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Sonderopfer für die Beamten bei der Praxisgebühr

Die Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg haben gleich zu Anfang des Jahres 2013 eine weitere finanzielle Kröte zu schlucken. Wer als Beamtin bzw. Beamter gedacht hat, dass die in § 17a der vom Senat erlassenen Hamburgischen Beihilfeverordnung (HmbBeihVO) geregelten Selbstbeteiligung an den Kosten für Heilbehandlungen analog zu der zu Jahresanfang abgeschafften Praxisgebühr wegfallen wird, hat die Rechnung ohne seinen Dienstherrn gemacht. Die für die Beamten seit dem 1. August 2005 geltende sog. „Kostendämpfungspauschale“ beträgt je nach Besoldungsgruppe zwischen 25 und 500 Euro je Kalenderjahr.

Die Anfrage des dbb-Hamburg, ob die Abschaffung der Praxisgebühr in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 01.01.2013 auf die verbeamteten Kollegen übertragen wird, wurde seitens des Staatsrates Dr. Krupp negativ beschieden:

„Im Gegensatz zu den Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung seien die Ausgaben für die staatliche Beihilfe überproportional gestiegen. Eigentlich wären daher weitere Maßnahmen zur Kostendämpfung erforderlich, zumindest aber auf bestehende kostendämpfende Instrumente könne daher nicht verzichtet werden.“

Für Beamte beim Bund und in Niedersachsen wurde die Selbstbeteiligung abgeschafft. Beamte in Hamburg sind anscheinend nur noch Haushaltsverfügungsmasse. Gutes Regieren sieht anders aus!

Der Landesvorstand der DPolG Hamburg fordert den Senat auf, ein Zeichen zu setzen, und die Ungleichbehandlung zwischen den Beschäftigungsgruppen im öffentlichen Dienst zu beenden.

Der Landesvorstand                                                                                 24.01.2013

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IBA und IGS werfen ihre Schatten voraus – Wachen stellen wieder einmal Personal

Noch 93 Tage bis zum Beginn der Internationalen Gartenausstellung und Internationalen Bauausstellung am 26. April 2013 in Hamburg Wilhelmsburg. Erneut eine Großveranstaltung, die die Polizei Hamburg vor eine enorme Herausforderung stellt. Zur Zeit ist die Dienststelle in die Personalplanungen eingestiegen. Wieder einmal wird der Reviervollzug der Polizeikommissariate in die Pflicht genommen. Um den polizeilichen Anforderungen dieser Veranstaltung mit mehreren tausend Besuchern täglich gerecht zu werden, benötigt das örtlich zuständige PK 44 mindestens 30 zusätzliche Beamte.

Trotz der angespannten Personalsituation müssen die Polizeikommissariate auch in den Spitzenzeiten (Urlaub etc.) des Jahres wieder einmal Personal abgeben.

Schon jetzt ist es für die Mitarbeiter des 4-Schichtenwechseldienst kaum möglich frei zu nehmen. Mit der Abordnung zur IGS und IBA kommt neben der dauerhaften Ersatzgestellung für die ZD 54 eine weitere Aufgabe auf den Reviervollzug zu.

Klar ist auch, dass das örtlich zuständige PK 44 für den gesamten Zeitraum der Veranstaltungen Unterstützung erfahren muss und nicht allein gelassen werden darf.

Die DPolG Hamburg sieht hier allerdings nicht nur die Zentraldirektion in der Verantwortung. Hier bedarf es einer gesamtpolizeilichen Lösung.

Die DPolG Hamburg fragt sich, wann der 4-Schichtenwechseldienst/ die Polizeikommissariate endlich die notwendige Unterstützung in der Polizeiführung erhält?

Der Landesvorstand                                                    Hamburg, den 22.01.2013

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Durchwachsenes erstes Jahr

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Wolfgang Kopitzsch hat die Hälfte seiner Amtszeit als Polizeipräsident hinter sich. Viele kritische Stimmen sind zu hören

 Joachim Lenders: „Von einer Erfolgsbilanz kann man beim Polizeipräsidenten nach dem ersten Jahr nicht sprechen“, sagt er. „Es wurde an entscheidenden Stellen nicht wirklich etwas bewegt. Die Polizei in Hamburg beschäftigt sich aktuell stark mit sich selbst, ohne Ergebnisse zu erzielen.“

 Genau ein Jahr lang erlebt Wolfgang Kopitzsch jetzt die „Krönung seines beruflichen Lebens“: Am 18. Januar 2012 wurde er in das Amt des Polizeipräsidenten eingeführt. Sollte der gebürtige Niedersachse, der heute zudem 64 Jahre alt wird, turnusmäßig in den Ruhestand gehen, dann wäre für ihn jetzt Halbzeit seiner Amtszeit. Doch ob er tatsächlich mit 65 in Pension geht, ist offen – seine Kritiker befürchten jedenfalls, dass er seine Dienstzeit als Polizeipräsident verlängern will.Präsidium

Wolfgang Kopitzsch, das ist ein Polizeipräsident, der als Fachmann gelten möchte, der bei seiner Amtseinführung behauptete, er kenne die Polizei aus dem „Effeff“. Als Beweis zieht er dafür gern seine Familie heran. Sein Vater war Revierführer in Altona. Das weiß mittlerweile jeder in der Polizei, der bei einer der wenig mitreißenden und im Kern wenig variierenden Reden seines Präsidenten dabei war. Es hat sich als Gag etabliert, Wetten darüber abzuschließen, zu welchem Zeitpunkt er bei einer Rede die Polizeikarriere seines Erzeugers erwähnt. Tatsächlich ist Kopitzsch eher ein Theoretiker, einer, der zwar auch mal nah dran war und Einblicke in die Praxis hatte. Das hat ihn aber nicht zu dem gemacht, was er augenscheinlich so gern sein will – „er ist eben keiner von uns“, sagt ein Polizist.

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Polizeipräsident knickt bei Reform ein

Logo BildPolizeipräsident Wolfgang Kopitzsch (63, SPD) ist an einer wichtigen Stelle bei der anstehenden Polizeireform „Promod“ zurückgerudert. Die Zivilfahnder bleiben nach anhaltenden Protesten nun doch an den 24 Polizeikommissariaten stationiert. Eigentlich hätten die Beamten künftig an den neuen Leit-Kommissariaten konzentriert werden sollen. Daran hatten sowohl die Zivilfahnder als auch die Deutsche Polizeigewerkschaft scharfe Kritik geübt, weil für die Arbeit der Fahnder Ortsnähe und Milieukenntnis entscheidens seien. Kopitzsch sei jetzt „den fachlichen Argumenten gefolgt“, heißt es zur Kehrtwende aus dem Polizeipräsidium.

DPolG-Forderung erfüllt: Zivilfahnder werden nicht zentralisiert

Anlässlich des Tagesseminares für Zivilfahnder stellt ZDL Wolfgang Brand fest:

„Zivilfahnder werden nicht zentralisiert. Jedes Polizeikommissariat behält seine Fahnder!“

 In den Planungen zum Umstrukturierungsprozess ProMod2012 wurde durch Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch festgelegt, dass die Entscheidung, ob Zivilfahnder künftig dezentral oder zentral angesiedelt werden sollen, den Leitern der Regional-PK obliege. Dies hätte zur Folge gehabt, dass es keine einheitliche organisatorische Anbindung von Zivilfahndern in Hamburg gegeben hätte. Diese Überlegungen sind jetzt vom Tisch! Die Dienststelle ist den fachlichen Argumenten der DPolG Hamburg gefolgt und hat von diesem Vorgehen Abstand genommen.

Anlässlich des Tagesseminares für Zivilfahnder hat ZDL Wolfgang Brand, im Beisein von PL/V Reinhard Fallak, von diesen Plänen Abstand genommen und den anwesenden Zivilfahndern versichert, dass es keine Veränderung zur jetzigen Struktur geben wird.

Die DPolG Hamburg begrüßt diese Entscheidung und stellt fest, dass sich Fachlichkeit gegenüber vermeintlichen Sparzielen durchgesetzt hat.

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v. l. Joachim Lenders, Reinhard Fallak, Wolfgang Brand, Marc-Florian Sinn, Klemens Burzlaff

 

Der Landesvorstand                                                                            Hamburg, den 16.01.2013

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DPolG: Übernahme der Ruhepausenregelung auch für ZF

 „(…) Im ständigen Wechselschichtdienst finden Pausen im arbeitsrechtlichen Sinne aufgrund der ständigen Dienstbereitschaft nicht statt(…)“, so steht es in der Dienst- und Arbeitszeitrichtlinie für Beamte und Beschäftigte der Polizei Hamburg. Diese Regelung besteht zurzeit für die am PK im Vierschichtenwechseldienst, der LBP und der Einsatzzüge tätigen Kolleginnen und Kollegen. Für die ZF nicht. Bereits 2007 forderte die DPolG den Personalrat auf, initiativ gegenüber der Dienststelle tätig zu werden und die Pausenregelung für die Fahnder und die damals nicht berücksichtigten Einsatzzüge zu übernehmen. Im weiteren Verlauf fanden der Initiativantrag und die anschließende Prüfung leider nur für die Einsatzzüge ein positives Ende. Für die Zivilfahndung wurde die ständige Dienstbereitschaft verneint. Die Fahnder wären in ihrer Dienstplangestaltung sowie der Ausübung frei und ihr Nichteinsatz würde die unmittelbare Einsatzbewältigung auch nicht gefährden, begründete die ZD. Zu guter Letzt, lehnte das VG Hamburg die Klage eines Kollegen ab und verwies auf die Begründung der Dienststelle.

Nach Einschätzung der DPolG handelt es sich hierbei aber nicht um ein juristisches, sondern um ein inhaltliches Problem. Die obige Formulierung muss daher lediglich in  „(…) Im Schicht- und Wechselschichtdienst finden Pausen im arbeitsrechtlichen Sinne aufgrund der ständigen Dienstbereitschaft nicht statt (…)“ geändert werden.

Die Begründung der nicht ständig geforderten Dienstbereitschaft seitens der ZD ist praxisfremd. In der Realität würde dieses dazu führen, dass ein Zivilfahnder für einen bestimmten Zeitraum seinen Arbeitsbereich verlassen und dadurch nicht zur Verfügung stehen würde. In der Praxis könnten ad hoc Einsätze nicht durch ZF wahrgenommen werden. Die jetzige Regelung entspricht nicht den Gegebenheiten des täglichen Dienstes, weil bei aller „Planbarkeit“ das polizeiliche Gegenüber sich erfahrungsgemäß nicht an Richtlinien und Gesetze hält.

Die DPolG fordert Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch auf, den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen zu folgen und die Richtlinie abzuändern. An den Personalrat der Polizei ist bereits eine Aufforderung ergangen, sich mit dieser Thematik erneut auseinanderzusetzen.

Der Landesvorstand                                                                                           Hamburg, 16.01.2013

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Auftakt zur Einkommensrunde – Einladung für alle Beschäftigten und Beamte – der dbb Truck kommt nach Hamburg

 Am 31. Januar 2013 beginnt die Einkommensrunde 2013 mit den Ländern. Wir fordern 6,5 Prozent mehr Einkommen für Arbeitnehmer und Beamte. Wenn es Ende Januar am Verhandlungstisch losgeht, ist es wichtig, dass die Arbeitgeber von Anfang an wissen, wir stehen geschlossen hinter den Forderungen.

 Deshalb wollen wir auf einer Tour mit dem dbb-Truck durch Deutschland über unsere Ziele informieren:67faba4619

 

Einladung:

Mittwoch, den 30. Januar 2013

Uhrzeit: 12.00 bis 13.30 Uhr

Ort: Gänsemarkt

 

Redner:    

  • Willi Russ, Fachvorstand Tarifpolitik und Verhandlungsführer dbb
  • Rudi Klüver, dbb-Landesbundchef in Hamburg

 Kommt alle zur „aktiven“ Mittagspause an die Hamburger „Gulaschkanone“! Erbsensuppe und Würstchen stehen für Euch bereit.

 Die DPolG Hamburg ruft alle Gewerkschaften, die in der Polizei organisieren dazu auf, sich an der Aktion zu beteiligen!

 Zeigen wir dem Senat, dass wir bereit sind, unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen!

Der Landesvorstand                                                           Hamburg, 16.01.2013

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Einkommensrunde 2013

Auf der gemeinsamen Sitzung des dbb Bundesvorstandes und der dbb Bundestarifkommission, in der selbstverständlich auch unsere DPolG-Kollegen vertreten sind, wurde die Grundposition und die Forderung zur Einkommensrunde 2013 gegenüber den Arbeitgebern der Länder aufgestellt.

Unter dem Motto: Starkes Land – Faire Löhne sehen die Forderungen wie folgt aus:

  • 6,5 Prozent Einkommenszuwachs inkl. einer sozialen Komponente
  • Keine Verschlechterung bei der Urlaubsregelung
  • Laufzeit 12 Monate
  • Unbefristete Übernahme aller Auszubildenden und Anhebung der Azubi-Vergütung um mindestens 100 Euro
  • Zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamten und Versorgungsempfänger

Die DPolG Hamburg bezeichnet die Forderungen als zeitgemäß, angemessen und bezahlbar. Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich bislang auf drei Verhandlungsrunden geeinigt:

Auftakt: 31. Januar 2013

14./15. Februar 2013

7./8. März 2013

Eine sich anschließende Schlichtungsrunde ist nicht verabredet worden, so dass ggf. mit Streikaktionen im März kommenden Jahres zu rechnen ist. Davon unabhängig kann es bereits nach der ersten Verhandlungsrunde zu Warnstreikaktionen auch hier in Hamburg kommen.

Der Landesvorstand                                                                                             18.12.2013

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