DPolG informiert: Innensenator stellt Rahmen zur Wiedereinführung der Heilfürsorge vor!!!
Am 17.01.2014 hat der Präses der Behörde für Inneres und Sport (BIS), Michael Neumann, auf der Teilpersonalversammlung Vollzug, einen aktuellen Sachstand zum Thema Wiedereinführung der Heilfürsorge vorgetragen. Seine Ausführungen beinhalteten folgende Punkte:
Bestandsschutz für bisherige Heilfürsorgeempfänger (bleibt unverändert)
- Neue Heilfürsorge für die seit 2005 in der Beihilfe befindlichen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten
- Entscheidung voraussichtlich ab 01.10.14 innerhalb von 18 Monaten
- Leistungen in Anlehnung an Schleswig-Holstein (GKV+)
- Keine Medikamentenzuzahlung
- Doppelter Festzuschuss für Brillen und Zahnersatz
- Kein Eigenanteil für Beamte auf Widerruf
- In drei Jahren: Überprüfung (durch unabhängige Institution)
Zurzeit wird diesbezüglich eine Drucksache erstellt. Diese soll noch vor der Sommerpause in der Bürgerschaft verabschiedet werden.
Aus Sicht der DPolG Hamburg gilt es unter anderem noch folgende Fragen zu klären:
- Besteht für die Anwärter, die am 01.08.2014 ihre Ausbildung beenden, die sofortige Wahlmöglichkeit zwischen Heilfürsorge oder Beihilfe? Oder müssen sie den Zeitraum bis zum 01.10.2014 mit einer privaten Krankenversicherung überbrücken?
- Sind nur Medikamente von der Zuzahlung ausgenommen oder sind alle im SGB V vorgesehenen Zuzahlungen durch Eigenbeteiligung in Höhe von 1,4 % abgegolten?
Sobald der Drucksachenentwurf vorliegt, plant die DPolG Hamburg eine Informationsveranstaltung für alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen durchzuführen. Hierzu werden wir die entsprechenden Fachdienststellen und Versicherer (DEBEKA, DBV, etc.) einladen. Wir wollen dieses Forum nutzen, um allen „Rückkehrern“ einen möglichst reibungslosen Wiedereinstieg zu ermöglichen.
Der Landesvorstand Hamburg, den 24.01.2014