DPolG: Allgemeine Gleitzeitregelung – endlich der Durchbruch
Es hat 5 Jahre gedauert, aber nun haben wir sie auch bei der Polizei, die geänderte Gleitzeitregelung für den Tagesdienst. Die DPolG Hamburg hat in vielen Gesprächen mit den zuständigen Stellen und auch bei vielen Personalversammlungen nicht aufgehört, die Notwendigkeit der Einführung immer wieder zu thematisieren. Der besondere regelungsbedürftige Aspekt war die Einführung von besonderen Funktionszeiten, die anders als allgemein in der Stadt Hamburg den speziellen Bedarfen angepasst werden mussten. Hier konnte eine Einigung zwischen dem Personalamt und der Personalabteilung für die betroffenen Dienststellen erzielt werden. Vielen Dank an dieser Stelle an die Verantwortlichen.
Ab dem 1. März 2015 wird zunächst in folgenden Bereichen für ein Jahr die Gleitzeitregelung pilotiert: PERS, DPV, VT, LKA, WSP, AK, DIE und J, die übrigen Bereiche werden folgen, sobald dort die Funktionszeiten definiert sind. Die genauen Funktionseinheiten sind in der Dienstvereinbarung nachlesbar.
Hier ein kurzer Überblick zu den Neuerungen:
Arbeitszeitrahmen: Ausweitung auf 6.00 bis 20.00 Uhr
Kernzeit: Neu von Mo bis Fr 10 bis 14 Uhr
Funktionszeiten: Individuell, mindestens 34 bis 41 Stunden wöchentlich
Ampelzeitkonto: Ausweitung auf 40 Minus- und 80 Plusstunden
Ansparung von bis zu 220 Stunden, um 5 Wochen auszugleichen,
nur im Einvernehmen möglich
Anzahl der „12.00 Uhr“- bzw. „Gleittag“ ist nicht mehr begrenzt
Der Personalratsvorsitzende Freddi Lohse und Polizeipräsident Ralf Martin Meyer haben am 24.02.2015 eine Dienstvereinbarung abgeschlossen. Sie ist im Intrapol nachlesbar.
Die DPolG Hamburg begrüßt sehr, dass unter dem Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie und Flexibilisierung der Arbeitszeit eine bessere Balance von beruflichen und privaten Belangen erreicht werden konnte.
Der Landesvorstand Hamburg, 24.02.2015