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    DPolG: Polizeivollzug entlasten – AiP-Einstellungen forcieren!

    Am heutigen Tag verkündete Innensenator Andy Grote (SPD) im Rahmen einer Pressekonferenz, dass sukzessive 100 Angestellte im Polizeidienst (AiP) bis 2020 zusätzlich eingestellt werden sollen. Davon die ersten 40 bis 2019. Ihre Aufgaben würden unter anderem in der Geschwindigkeitsüberwachung in 30er-Zonen, Ahndung ausgewählter Verstöße im fließenden Verkehr und in der Übernahme von Aufgaben des früheren Bezirklichen Ordnungsdienstes liegen.

    Herr Senator, die DPolG Hamburg hat in der Vergangenheit bereits mehrfach darauf hingewiesen und gefordert, den Polizeivollzug nachhaltig zu entlasten und gleichermaßen die Perspektiven für AiP auszubauen. Derzeit sind, insbesondere im Bereich des Objektschutzes, bewiesenermaßen, noch erhebliche Defizite. Diese werden regelmäßig durch die Kolleginnen und Kollegen des Polizeivollzuges ausgeglichen, die dann für andere Aufgaben nicht zur Verfügung stehen.

    Fakt ist, dass aus den vergangenen Einstellungsterminen seit dem 01. Januar 2017 erst einmal die Zielzahl von 28 AiP pro Klasse erreicht wurde. Darüber hinaus haben sich immer wiederAiP im Rahmen von Auswahlverfahren durchgesetzt und die LBP 9 verlassen.

    Aus der Pressemitteilung der Innenbehörde ging kein klares Bekenntnis hervor, dass die Aufstockung des Objektschutzes priorisiert bedient wird. Herr Senator, wie können sie sicher sein, dass das derzeitige Personal in der LBP 9 bereits auskömmlich ist?

    Damit die Polizei allen Bedürfnissen gerecht werden kann, der Entlastung des Polizeivollzuges, der längst überfälligen beruflichen Weiterentwicklung für AiP, müssen auch die Voraussetzung hierfür geschaffen werden:

    · Regelmäßige, jährliche Einstellungen von AiP, in 2019 vier (!) Klassen

    · Entfristung aller bestehenden Zeitverträge

    · Ab sofort unbefristete Einstellungen

    Um dieses Problem auch langfristig – strukturiert – in den Griff zu bekommen, ist es aus Sicht der DPolG Hamburg unbedingt notwendig, festzustellen, wie viel Personal die LBP 9 tatsächlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt.

    Wir werden weiter berichten.

    Der Landesvorstand                                                                                                 Hamburg, 12.07.2018

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