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    Ingewahrsamnahmen

    Auf der Suche nach Einnahmen hat sich der Hamburger Senat bereits Anfang 2023 dazu entschlossen, Gebühren für Ingewahrsamnahmen durch die Polizei Hamburg – fast ausnahmslos- kostenpflichtig zu machen.

    Unter Vernachlässigung, dass es zu den hoheitlichen Aufgaben eines Staates gehört, für Recht und Ordnung zu sorgen, wurde eine minutiöse und detaillierte Gebührenverordnung an die Polizei erlassen.

    Worum man sich nicht gekümmert hat, ist die Schaffung einer EDV-seitigen Lösung, welche es den sowieso schon überbelasteten Kolleginnen und Kollegen an den Wachen ermöglicht, diese zusätzliche Aufgabe in der Zeit zu bewältigen.

    Nach alter Hamburger Sitte hat man einfach zusätzliche, nicht miteinander verknüpfte, vor Medienbrüchen strotzende Vordrucke eingeführt! Trauriger Standard also.

    Und damit die „Vordruckkunde“ auch sofort stattfinden kann, wurde die retrograde Erstellung von Kostenberichten für den gesamten Januar gleich mit angeordnet.

    Nach dieser Vorstellung soll die Polizei eine Million Euro generieren.

    Unter den jetzigen Voraussetzungen stelle man sich mal „solvente“ Aktivisten oder Fußballfans vor, welche durch diese ausufernde Bürokratie die Möglichkeit hätten, die Einsatzkräfte so zu schwächen, dass der polizeiliche Auftrag gefährdet würde!? 

    Die DPolG Hamburg fordert die umgehende Erstellung eines Kriterienkataloges, nach dem realistisch durchführbare und erfolgversprechende Kosten- bzw. Gebührenbescheide durch die Kolleginnen und Kollegen erstellt werden sollen.

    Hierzu gehört vor allem auch, dass ComVor so ertüchtigt wird, dass eine tatsächliche COMputerunterstützte VORgangsbearbeitung gewährleistet ist.

    Niemand, auch eine Weltstadt wie Hamburg sie sein will, kann es sich leisten, dass Ihre Polizei für den „Mülleimer“ oder „Umme“ arbeitet. Von dieser Arbeit haben wir zur Genüge.  

    Fachbereich Schutzpolizei                                                                       Hamburg, 21.02.24