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    Freie Fahrt für Alkoholsünder?

    Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) fordert eine Novellierung der Strafprozessordnung. Polizisten soll wieder erlaubt werden, Blutproben anzuordnen, wenn sie betrunkene Autofahrer erwischen.

    Seit Oktober dürfen in Hamburg Blutentnahmen nur noch durchgeführt werden, wenn sie von einem Richter genehmigt wurden. Die Folge: „Die Zahl der Blutproben sank um 40 Prozent“, sagt Joachim Lenders, Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft.

    Früher brachten Polizisten Autofahrer bei Verdacht auf Trunkenheit zur Wache und ließen dort von einem Arzt eine Blutprobe nehmen. Jetzt müssen sie mit dem Verdächtigen dort warten, wo sie ihn erwischt haben, bis sie über einen Staatsanwalt eine richterliche Erlaubnis für eine Blutprobe bekommen. Das dauert mindestens 45 Minuten, kann aber bis zu sechs Stunden dauern, sagt Lenders. So lange fällt die Streife für den normalen Dienst aus.

    Offenbar ist vielen Polizisten dieses Verfahren zu umständlich. Verdächtige Autofahrer werden nach BILD-Informationen häufig nicht mehr angehalten, vor allem dann nicht, wenn es kurz vor Schichtende der Polizisten ist – freie Fahrt für Trunkenbolde?

    Die Innenbehörde will das nicht bestätigen. Sprecher Thomas Butter gibt aber zu, dass die Zahl der Blutentnahmen stark rückläufig ist. Innensenator Ahlhaus sagt: „Ich werde das Problem mit meinen Kollegen aus den anderen Ländern besprechen. Wir müssen die Abläufe schneller und unbürokratischer gestalten. Es geht hier um die Verkehrssicherheit auf unseren Straßen. Alkohol am Steuer ist eine der Hauptursachen für schwerste Unfälle. Hier können wir uns keine Einschränkungen leisten.“

    Nach BILD-Informationen hofft Ahlhaus, dass das Bundesinnenministerium eine Änderung der Strafprozessordnung veranlasst. Falls der Bund nicht aktiv werden sollte, will Ahlhaus im Senat eine entsprechende Bundesrats-Initiative beantragen.