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    Hamburger Wasserschutzpolizei muss Lauenburger Station räumen

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    Elbe-Abkommen: In Zukunft betreut Niedersachsen den Abschnitt von Geesthacht bis Schnackenburg

    Wasserschutzpolizei: Zehn Beamte müssen wechseln

    „Fluchtartig“, wie Thomas Jungfer, stellvertretender Landesvorsitzender der Polizeigewerkschaft in Hamburg, kritisiert. Bereits am kommenden Montag werden sie die Dienststelle neben der Jugendherberge Zündholzfabrik an der Elbstraße 2 räumen. Ihre neuen Aufgabengebiete finden sie in verschiedenen Stationen im Hamburger Hafen.

    Hintergrund: Im Dezember vergangenen Jahres wurde das neue Unter- und Mittelelbeabkommen von Innensenator Michael Neumann (Hamburg), Innenminister Uwe Schünemann (Niedersachsen) und Innenminister Andreas Breitner (Schleswig-Holstein) unterzeichnet. Es regelt die polizeiliche Zuständigkeit im Bereich der Mittelelbe neu und ist am 1. Juli in Kraft getreten. Hamburgs Wapo wurde darüber allerdings erst am 2. Juli offiziell informiert. Als „peinliche und unwürdige Nacht-und-Nebel-Aktion“ empfindet Jungfer die praktizierte Informationspolitik und fordert sozialverträgliche Umsetzungen der Mitarbeiter.

    Am „Aus“ für die Lauenburger Station ändert das nichts: Die Hansestadt zieht sich aus der Betreuung der Mittelelbe von Geesthacht bis Schnackenburg zurück und bleibt nur noch bis zur Schleuse Geesthacht zuständig. Die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben Schleswig-Holsteins auf der Mittelelbe übernimmt Niedersachsen.

    Schleswig-Holstein zahlt aufgrund des neuen Vertrages, der auch das Unterelbegebiet zwischen Wedel und der Elbmündung beinhaltet, 82 000 Euro mehr als bisher (844 000 statt 762 000 Euro). Die Alternative wäre jedoch deutlich teurer. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung des Landespolizeiamtes hat ergeben, dass Schleswig-Holstein jährliche Kosten in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro entstünden, wenn es die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben wie die Kriminalitätsbekämpfung, die Überwachung von Gefahrguttransporten, die Kontrolle von Vorschriften für Schiffsbesatzung und Ausrüstung oder die Einhaltung von Umweltschutzbedingungen auf seinem Hoheitsgebiet selbst wahrnehmen müsste.

    Das neue Vertragswerk löst den Elbe-Vertrag von 1974 ab, der über Jahrzehnte als Vorzeige-Modell eines „kooperativen Föderalismus“ galt.

    Aus der Lauenburger Station gab es gestern keine Stellungnahme. Nur: „Auf dem Nullpunkt“, beschrieb einer der betroffenen Beamten die Stimmungslage.