ENDLICH: Politischer Irrweg beendet!
Hochschule der Polizei (HdP)
ENDLICH: Politischer Irrweg beendet!
DPolG-Initiative erfolgreich: Wiedereinführung der Alimentierung zum 1. Oktober dieses Jahres
Im Entwurf der Verordnung über die Laufbahn der Fachrichtung Polizei (HmbLVO-Pol) plant der Senat, künftig den Vorbereitungsdienst von zwei Jahren und vier Monaten auf drei Jahre auszuweiten. Im Klartext bedeutet dies, dass das Studium an der HdP zukünftig wieder vom ersten Tag an alimentiert wird. Geplant ist die Wiedereinführung der Alimentierung zum 1. Oktober dieses Jahres. Studenten erhalten dann ab Studienbeginn monatlich 954,01 Euro.
Weit vor dem Wegfall der Alimentierung während des Grundstudiums hat die DPolG Hamburg kritisch darauf hingewiesen, dass eine Nichtalimentierung u. a. zu einem Bewerberverlust ungeahnten Ausmaßes führen kann. Die Dienststelle stellt mittlerweile selber fest, dass geeignete Bewerber häufig das Studium bei anderen Polizeien vorziehen oder aufgrund der Alimentierung im Laufbahnabschnitt I beginnen. Offenbar haben die Argumente der DPolG in den Gesprächen mit Senator Michael Neumann (SPD) überzeugt.
Im Rahmen der Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Polizei (HmbAPOPol) konnte die DPolG Hamburg einen weiteren Erfolg erzielen. Einen enormen Kritikpunkt der Studierenden stellten die mangelnden theoretischen Kenntnisse vor dem Beginn des Praktikums dar.
Die berechtigte Kritik wurde von der DPolG aufgegriffen und hat jetzt eine Veränderung der Abfolge des Hauptstudiums zur Folge. Auch hier wurde der Argumentation der DPolG gefolgt (siehe hierzu: „Polizeispiegel“ Mai/2011).
Zukünftig werden die fachtheoretischen Semester im dritten und fünften, die berufspraktischen im vierten und sechsten Semester stattfinden. So werden die Kolleginnen und Kollegen im Studium künftig gut auf die berufspraktischen Semester vorbereitet und können ihre dann erlangten Kenntnisse auf der Straße unter Beweis stellen.
Der Landesvorstand Hamburg, 03.08.2011