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DPolG Weihnachtsmärchen 2023

„Der gestiefelte Kater“ nach den Brüdern Grimm

im Ernst Deutsch Theater

Sonntag, 10. Dezember 2023, 13:30 Uhr

Preise: 7,00 € bis 11,00 € p. P.

(inklusive Garderobe/Weihnachtstüte/Weihnachtsmann)

Die Eintrittskarte gilt gleichzeitig als Fahrkarte im HVV-Bereich!

Kartenreservierung und Kartenverkauf ab sofort

in der Geschäftsstelle der DPolG Hamburg * Telefon: 254026-0

ACHTUNG: Die Karten müssen bis 14 Tage nach Bestellung in der DPolG Geschäftsstelle, Holzdamm 18, abgeholt werden, sonst erfolgt ein Weiterverkauf!

 Hamburg, 09. Oktober 2023

Pressemitteilung

24.07.2024

Bewohnerparkzonen: Wie egal sind dem Hamburger Senat schichtdienstleistende Polizeibeschäftigte?

Verwaltungsgericht Hamburg gibt Klage des Altonaer Kinderkrankenhauses statt. Bewohnerparkzone rund um das Krankenhaus ist rechtswidrig. Bereits im Juni dieses Jahres hatte das Gericht eine Bewohnerparkzone am Grindel gekippt. Sind den verantwortlichen Behörden die Sorgen und Nöte der städtischen Beschäftigten egal? Wie lange will sich der grüne Verkehrssenator Anjes Tjarks noch wegducken?

Seit Jahren fordert die DPolG Hamburg eine pragmatische Lösung für Kolleginnen und Kollegen, deren Polizeidienststellen sich innerhalb von Bewohnerparkzonen befinden oder dort angrenzen. Gerade die Dienststellen in der Innenstadt sind hier besonders betroffen. Das geht soweit, dass sich Kolleginnen und Kollegen mehrfach überlegen dort Dienst zu verrichten. Das ist hausgemachter Personalmangel, weil sich der Senat weigert, Ausnahmeregelungen für Schichtdienstleistende zu finden. Merkwürdigerweise klappt das in Berlin, dort gibt es solche speziellen Regelungen. Tausende Berliner Beschäftigte von Feuerwehr, Polizei und Justiz sind betroffen und können eine Ausnahmeparkgenehmigung beantragen.

Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Hamburg:

„Viele meiner Kolleginnen und Kollegen sind im Schicht- und Wechselschichtdienst tätig und müssen jederzeit mit Alarmierungen rechnen. Für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Polizei, die oftmals im Hamburger Umland und darüber hinaus wohnen, ist der ÖPNV keine Alternative – sie sind zwingend auf ihr Auto angewiesen. Ich fordere Verkehrssenator Anjes Tjarks (Bündnis 90/Die Grünen) erneut dringend auf, sich pragmatischen Lösungen nicht länger zu verweigern und die berechtigten Anliegen der Polizeibeschäftigten endlich ernst zu nehmen und zu berücksichtigen. Mit Dankesworten ist die Politik schnell dabei, wenn es darum geht, die Arbeit meiner Kolleginnen und Kollegen zu würdigen. Wenn es aber konkret wird, kann das Schweigen des Senats gar nicht laut genug sein.“

Bei Rückfragen: Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287

Pressemitteilung zum Download

Pressemitteilung

24.06.2024

DPolG: Angriffe auf Vollstreckungsbeamte eskalieren

Hamburgs Justiz völlig überlastet und unterbesetzt! – Rechtsstaat am Limit?

Die erschreckenden Zahlen sprechen für sich: Seit 2021 explodieren die Anzahl der Widerstände und tätlichen Angriffe auf Vollstreckungsbeamte in Hamburg! Wo soll das enden?

Ein alarmierender Anstieg in drei Jahren:

– 2021: 1.752 Verfahren gegen 1.860 Beschuldigte

– 2022: 1.823 Verfahren gegen 1.996 Beschuldigte

– 2023: 2.312 Verfahren gegen 2.470 Beschuldigte

– 2024 (bis Juni): 747 Verfahren gegen 776 Beschuldigte

Die Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte nimmt besorgniserregend zu. Trotz dieser alarmierenden Entwicklung bleibt die Reaktion der Staatsanwaltschaft absolut unverständlich! Schockierend ist nicht nur der Anstieg, sondern auch was die Hamburger Judikative daraus macht beziehungsweise eigentlich nicht daraus macht: 2.039 Anklagen wurden erhoben, 1.044 Strafbefehle erlassen, 843 Einstellungen gemäß § 153 (1) StPO (geringe Schuld des Täters), 477 Einstellungen gemäß § 170 (2) StPO (Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts). Die heillose Überlastung der Justiz auch und gerade in Hamburg darf kein Freifahrtschein für Tatverdächtige sein.

Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Hamburg:

„Es ist grotesk und inakzeptabel, dass die Staatsanwaltschaft in Hunderten von Fällen kein öffentliches Interesse an der Verfolgung dieser Straftaten sieht. Noch beunruhigender ist die hohe Anzahl von Einstellungen gemäß § 170 (2) StPO, obwohl die Täter bei diesen Delikten in der Regel bekannt sind! Wir fordern ein Umdenken! Selbstverständlich wissen wir als Polizeigewerkschaft von der dramatischen Überlastung der Justiz.

Die Hilferufe der Staatsanwaltschaft und wie vor wenigen Tagen zum wiederholten Male zu lesen war auch der Amtsgerichte, sind auch für uns unüberhörbar. Die Arbeitsbelastung und der Personalmangel in der Justiz dürfen jedoch nicht dazu führen, dass Verfahren eingestellt werden, die im Ergebnis dazu führen können, dass Tatverdächtige unzureichend verfolgt werden.

Unser Rechtsstaat darf kein Papiertiger sein, der durch hausgemachte Probleme und mangelnden Gestaltungswillen der Politik ausgehöhlt wird. Die DPolG Hamburg fordert dringend eine Änderung der Verfahrenspraxis bei nachgewiesenen Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte. Es muss endlich Schluss sein mit überbordender Nachsicht!

Unsere Kolleginnen und Kollegen verdienen einen besseren Schutz und eine konsequente Strafverfolgung von Tatverdächtigen!“

Bei Rückfragen: Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287

Pressemitteilung zum Download

Widerstand

+++Alarmierend!+++

DPolG: Angriffe auf Vollstreckungsbeamte eskalieren!

Die erschreckenden Zahlen sprechen für sich: Seit 2021 explodieren die Anzahl der Widerstände und tätlichen Angriffe auf Vollstreckungsbeamte in Hamburg!

Wo soll das enden?

Ein alarmierender Anstieg in drei Jahren:

– 2021: 1.752 Verfahren gegen 1.860 Beschuldigte

– 2022: 1.823 Verfahren gegen 1.996 Beschuldigte

– 2023: 2.312 Verfahren gegen 2.470 Beschuldigte

– 2024 (bis Juni): 747 Verfahren gegen 776 Beschuldigte

Die Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte nimmt besorgniserregend zu. Trotz dieser alarmierenden Entwicklung bleibt die Reaktion der Staatsanwaltschaft absolut unverständlich!

Schockierend ist nicht nur der Anstieg, sondern auch was die Hamburger Judikative daraus macht:

– 2.039 Anklagen wurden erhoben

– 1.044 Strafbefehle erlassen

– 843 Einstellungen gemäß § 153 (1) StPO (geringe Schuld des Täters)

– 477 Einstellungen gemäß § 170 (2) StPO

Es ist grotesk und inakzeptabel, dass die Staatsanwaltschaft in Hunderten von Fällen kein öffentliches Interesse an der Verfolgung dieser Straftaten sieht. Noch beunruhigender ist die hohe Anzahl von Einstellungen gemäß § 170 (2) StPO, obwohl die Täter bei diesen Delikten in der Regel bekannt sind!

Wir fordern ein Umdenken!

Die DPolG Hamburg fordert dringend eine Änderung der Verfahrenspraxis bei nachgewiesenen Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte. Es muss endlich Schluss sein mit überbordender Nachsicht!

Unsere Kolleginnen und Kollegen verdienen einen besseren Schutz und eine konsequente Strafverfolgung!

Fachbereich Schutzpolizei                                                                          Hamburg, 24.06.2024

 

Wie lange noch?

  • 31.05. Mannheim – tödlicher Messerangriff auf Polizeibeamten
  • 13.06. Hamburg – Schusswaffengebrauch nach versuchtem Tötungsdelikt
  • 15.06. Wolmirstedt – Schusswaffengebrauch nach Messerangriff
  • 16.06. Hamburg – Schusswaffengebrauch nach Bedrohungslage

Die Politik weigert sich seit Jahren in unterschiedlicher, parteibezogener Ausprägung
den sog. Taser bzw. Distanzelektroimpulsgerät (DEIG) als polizeiliches Einsatzmittel
flächendeckend und darüber hinaus als Ausrüstungsoption für Großlagen bzw.
Veranstaltungen, einzuführen.

Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass damit endlich Schluss sein muss!
Im Vergleich zu Schusswaffen ist der Taser eine wirksame, aber nicht tödliche Option,
die es den Strafverfolgungsbehörden ermöglicht, potenziell gefährliche Situationen zu
entschärfen, ohne den Tod des Gegenübers zu riskieren oder in Kauf nehmen zu
müssen.

Die DPolG Hamburg fordert Innensenator Andy Grote (SPD) umgehend dazu auf, alle
erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Taser bei der Polizei Hamburg
einzuführen. Es sollte Bestandteil seiner Fürsorge sein, seine Beamtinnen und
Beamten zu schützen und bestmöglich auszustatten.

Der Landesvorstand Hamburg, 18.06.2024

Sicherheit im Dienst für Angestellte in der Polizei

DPolG: Sicherheit für unsere Polizeibeschäftigten!

Einsatztraining für alle Angestellten im Polizei- u. Kriminaldienst anbieten!

Die DPolG Hamburg tritt entschieden dafür ein, dass unseren tarifbeschäftigten
Kolleginnen und Kollegen, die ihren Dienst in durchaus risikoreichen
Zuständigkeitsbereichen ausüben, von der Dienststelle ein angemessenes Einsatztraining
angeboten wird. Insbesondere Angestellte im Polizeidienst (AiP) „auf der Straße“, im
Erkennungsdienst aber auch bei den Tarifbeschäftigten im LKA ist dies bisher nicht
ausreichend oder obligatorisch.

Zumindest unsere als AiP eingesetzten Kolleginnen und Kollegen haben in Ihrer Ausbildung
eine fünftägige Schulung in der AK hinsichtlich eines Handlungs- und Verhaltenstrainings
erhalten. Danach gab es jedoch keine weitere Fortbildung, obwohl sie in einer Anweisung
des Polizeipräsidenten im Jahr 2016 verfügt wurde.
Die Angestellten im Kriminaldienst – oder auch Kriminalassistenten – haben in ihrem neuen
Lehrgang in dieser Hinsicht keinerlei Fortbildung erhalten, kommen jedoch bei
Durchsuchungen auch in „unübersichtliche“ Situationen, auch wenn sie dort „nur“ in zweiter
Reihe stehen.
Wichtig: Selbstverständlich sind auch Tarifbeschäftigte bei einem Einsatztraining über ihre
Berufsgenossenschaft (Landesunfallkasse) abgesichert.

Die DPolG Hamburg fordert:

Das dienstliche Angebot eines Einsatztrainings für alle Tarifbeschäftigten im Außendienst
sowohl im Polizei- und Kriminaldienst als auch im Erkennungsdienst.

Des Weiteren eine regelmäßige Auffrischung der Kenntnisse, um Handlungssicherheit im Einsatz zu
gewährleisten

Unsere Argumente:

Recht auf Sicherheit: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht auf eine
Fortbildung, die sie auf die realen Gefahren der beruflichen Tätigkeit vorbereitet.

Qualität der Polizeiarbeit: Gut ausgebildetes Personal ist die Grundlage für eine effektive
und bürgerorientierte Polizeiarbeit.

Gerade in der heutigen Zeit darf es keine Kompromisse bei der Sicherheit unserer Kolleginnen und Kollegen geben! #DPolGDeinetwegen

Fachbereich Verwaltung Hamburg, 13.06.2024