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    Die Welt: Hamburg richtet Haftplatz ein, Sicherungsverwahrte nach Fuhlsbüttel

    In der Frage der Sicherungsverwahrung von Straftätern liegt jetzt ein gemeinsamer Lösungsvorschlag für die sechs norddeutschen Bundesländer vor. Drei Länder wollen Plätze für Sicherungsverwahrte einrichten und Insassen aus weiteren drei Ländern aufnehmen – darunter auch Hamburg mit dem Standort im Gefängnis Fuhlsbüttel. Diese Entscheidung war schon vor einem Monat im Gespräch, damals hatte Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) noch gesagt, dass weiterer Redebedarf bestehe. Einrichtungen sind außerdem in Niedersachsen und Brandenburg geplant, wie Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) sagte. Mecklenburg-Vorpommern könne seine Sicherungsverwahrten in jeder dieser drei Einrichtungen unterbringen. Auch Schleswig-Holstein und Bremen könnten Plätze belegen. Die Unterbringung der Sicherungsverwahrten werde nach bisherigen Schätzungen 400 bis 500 Euro pro Tag und Person kosten. Das sei unter anderem den umfangreichen, individuellen Therapieangeboten geschuldet, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gemacht werden müssen. Bis Mai 2013 muss die Sicherungsverwahrung neu organisiert sein.

    In der Hamburger Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel war zu Jahresbeginn eine neue Abteilung für Sicherungsverwahrte mit 31 Plätzen eröffnet worden. CDU-Justizpolitikerin Viviane Spethmann hatte erklärt, die JVA Fuhlsbüttel bringe die Voraussetzungen für eine länderübergreifende Unterbringung mit, jedoch moniert, dass die Bürgerschaft im Rechtsausschuss nicht unterrichtet wurde.

    Auch Joachim Lenders, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, begrüßte eine solche Einrichtung in Hamburg grundsätzlich. Eine adäquate Unterbringung nach den Vorgaben der Gerichte verhindere, „dass diese gefährlichen Menschen freigelassen werden und dann rund um die Uhr überwacht werden müssen“, so Lenders.

    Im Gegensatz zu der normalen Strafhaft knüpft die Sicherungsverwahrung einzig an die Gefährlichkeit des Straftäters für die Allgemeinheit an. Diese Gefährlichkeit muss im Wege einer Prognose festgestellt werden und sich zuvor in einer besonders schweren Straftat geäußert haben. Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang Mai alle bisherigen Vorschriften zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt.