DPolG Hamburg: Keine Weitergabe von privaten Daten bei Unfällen mit Dienst-Kfz!
Bei einem Unfall mit beteiligten Polizeibeamten – auch im Dienst und mit Dienstfahrzeug und unabhängig von der Verursachung – sind laut aktueller Verfahrensweise alle Personaldaten, insbesondere die private Wohnanschrift aufzunehmen. Diese sind im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens somit auch für den Unfallgegner einzusehen!
Seit G20 ist es auch außerhalb der Polizei anerkannt, dass dies im Strafverfahren nicht immer unbedenklich ist – die DPolG Hamburg setzt sich aber ausdrücklich dafür ein, dass auch im OWi-Verfahren die gleichen Schutzmechanismen greifen und die Dienststelle grundsätzlich als ladungsfähige Anschrift ausreicht!
Ein besonderer Schutz der privaten Personaldaten der Kollegen muss selbstverständlich sein!
Die DPolG Hamburg hat hierzu Gespräche mit der Dienststelle aufgenommen und begrüßt die Bereitschaft, das Thema offensiv voranzutreiben. Wir werden weiter auf eine Änderung im Sinne der Kollegen drängen und das Verfahren konstruktiv begleiten!
Der Landesvorstand Hamburg, 24.05.2019