DPolG fordert: Erschwerniszulage für Sondereinheiten auf mindestens 300 Euro erhöhen!
Erhöhung der Zulage für LKA 24/SE − Zulage für BFE einführen!
Bereits im Dezember 2016 hat die DPolG Hamburg Innensenator Andy Grote (SPD) aufgefordert, die Sonderzulage für LKA 24/SE auf mindestens 300 Euro zu erhöhen. Die Argumente der Erhöhung haben sich seitdem nicht wesentlich verändert, in Teilen jedoch verschärft.
Die Hamburger Erschwerniszulagenverordnung (HmbEZulVO), welche den Anspruch und die Höhe der Erschwerniszulage für die Spezialeinheiten
(LKA 24/SE) regelt, wurde letztmalig im Jahr 1994 von damals 200,- DM auf 300,- DM (entsprechend 153,39 Euro) erhöht.
Zwar wurden die Zuschläge Anfang dieses Jahres für schichtdienstleistende Beamte erhöht, nicht aber für die Spezialeinheiten. Ein Beamter der Spezialeinheit erhält durch die Neuregelung weniger Lohn als ein schichtdienstleistender im gleichen Statusamt und das bei Arbeitszeiten die eher durch Kurzfristigkeit, Unplanbarkeit und Flexibilität bei einem erhöhten Eigenrisiko geprägt sind. In Hamburg hat das LKA 24 aktuell Probleme, Personalzuwachs zu rekrutieren. Der geringe finanzielle Anreiz wird von Interessenten teilweise als ein Aspekt der Ablehnung genannt. Ähnlich sieht es auch bei den Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) aus. Wer sich ständig auf unklare Lagen vorbereiten muss, verdient einen finanziellen Anreiz. Ein Baustein, um die Probleme der Personalrekrutierung zu lösen. Die DPolG Hamburg fordert Innensenator Andy Grote auf, eine Änderung der HmbEZulVO auf den Weg zu bringen.
Der Landesvorstand Hamburg, 06.10.2017