+++ Schichtdienst stärken! +++
DPolG: Ungleichbehandlung bei Teilnahme an Auswahlverfahren!
Initiativantrag des Personalrats erfolgreich!
Am 13.1. berichteten wir: Nimmt ein Bewerber für den Aufstieg zum LA II oder LA III am Auswahlverfahren teil, dann ist die Zeit, die für Klausuren, Tests oder Untersuchungen aufgewendet werden keine Dienstzeit! Während Kolleginnen und Kollegen aus dem Tagesdienst freigestellt wurden, mussten Schichtdienstleistende ihre Freizeit aufwenden!
Diese Ungleichbehandlung wurde jetzt in Folge eines über den Personalrat der Polizei eingereichten Initiativantrages von Polizeipräsident Ralf Martin Meyer beseitigt:
Die Teilnahme an Auswahlverfahren im Rahmen der Personalentwicklung wird nun grundsätzlich als Dienstzeit anerkannt!
Die AG Schichtdienst der DPolG Hamburg wird weiter für eine Stärkung des Schichtdienstes kämpfen und für die Beseitigung von Ungleichbehandlungen eintreten!
Der Landesvorstand Hamburg, 23.2.2015