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    DPolG begrüßt Entscheidung des BAG

    Altersabhängiger Urlaub im öffentlichen Dienst ist diskriminierend!

    Das Bundesarbeitsgericht hat am 20.03.2012 (9-AZR-529/10) entschieden, dass jüngeren Beschäftigten, für die der TVöD wirksam ist, mehr Urlaub als die bisherigen 26 bzw. 29 Arbeitstage zusteht. Die bislang vom Alter abhängige Urlaubsdauer diskriminiert dem Urteil zufolge die jüngeren Beschäftigten und muss deshalb „nach oben“ auf einheitlich 30 Kalendertage angepasst werden. Die DPolG Hamburg begrüßt dieses Urteil und fordert die Polizei auf, dieses Urteil sofort für alle Beschäftigten der Polizei Hamburg umzusetzen, da der TVöD nahezu inhaltsgleich mit dem TV-L  ist.

     Die DPolG Hamburg fordert den Senat auf, dass auch die Hamburgische Erholungsurlaubsverordnung (HmbEUrlVO), die für alle Beamtinnen und Beamte in Hamburg gilt, unverzüglich angepasst wird. Beamte sind ebenso Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, da kann es nicht sein, dass wieder mit unterschiedlichem Maß gemessen wird.

     Download des Flugblattes