahren die desaströsen Zustände in der IT-Abteilung an! Nun haben wir eine Situation, in der digitale Lehrveranstaltungen unausweichlich sind und die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Das gemeinsame Ziel kann aus Sicht der DPolG Hamburg nur sein, dass so schnell wie möglich, allerdings bis spätestens 14.04.2020, die technischen und personellen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die ausgewählten Kolleginnen und Kollegen rechtzeitig mit ihren dringend benötigten Lehrveranstaltungen beginnen können. Während Finanzsenator Dr. Andreas Dressel (SPD) dafür sorgt, dass seine Finanzinspektorenanwärter, die an der Nordakademie studieren, ihr persönliches iPad erhalten, hinkt die Polizei mit Innensenator Andy Grote (SPD) der digitalen Welt hinterher.

Der Landesvorstand                                                                 Hamburg, 26.03.2020

Download des Flugblattes

Behörden Spiegel: Hamburg schickt Polizeischüler in Kommissariate

Auszug:

Die Hamburger Polizei geht angesichts wahrscheinlich steigender Infiziertenzahlen in ihren Reihen einen anderen Weg als mehrere andere Polizeibehörden. Dort wurden 800 Polizeischüler, deren Lehreinrichtung derzeit geschlossen ist, auf die einzelnen Kommissariate der Hansestadt verteilt.

Hier werden sie im regulären Streifendienst eingesetzt. Der Hamburger Landesvorsitzende und stellvertretende Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Joachim Lenders, übt daran Kritik. Er bemängelt, dass die Dienststellen auf diesen Schritt überhaupt nicht vorbereitet gewesen seien. So würde es nun in den Kommissariaten noch enger als ohnehin schon. Empfohlene Mindestabstände seien dann nur noch sehr schwierig oder gar nicht mehr einzuhalten.

Zum vollständigen Artikel.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die DPolG Hamburg wünscht Euch, Euren Familien und Freunden ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest und ein erfolgreiches und vor allem gesundes Neues Jahr!
Die DPolG Hamburg wird auch 2020 an Eurer Seite stehen!

DPolG – Deinetwegen!

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