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    Grenze der Belastbarkeit erreicht: Gesundheitsschutz ernstnehmen!

    Und wieder ist es so weit: Die Dienststelle zieht wiederholt die „Alarmdienst“-Joker-Karte und treibt die Kolleginnen und Kollegen an die Grenzen des Leistbaren! Diesmal gab es im Rahmen der schon seit mehreren Wochen stattfindenden „Montagsdemos“ bereits vier AAH-Aufrufe und bis Ende Mai liegen weitere Anmeldungen schon vor!
    Von einer nicht vorhersehbaren und daher nicht planbaren Ausnahmesituation kann hier keine Rede mehr sein!

    Und hier hört der Spaß dann auch auf: Ein Aufruf der Alarmabteilung ist kein Freifahrtschein für die Dienststelle! Auch für den Alarmdienst gibt es enge Vorgaben des Personalamtes. So ist der folgenden Ausführung des Personalamtes zu diesem
    Thema kaum noch etwas hinzuzufügen:
    „Die Dienstplanung muss daher gewährleisten, dass auch in hohen Belastungszeiten die Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit und der Ausgleich im vorgesehenen Bezugszeitraum sichergestellt ist, und die Dienststelle muss flankierend Maßnahmen zur schnellstmöglichen Reduzierung der Belastung ergreifen, beispielsweise durch
    Personalverstärkung von anderen Dienstherrn, Beauftragung externer Dienstleister sowie
    interne Aufgabenkritik.“

    Hierzu Thomas Jungfer, erster stellvertretender Landesvorsitzender der DPolG Hamburg:
    „Die wenigen verbliebenen Angehörigen der Grundlasten an den PK können bereits im täglichen Betrieb kaum noch ihre Aufgaben bewältigen – und müssen nun zusätzlich zu den anstrengenden Diensten noch die AAH stellen! Ihr Fehlen auf dem Streifenwagen wird durch BFS, Zivilfahnder, Verkehrsermittler- und Lehrer, den DGOAs und vielen anderen kompensiert. Die Verkehrsdirektionen, die LBP und viele weitere OEs sind durch die zusätzlichen Dienste ebenfalls über Maß belastet.

    Und auch hier bleibt die Arbeit unerledigt. Auch hier sind die Ressourcen endlich!
    Noch sind die Belastungen durch OSZE und G20 lange nicht ausgeglichen – die DPolG Hamburg forderte daher in einem Gespräch mit dem Polizeipräsidenten Ralf Martin Meyer diesen auf, den Gesundheitsschutz für die Kolleginnen und Kollegen
    ernst zu nehmen und die Vorgaben des Personalamtes zu beachten – und die Belastung unverzüglich z.B. durch Anforderung auswärtiger Kräfte zu reduzieren!“

    Der Landesvorstand,                                                                                              Hamburg, 05.03.2018

    (Flugblatt-Download)