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    Erfolg der DPolG Hamburg: Einkommensrunde 2019-21

    Zulagen für besonders belastende Dienste werden komplett dynamisiert

    Jahrelang wurden lediglich die Sonn- und Feiertagszuschläge mit den Tariferhöhungen
    angepasst – die besonders belastenden Nachtdienste blieben unberücksichtigt. Die DPolG Hamburg hat nach Gesprächen mit Staatsrat Bernd Krösser erreichen können, dass ab dem Jahr 2020 die kompletten Zulagen für besonders belastende Dienste ebenfalls der Dynamisierung unterliegen werden:

    •  ab dem Jahr 2020 steigen die Beträge für die Dienste an Sonn- und Feiertagen sowie die
      Dienste von montags bis donnerstags in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr des
      Folgetages von 3,50 € auf 3,61 € und ab 2021 auf 3,66 €
    • die Nachtdienste am Freitag und Samstag werden ab dem Jahr 2020 von 4,50 € auf 4,64 €
      erhöht und ab 2021 auf 4,70 €

    Des Weiteren werden die Gehälter und Versorgungsbezüge laut dem Entwurf einer
    Senatsdrucksache im Einzelnen wie folgt angehoben:

    • Rückwirkend zum 01.01.2019 = 3,0 %
    • ab dem 01.01.2020 = 3,2 %
    • ab dem 01.01.2021 = 1,4 %
    • Anwärterinnen und Anwärter erhalten rückwirkend zum 01.01.2019 eine Erhöhung der
      Anwärterbezüge um einen Festbetrag in Höhe von 50,00 €
    • Ab dem 01.01.2020 eine weitere Erhöhung um einen Festbetrag in Höhe von ebenfalls 50,00 €
    • Der Urlaubsanspruch wird für Anwärterinnen und Anwärter auf 30 Arbeitstage angehoben

     

    In diesem Jahr wird somit letztmalig 0,2 % für die Versorgungsrücklage von der Besoldungserhöhung abgezogen. Ab 2020 entfällt der Abzug!

    Die DPolG Hamburg fordert den Senat auf, die parlamentarische Befassung zügig zum Abschluss zu bringen, damit die Kollegen/innen zeitnah in den Genuss der Ihnen zustehenden Erhöhungen kommen.

    Der Landesvorstand                                             Hamburg, 02.05.2019

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