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DPolG Weihnachtsmärchen 2023

„Der gestiefelte Kater“ nach den Brüdern Grimm

im Ernst Deutsch Theater

Sonntag, 10. Dezember 2023, 13:30 Uhr

Preise: 7,00 € bis 11,00 € p. P.

(inklusive Garderobe/Weihnachtstüte/Weihnachtsmann)

Die Eintrittskarte gilt gleichzeitig als Fahrkarte im HVV-Bereich!

Kartenreservierung und Kartenverkauf ab sofort

in der Geschäftsstelle der DPolG Hamburg * Telefon: 254026-0

ACHTUNG: Die Karten müssen bis 14 Tage nach Bestellung in der DPolG Geschäftsstelle, Holzdamm 18, abgeholt werden, sonst erfolgt ein Weiterverkauf!

 Hamburg, 09. Oktober 2023

Seminar Zukunft der Wasserschutzpolizei 13.01.2026

13. JANUAR 2026 09:00-16.00 UHR
WASSERSCHUTZPOLIZEI-SCHULE
VEDDELER DAMM 48 – RAUM 321
 
SONDERURLAUBSFÄHIG
 
Inhalte
Die Umstrukturierung der Wasserschutzpolizei ist weit vorangeschritten, doch der Prozess ist
noch längst nicht abgeschlossen. Viele Fragen stehen weiterhin im Raum und die nächsten
Monate werden entscheidend. Wir als DPolG Hamburg haben diesen Weg eng begleitet und
möchten euch jetzt die Möglichkeit geben, aus erster Hand zu hören, wo wir stehen und was
auf die WSP zukommt.
 
Was euch erwartet
Strategische Personalentwicklung und die Anforderungen, die in den
nächsten Jahren auf die WSP zukommen
Der aktuelle Stand der Umstrukturierung
Ein Ausblick auf die Wasserschutzpolizei 2026 und die nächsten Schritte
Aktuelle Entwicklungen aus Gewerkschaftssicht
Zeit für Austausch und Fragen
 
Referenten und Gäste
Yvonn Carstensen PERSL
Michael Lootz WSP 50
 

TdL kippt Teile der Einigung zur bürgernahen Zulage

Viele von euch haben es mitbekommen. In Hamburg war eine
Zulage für Beschäftigte geplant, die direkt mit Bürgerinnen und Bürgern arbeiten.
Diese sogenannte bürgernahe Zulage sollte ab 2026 monatlich zusätzlich gezahlt
werden, zum Beispiel für die Angestellten im Polizeidienst, in Bürgerservices und
Jobcentern. [siehe DPolG-Flugblatt vom 20.10.25 – Tarifabschluss für den
öffentlichen Dienst – Stadtstaatenzulage/ TV Bürgernahe Dienste]
 
Diese Zulage war bereits zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)
und dem Personalamt, sowie den Gewerkschaften verhandelt und als
Kompromiss akzeptiert. Jetzt hat die TdL überraschend Teile dieser Einigung wieder
kassiert. Einzelne Bereiche wurden nachträglich herausgelöst und die
Zustimmung verweigert. So ein Vorgehen ist im Tarifgeschäft äußerst ungewöhnlich
und beschädigt das Vertrauen in verlässliche Tarifarbeit.
Wenn dieser Rückzug Bestand hat, trifft das auch in Hamburg viele Beschäftigte. Für
uns als DPolG Hamburg bedeutet das in unserem Bereich ebenfalls Verunsicherung
und ganz konkrete Auswirkungen für viele Kolleginnen und Kollegen.

Uns ist klar, dass der ursprüngliche Kompromiss nicht alle gleichermaßen
zufrieden gestellt hätte. Einige hätten deutlich profitiert, andere weniger.
Trotzdem war es eine tragfähige Lösung, auf die sich alle einstellen konnten.
Wenn aber Zusagen im Nachhinein gestrichen werden, kippt die Balance. Aus
einem mühsam erreichten Erfolg wird für viele plötzlich ein Rückschritt. Genau
deshalb wiegt dieses Vorgehen der TdL so schwer.

Für uns als DPolG Hamburg ist klar. Das werden wir nicht kommentarlos
hinnehmen. Wir erwarten, dass getroffene Vereinbarungen gelten.
Gemeinsam mit dem dbb werden wir konsequent darauf drängen, dass
Verlässlichkeit und Vertrauen im Tarifprozess wiederhergestellt werden.
Diese Entwicklung überschattet auch die Einkommensrunde, die am Mittwoch, den
3.12.2025 in Berlin startet. Wir sind vor Ort, begleiten die Verhandlungen und
informieren euch, sobald es neue belastbare Entwicklungen gibt. 

Haushaltssparen auf dem Rücken der Polizei

Berechtigte Nachfragen des Personalrats der Polizei
 
Der Personalrat hat mit dem am 02.12.2025 veröffentlichten PR-Report sehr
deutlich gemacht, dass zentrale Fragen zur Beförderungsrunde 2025 und 2026 weiterhin
ungeklärt sind. Genau diese Unklarheit bestätigt, was wir als DPolG Hamburg bereits nach
der Personalversammlung im November 2025 klar ausgesprochen haben.
Die aktuelle Beförderungspolitik ist intransparent, verschärft und wird über die Köpfe
der Kolleginnen und Kollegen hinweg umgesetzt.
Der Personalrat fordert Antworten auf entscheidende Punkte. Wie wird künftig mit
Ausschreibungen umgegangen? Was passiert 2026? Welche Prädikate werden realistisch
berücksichtigt? Das diese Fragen überhaupt gestellt werden müssen, zeigt das eigentliche
Problem. Die Dienststelle lässt die Beschäftigten im Dunkeln stehen.
Wir haben es bereits benannt. Die Verschärfung der Beförderungskriterien und die
Verzögerungen um mehrere Monate sind ein Schlag gegen Motivation, Perspektive und
Wertschätzung unserer Kolleginnen und Kollegen. Gespart wird dort, wo es am
einfachsten ist und am wenigsten angebracht. Bei denen, die rund um die Uhr für die
Sicherheit dieser Stadt einstehen.
Hamburg hat Geld für Prestigeprojekte, aber nicht für eine gerechte und planbare
Beförderung der eigenen Polizei. Das ist ein fatales Signal für die innere Sicherheit. Die
Folgen sind absehbar. Motivationsverlust in einer Organisation, die ohnehin dauerhaft an
der Belastungsgrenze arbeitet. Das nun der Personalrat Antworten zu Zeitplänen,
Rechtsfragen und Auswahlverfahren einfordert, zeigt klar, die Linie der Dienststelle
überzeugt weder fachlich noch rechtlich.
Die DPolG Hamburg erwartet eine sofortige Rückkehr zu einer verlässlichen,
transparenten und rechtskonformen Beförderungspraxis. Keine Verzögerungen, keine
künstliche Verengung von Prädikaten und keine weiteren Belastungen durch
Haushaltslücken, die die Kolleginnen und Kollegen nicht verursacht haben.

ZHH-Inhalte müssen bleiben – Sicherheit ist nicht verhandelbar

DPolG fordert den Erhalt der vollständigen ZHH-Inhalte in der WSP-Ausbildung
 
Immer häufiger wird in verschiedenen Bereichen gespart, jetzt soll auch
der ZHH-Unterricht aus der WSPS reduziert werden.
Geplant ist, Inhalte künftig nur noch beim Fort- und Ausbildungszug WSP 1
anzubieten. Besonders die Themenbereiche Gefahrgut und Grenze sollen
entfallen. Diese Überlegung greift zu kurz und gefährdet die
Qualität der täglichen Polizeiarbeit. Aus Sicht des Fachbereichs WSP
wäre das ein Schritt in die falsche Richtung. 
Gefahrgut gehört zur Einsatzrealität
Der ZHH-Unterricht hatte nie das Ziel, aus Kolleginnen
und Kollegen Gefahrgutspezialisten zu machen. Er vermittelte
das notwendige Grundverständnis, um Gefahrguttransporte
sicher zu erkennen und angemessen zu kontrollieren.
Diese Ausbildung hat in vielen Bereichen Unsicherheiten
genommen und im Einsatz für Klarheit gesorgt. Wer versteht,
was vor ihm steht, trifft sichere Entscheidungen.
 
Wegfallende Inhalte bedeuten künftig weniger Handlungssicherheit.
Die Folgen wären Unsicherheit bei Kontrollen, vermeidbare
Gefährdungen und ein Verlust an Kompetenz im
täglichen Streifendienst.
 
Grenze bleibt ein wichtiges Basis-Thema
Das Thema Grenze gehört ebenfalls zur Basis,
die wir im Alltag brauchen. Gerade in Zeiten
knapper Ressourcen sind Kolleginnen und
Kollegen gefragt, die bei personellen Engpässen
flexibel unterstützen können.
 
Wenn diese Grundausbildung entfällt, verlieren wir
genau diese wichtige Option.
Der Unterricht „Gefahrgut ZHH“ war keine Zusatzleistung,
sondern eine wesentliche Grundlage für professionelle Polizeiarbeit.
Er hat Wissen aufgebaut, Sicherheit vermittelt und Einsatzsituationen
beherrschbarer gemacht. Eine Kürzung führt zwangsläufig zu weniger
Wissen, weniger Flexibilität und weniger Sicherheit.

Unsere Position
Der Fachbereich WSP fordert deshalb den
vollständigen Erhalt der ZHH-Inhalte in der
WSPS-Ausbildung. Sicherheitsrelevante Themen
dürfen nicht gestrichen werden. Nur eine solide
Ausbildung schafft die fachliche Grundlage, die
moderne Polizeiarbeit benötigt
 

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Sparen auf dem Rücken der Polizei! Beförderungen werden zum Haushaltsventil!

Auf der diesjährigen Personalversammlung hat Polizeipräsident Falk Schnabel
verkündet. Beförderungen werden verschärft, verzögert und damit faktisch
zusammengestrichen. Grundlage ist der eingekürzte Nachtragshaushalt in diesem Jahr
und die Tatsache, dass es im kommenden Jahr gar keinen Nachtragshaushalt mehr geben
wird. Damit ist klar: Es geht ums Sparen und zwar auf dem Rücken der Kolleginnen und
Kollegen, ausgerechnet in den Leichtlohngruppen, die es normalerweise in Hamburg gar
nicht mehr geben dürfte. Statt einer stabilen und verlässlichen Personalpolitik soll die
Polizei Hamburg das Haushaltsloch mittragen. Das ist ein fatales Signal für die innere
Sicherheit dieser Stadt.
Verschärfung der Kriterien trifft die Falschen
Mit den neuen Vorgaben sollen Aufstiege von A 7 nach A 8 sowie von A 8 nach A 9 nur
noch mit Prädikat 5 oder 6 möglich sein. Für A 9 nach A 10 und A 10 nach A 11 wird künftig
ausschließlich das Prädikat 6 gefordert. Gleichzeitig sollen alle Beförderungen um drei bis
sechs Monate verzögert werden. Viele Kolleginnen und Kollegen, die sich auf eine
transparente Beförderungslinie verlassen haben, verlieren damit ihre Perspektive. Diese
kurzfristige Änderung beschädigt Vertrauen, Motivation und Leistungsbereitschaft in einer
Organisation, die ohnehin dauerhaft unter hoher Belastung arbeitet.
Politische Prioritäten sprechen eine klare Sprache
Während die Polizei erneut sparen soll, werden politisch andere Prioritäten gesetzt. Für
Projekte wie den Elbtower oder den Klimaentscheid scheint es Mittel zu geben. Für
diejenigen, die täglich 24/7 für Hamburgs Sicherheit einstehen, hingegen nicht. „Dank und
Anerkennung“ auszusprechen ist leicht und kostet nichts. Die Sparkommissare Grote und
Dressel haben offensichtlich nicht die politische Macht und den Willen, um für den
entsprechenden Nachtragshaushalt zu sorgen. Es wird dort gespart, wo es am einfachsten
ist und am wenigsten angebracht.
Unsere Forderung
Die DPolG Hamburg fordern eine Rückkehr zur verlässlichen und transparenten
Beförderungspraxis, die sich über Jahre bewährt hat. Verzögerungen und verschärfte
Kriterien sind keine Option. Wir akzeptieren nicht, dass innere Sicherheit von der
Kassenlage abhängig gemacht wird. Die Kolleginnen und Kollegen haben Anspruch auf
eine Personalpolitik, die zu ihrem Wort steht und nicht an denen spart, die Hamburg jeden
Tag schützen. Die DPolG Hamburg erwartet, dass sich Polizeipräsident Falk Schnabel vor
die Mitarbeitenden der Polizei Hamburg stellt.
 

Startschuss für die Einkommensrunde 2025/2026 !

Zum 31. Oktober 2025 ist der Tarifvertrag aus der letzten
Einkommensrunde ausgelaufen. Damit beginnt jetzt die neue
Einkommensrunde 2025/2026 für die Beschäftigten der Länder.
Heute, am 17. November 2025, hat der dbb gemeinsam mit den
Fachgewerkschaften, darunter auch wir als DPolG, die Forderungen in Berlin
beschlossen und vorgestellt. Damit ist der Startschuss für die Verhandlungen
gefallen.
Unsere zentrale Forderung:
7 % mehr Einkommen – mindestens 300 Euro monatlich.
Wir erwarten in dieser Tarifrunde eine stufengleiche
Höhergruppierung sowie eine deutliche Anhebung der Wechselschicht- und
Schichtzulagen auf TVÖD-Niveau, damit die Arbeitswirklichkeit unserer
Kolleginnen und Kollegen endlich angemessen anerkannt wird.
Die Beschäftigten der Länder leisten Tag für Tag enorm viel, und diese
Leistung muss sich endlich auch im Geldbeutel bemerkbar machen.
Selbstverständlich fordern wir auch die zeitgleiche und systemgerechte
Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten.
 
Die Forderungen im Detail:
Erhöhung der Tabellenentgelte um 7 Prozent, mindestens 300 Euro
monatlich
Erhöhung aller Zeitzuschläge nach § 8 Abs. 1 TV-L um 20 Prozent
Laufzeit des neuen Tarifvertrages: 12 Monate
+ 200 Euro für Auszubildende,
Studierende und Praktikantinnen bzw. Praktikanten
Laufzeit 12 Monate
Wie geht es weiter?
Am 3. Dezember 2025 beginnt in Berlin die erste Verhandlungsrunde mit der
TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder). Weitere Termine folgen im
Januar und Februar 2026. Die DPolG wird gemeinsam mit dem
dbb konsequent dafür eintreten, dass die Leistungen aller Beschäftigten im
öffentlichen Dienst der Länder endlich angemessen honoriert werden.
Diese Einkommensrunde betrifft uns alle. Jetzt gilt es, geschlossen und
solidarisch aufzutreten. Nur gemeinsam können wir Druck
aufbauen – für gerechte Bezahlung, Anerkennung und Wertschätzung. 
 

DPolG fordert Anpassung der Hamburger Sonderurlaubsrichtlinie (HmbSUrlR)

Am 11.09.2025 hat das Verwaltungsgericht Köln in seinem Beschluss (Az.15 K 1556/24) erstmals entschieden, dass
Bundesbeamten unmittelbar aus der EU Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und
Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (sog. Vereinbarkeitsrichtlinie; RL
2019/1158/EU) ein Anspruch auf bis zu zehn Tagen vergüteter Vaterschaftsurlaub zusteht.
Art. 4 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie (EU) 2019/1158 verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, die
notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit Väter und ihnen gleichgestellte zweite
Elternteile Anspruch auf mindestens zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub haben, der
anlässlich der Geburt eines Kindes gewährt wird. Die Richtlinie soll die Gleichstellung von
Männern und Frauen am Arbeitsplatz fördern, indem sie es ermöglicht, Beruf und
Familienleben besser zu vereinbaren, auch für Tarifbeschäftigte.
Gemäß Art. 8 RL 2019/1158/EU wird festgelegt, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen,
dass Väter während der Inanspruchnahme eines zehntägigen bezahlten Vaterschaftsurlaubs eine
Bezahlung oder Vergütung erhalten. Dieser Urlaub dient der Geburt des Kindes. EU Richtlinien,
wie hier die Vereinbarkeitsrichtlinie, entfalten grundsätzlich selbst keine rechtliche
Wirkung. Sie sind an die Mitgliedstaaten gerichtet und erfordern einen nationalen
Umsetzungsakt (Gesetz) des Mitgliedstaates, damit die Richtlinie auf nationaler Ebene
rechtliche Wirkung entfaltet.
Leider scheint eine Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht nicht in dem Maße erfolgt zu
sein, wie es das europäische Recht verlangt. Zumindest hat das VG Köln hieran erhebliche
Zweifel geäußert und deshalb die unmittelbare Anwendung des EU Rechts beschlossen.
 
Die DPolG Hamburg vertritt die Auffassung, dass die Nr. 4 der HmbSUrlR anzupassen ist,
auch wenn es sich bei dem Kläger um einen Bundesbeamten handelt und die zuständige
Behörde in Köln Berufung gegen das Urteil eingelegt hat.
Eine Erhöhung des für die in Rede stehenden Fälle von bisher einen auf künftig 10 Tage
Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge, würde einer rechtssicheren Umsetzung der
Richtlinie 2019/1158/EU entsprechen.
 
Im Übrigen wäre das ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber der Beamten.
 

WICHTIGE INFORMATION: Amtsangemessene Alimentation (aA) – Widerspruch auch für 2025 einlegen!

 Die DPolG Hamburg

Die DPolG Hamburg empfiehlt, dass alle betroffenen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger – erstmals oder ggf. zusätzlich und unter Aufrechterhaltung ihrer bereits in 2020, 2021, 2022, 2023 und/oder 2024 eingelegten Widersprüche – auch im laufenden Kalenderjahr gegen die Besoldungsmitteilungen November und Dezember 2025 für das laufende Kalenderjahr sowie die Folgejahre Widerspruch einlegen und eine amtsangemessene Vergütung verlangen sollten.

Hintergrund:

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in mehreren Entscheidungen ausgeführt, dass für die Musterkläger, die in den Jahren 2011 oder 2012 unter Einbeziehung auch der Folgejahre Widerspruch eingelegt und dann für die Folgejahre keine weiteren Widerspruchsverfahren durchgeführt haben, die Durchführung eines weiteren Widerspruchsverfahrens für die Folgejahre nicht notwendig sei.

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat sich dieser Rechtsauffassung allerdings ausdrücklich nicht angeschlossen und vertritt offensichtlich auch heute noch eine gegenteilige Auffassung, so dass davon auszugehen ist, dass sie auch in den aktuell noch anhängigen Verfahren die Aussage des Verwaltungsgerichts in Abrede stellen wird.

So weit, so schlecht!

Die DPolG Hamburg hält einen erneuten Widerspruch auch deshalb für erforderlich, weil es sich jetzt um neue gesetzliche Regelungen aus den Jahren 2022 bis 2024 handelt und nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die einschlägige Rechtsprechung in höheren Instanzen einen gesonderten Antrag/Widerspruch auch für 2025 sowie die Folgejahre verlangt, weil die vorliegende Fallkonstellation nicht unbedingt vergleichbar ist mit den Musterklagen aus 2011/2012.

Aufgrund unklarer Erfolgsaussichten (HmbBesVAnpG und beschlossenes Besoldungsstrukturgesetz) kann zum jetzigen Zeitpunkt – für die entsprechenden Widersprüche/Anträge kein Rechtsschutz gewährt werden und ggf. Gebühren von ca. € 100,00 (und mehr) die anfallen könnten, selbst zu zahlen wären, wenn sich die Widersprüche/Anträge später als unbegründet herausstellen sollten.

 

Anträge zur aA für das Jahr 2025 sind unterhalb des Beitrags auf unserer Homepage (dpolg-hh.de) eingestellt. Den „passenden“ Antrag runterladen, ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail (intern oder extern) an das Funktionspostfach von PERS 3 senden:

Pol-PERS-Alimentation bzw. pers-alimentation@polizei.hamburg.de

Die Personalabteilung stellt sicher, dass alle auf diese Weise eingehenden Anträge/Widersprüche mit dem jeweiligen Eingangsdatum erfasst und an das Personalamt weitergeleitet werden. Eine Kopie an die DPolG Hamburg ist nicht notwendig.

 

Der Landesvorstand                                                                                                         Hamburg, 13.11.2025

Anträge zum Herunterladen

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