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DPolG Weihnachtsmärchen 2023

„Der gestiefelte Kater“ nach den Brüdern Grimm

im Ernst Deutsch Theater

Sonntag, 10. Dezember 2023, 13:30 Uhr

Preise: 7,00 € bis 11,00 € p. P.

(inklusive Garderobe/Weihnachtstüte/Weihnachtsmann)

Die Eintrittskarte gilt gleichzeitig als Fahrkarte im HVV-Bereich!

Kartenreservierung und Kartenverkauf ab sofort

in der Geschäftsstelle der DPolG Hamburg * Telefon: 254026-0

ACHTUNG: Die Karten müssen bis 14 Tage nach Bestellung in der DPolG Geschäftsstelle, Holzdamm 18, abgeholt werden, sonst erfolgt ein Weiterverkauf!

 Hamburg, 09. Oktober 2023

DPolG Hamburg fordert sofortige Ausschreibung aller unterwertig besetzten Dienstposten!

NEUES PERSONALAUSWAHLGESETZ IN KRAFT                                                                      

03.04.2025 I Zum 1. April 2025 trat das Hamburgische Personalauswahlgesetz (PAuswG HA) in Kraft. Es verpflichtet die Verwaltung – also auch die Polizei Hamburg – bei jeder dauerhaften Übertragung höherwertiger Dienstposten zur strikten Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Was bedeutet das konkret für die Polizei Hamburg?

Aktuell sind mehr als 800 Kolleginnen und Kollegen unterwertig eingesetzt, leisten also höherwertige Arbeit ohne offizielle Beförderung oder entsprechende Besoldung. Diese Praxis wird mit dem neuen Gesetz rechtswidrig, wenn nicht vorher eine Ausschreibung und Auswahl nach Bestenauslese erfolgt. Ab 1. April dürfen höherwertige Dienstposten nicht mehr „einfach so“ übertragen werden.

Unsere klare Haltung als DPolG Hamburg:

Keine Schlechterstellung für engagierte Kolleginnen und Kollegen!

Wer heute schon Verantwortung trägt und die Funktion erfüllt, muss weiterhin ohne Nachteile berücksichtigt werden.

Die Verantwortlichen in der Polizei, aber auch in der Politik, müssen die tatsächlich geleistete Arbeit endlich anerkennen, nicht nur in der Bewertung, sondern auch in der Besoldung und Perspektive. Seit Herbst 2024 ist bekannt, dass es eine Änderung geben muss, passiert ist bisher nichts. Umgehend muss eine Übergangsregelung  mit  Augenmaß  erarbeitet  werden.

Wir fordern die Verantwortlichen auf, sofort Gelder zur Verfügung zu stellen, damit alle unterwertig besetzten Stellen sofort ausgeschrieben werden können und die bereits eingesetzten Kolleginnen und Kollegen zu befördern. Für die Zukunft müssen transparente Kriterien mit einem fairen Zugang zu unterwertigen Stellen geschaffen werden.

Pressemitteilung

27.03.2025

Hamburg hat gewählt: Was der neue Senat jetzt anpacken muss

DPolG Hamburg fordert „Sondervermögen“ von 100 Millionen Euro für die Polizei

Hamburg hat gewählt und trotz spürbarer Verluste für die bisherigen Regierungsparteien werden SPD und Bündnis 90/Die Grünen ihre Koalition in Hamburg fortsetzen können und wollen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft erwartet, dass beide Koalitionsparteien ihre vor der Bürgerschaftswahl gemachten sicherheitspolitischen Zusagen einhalten und die Gewährleistung der inneren Sicherheit unserer Stadt priorisieren.

Zugesagt wurden von den Grünen unter anderem weitere Investitionen in die digitale Infrastruktur, um auch eine Entlastung der Polizeibeschäftigten von Routineaufgaben durch die Fortsetzung der Digitalisierung von Arbeitsprozessen zu erreichen. Für die SPD ist die kontinuierliche Digitalisierung in der Verwaltung und bei der Polizei ein Schlüssel für moderne und effiziente Strukturen. Die SPD sieht sich als Partei auf dem richtigen Weg, um Prozesse zu vereinfachen und die Arbeit der Beschäftigten spürbar zu entlasten. Die vor der Bürgerschaftswahl abgegebenen Statements haben wir gehört und gelesen. Jetzt muss es darum gehen, Erkenntnisse in konkretes politisches Handeln umzusetzen!

  • Dazu bedarf es Personal und (mehr) Geld!

Die DPolG Hamburg fordert den zukünftigen Hamburger Senat auf, in der aktuellen Legislaturperiode einen zusätzlichen Investitionshaushalt für die Polizei in Höhe von 100 Millionen Euro für kommenden fünf Jahre zu beschließen und in die Hamburgische Bürgerschaft als Gesetzesvorlage einzubringen.

Das Finanzpaket soll ausschließlich dem Sachmittelhaushalt der Polizei zur Verfügung stehen und unter anderem folgende Investitionen ermöglichen bzw. Projekte finanziell verstärken, um polizeiliche Standards qualitativ deutlich zu verbessern und dringend erforderliche Innovationen voranzutreiben.

  • Was soll zum Beispiel finanziert werden?

Für die DPolG Hamburg ist eine durchgreifende und umfassende Entbürokratisierung der Polizeiarbeit eine zwingende Voraussetzung, um die Effizienz der Polizei wirksam zu erhöhen und auch dem Fachkräftemangel zu begegnen. Die gesamte interne und externe Vorgangsfertigung gehört auf den Prüfstand. Überflüssiges wird gestrichen, Notwendiges digitalisiert. Des Weiteren: Fortentwicklung des „Funkstreifenwagens der Zukunft“, die Peterwagen müssen eine vollumfängliche polizeiliche Datenverarbeitung und Vorgangsfertigung ermöglichen, Tablets auf allen Dienstfahrzeugen und MobiPol-Geräte für alle

Polizeibeamten werden Standard. Der Ausbau der IT-Infrastruktur und der digitalen Forensik wird priorisiert. E-Learning-Anwendungen bereitstellen: Die kontinuierliche Weiterbildung und Förderung der digitalen Kompetenz sind entscheidende Faktoren für die erfolgreiche Integration moderner Technologien in die Polizeiarbeit, hierfür sind E-Learning Portale ein Baustein in der Aus- und Fortbildung. Die Digitalisierung verändert das Berufsbild Polizei erheblich, daher ist es unerlässlich, die digitale Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv zu fördern. Das umfasst nicht nur den Umgang mit neuer Hardware, sondern auch das Verständnis für Datenanalyse, Cybersicherheit und digitale Ermittlungstechniken.

Die Polizei investiert in Drohnen, Drohnenabwehr und technische Videobeobachtung, um unter anderen den Objektschutz personell zu entlasten. Notwendige Investitionen in Einsatzmittel und Ausrüstungsgegenstände werden nicht länger aufgeschoben, dazu gehören neben Dienstfahrzeugen mit unterschiedlichen Antriebsarten selbstverständlich auch Dienstpferde und Diensthunde.

Die Sanierung und Modernisierung von Dienstgebäuden werden zügig in Angriff genommen. Für die Unterbringung von Nachwuchskräften während der Ausbildung und des Studiums werden kostengünstige Unterkünfte bereitgestellt. Erforderliche Investitionen in die Beschaffung und Entwicklung moderner sowie alltagstauglicher Dienstbekleidung und in die persönlicher Ausrüstung von Polizeibeschäftigten erfolgen prioritär nach Bedarf und nicht nach Haushaltskasse. Diese Beispiele lassen sich fortsetzen.

Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg: „Wir leben in einer Welt des Umbruchs, des Wandels und der rauer werdenden Zeiten. Viele Menschen sind angespannt und gereizt, die persönliche ‚Zündschnur‘ wird kürzer und meine Kolleginnen und Kollegen spüren dies auf der Straße und im täglichen Umgang zuerst. Innere Sicherheit ist mehr als die jährlich ausgeworfenen Kennzahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik oder die Häufigkeitszahl von Straftaten je 100.000 Einwohner. Die Kriminalitätsfurcht und das daraus resultierende subjektive Sicherheitsgefühl ist für die Menschen relevanter.

Es ist an der Zeit, dass die Politik zusätzlich in die innere Sicherheit unserer Stadt investiert. Nach meiner Auffassung sind weitere Ausgaben, vor dem Hintergrund der technischen Möglichkeiten auf der einen Seite und dem Rückgang der für die Polizei geeigneten Bewerberinnen und Bewerber auf der anderen Seite, nicht nur geboten, sondern unerlässlich.

Im Gegensatz zum Bund muss Hamburg für das über fünf Jahre gestreckte, zusätzliche Finanzpaket von 100 Millionen Euro keine Schulden machen. Allein für das Jahr 2024 erhält Hamburg 200 Millionen Euro Dividende aus der Beteiligung an Hapag-Lloyd. Ein Zusatzhaushalt für die Polizei ist machbar und die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Polizei sollte der Stadt 20 Millionen Euro jährlich wert sein.“

Bei Rückfragen: Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287

 

Pressemitteilung zum Download

Korrektur der Stundenberechnung für Tarifbeschäftigte

Korrektur der Stundenberechnung für Tarifbeschäftigte – Was bedeutet das konkret? 

Betroffener Personenkreis: Tarifbeschäftigte in Schicht- und Wechselschichtdienstbereichen sowie in Tagesdienst- und Gleitzeitbereichen, in denen regelmäßig unständige Bezüge anfallen.

Im Jahre 2022 erging ein BAG Urteil, das eine andere Abrechnungssystematik von Überstunden im Schicht- und Wechselschichtdienst notwendig machte.

Allerdings führte die Umstellung der Abrechnung in eZeit/SPX zu erheblichen Defiziten. Nach fast zwei Jahren voller Unklarheiten und zahlreichen Gesprächen mit dem Personalamt und dem dbb sowie der DPolG Hamburg hat das ZPD endlich die Korrektur der fehlerhaften Stundenberechnung für Tarifbeschäftigte angekündigt.

Die neuen Abrechnungsvorgaben treten zum 31.03.2025 in Kraft. Auf Bestreben des dbb und der DPolG Hamburg hat das Personalamt bereits im Mai 2022 den Verzicht auf Einrede der Verjährung schriftlich erklärt. Daher gelten die Regelungen bereits rückwirkend zum 01.06.2023. 

Hier nun noch ein paar Erläuterungen dazu aus tarifrechtlicher Hinsicht, die PERS 13 i.V.m. dem Personalamt und dem ZPD erstellt hat.

Was ist jetzt zu tun?

Bis zum 30.03.2025 müssen alle Tarifbeschäftigten ihre Stundennachweise zur Darstellung der Abrechnung unter alten Bedingungen erzeugen, also als PDF speichern oder ausdrucken! Die späteren Änderungen können sonst nicht nachvollzogen werden!

Falls jemand krank oder im Urlaub ist, sollten Vorgesetzte schnell eine Lösung finden, um die Sicherung zu ermöglichen.

Ablauf der Umsetzung:

✔ 31.03.2025 – 04.04.2025: Technische Umstellung durch das ZPD

✔ Anfang Mai 2025: Rückrechnungen und mögliche Nachzahlungen für Überstunden und Zuschläge

Wichtiger Hinweis:

Abhängig von der individuellen Dienstverrichtung in den vergangenen knapp zwei Jahren können nachträglich Überstunden sowie insbesondere Dienstplanstunden im Wechselschicht- oder Schichtdienst entstanden sein. Diese können gegebenenfalls zu nachträglichen Zuschlags- oder Auszahlungen führen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  1. Überstunden & Mehrarbeit

Überstunden müssen angeordnet werden und sollen bis zum Ende der Folgewoche durch Freizeit ausgeglichen werden.

Zuschläge für Überstunden (30 % bzw. 15 %) entstehen bei Anordnung der Überstunden und sie werden am Ende des Leistungsmonats ausgezahlt. Die Überstunde an sich wird nach drei Monaten ausgezahlt, falls zuvor kein Freizeitausgleich gewährt wurde.

Mehrarbeit bei Teilzeitkräften wird erst nach Erreichen der tariflich vereinbarten Wochenarbeitszeit als Überstunde gewertet.

  1. Feiertagsarbeit & Rufbereitschaft

Feiertagszuschläge (35 %) werden sofort gezahlt.

Feiertagsstunden (100 %) sollen zeitnah durch Freizeit ausgeglichen werden. Ist das nicht möglich, erfolgt eine Auszahlung nach drei Monaten.

Rufbereitschaft wird vergütet, jedoch nicht als Arbeitszeit angerechnet. Arbeitseinsätze während der Rufbereitschaft werden pro Stunde als Überstunde bezahlt.

  1. Schichtdienst & Mehrleistung

Schichtpläne können nicht exakt an die monatliche Sollzeit angepasst werden, daher kann es zu zusätzlichen Mehrleistungen kommen.

Innerhalb von drei Monaten muss ein Ausgleich dieser Mehrleistung durch Freizeit erfolgen, andernfalls erfolgt eine Auszahlung inklusive Überstundenzuschlag, da angenommen wird, dass diese angeordneten Überstunden waren.

Vorgesetzte sind aus Fürsorgegründen verpflichtet, Überbesetzungen in der Dienstplanung zu vermeiden. Ist eine Besetzung nicht notwendig, sollen Freizeiten zum Ausgleich von Überstunden gegeben werden.

Fazit:

Mit dieser Korrektur in der eZeit/SPX wird eine Verbesserung der Stundenabrechnung erwartet. Ob damit tatsächlich alle Fehler behoben wurden, bleibt abzuwarten – wir bleiben dran!

An dieser Stelle ein großes Dankeschön an unsere Kolleginnen und Kollegen bei PERS 1 bei der Aufbereitung und Umsetzung der tarifrechtlichen Vorgaben durch das Personalamt.

Habt ihr Fragen oder Probleme? Ihr könnt euch selbstverständlich an die DPolG Hamburg wenden! Wir werden weiter berichten.

 

Fachbereich Verwaltung                                                                                                  18.03.25

Aktuelles aus den derzeitigen Tarifverhandlungen

Solidarität für bessere Arbeitsbedingungen!

Am vergangenen Mittwoch, den 5. März 2025 haben wir uns mit einer Delegation des FB Vw gemeinsam mit anderen Gewerkschaften des dbb versammelt, um ein deutliches Zeichen für die Fortsetzung der Tarifgespräche zur Altersteilzeit zu setzen. Mit unserer Beteiligung als DPolG Hamburg haben wir klargemacht: Faire Lösungen für einen würdigen Übergang in den Ruhestand sind uns wichtig!

Hamburger Dienstleistungszulage im Fokus

Die DPolG Hamburg bereitet sich intensiv auf die anstehenden Tarifverhandlungen zur sogenannten „Hamburger Dienstleistungszulage“ vor. Diese Zulage soll speziell für Hamburg gelten, und wir setzen uns mit Nachdruck für eine angemessene Regelung ein. Selbstverständlich wird die DPolG Hamburg über den dbb Hamburg aktiv an diesen Verhandlungen teilnehmen und sich für die Interessen der Beschäftigten stark machen.

Dritte TVÖD-Tarifrunde – Ein Blick nach vorne

Am Freitag, den 14. März 2025, startet die dritte Verhandlungsrunde für den TVÖD-Bereich (Bund und Kommunen) in Potsdam. Auch hier wird die DPolG vertreten sein und die Entwicklungen genau verfolgen. Zwar betrifft der TVÖD die Länder nicht direkt, doch die Ergebnisse dieser Verhandlungen setzen oft Maßstäbe für die kommenden Tarifrunden im TV-L – insbesondere mit Blick auf 2026.

Tarifverhandlungen – Wer verhandelt eigentlich?

Die aktuellen Tarifgespräche zeigen einmal mehr, wie wichtig eine starke Interessenvertretung ist. Als anerkannte Tarifvertragspartei bringt die DPolG Hamburg ihre Stimme direkt in die Verhandlungen ein und gestaltet die Arbeitsbedingungen aktiv mit. Ein starkes Zeichen für unsere Mitglieder und alle, die sich eine engagierte Vertretung wünschen!

DPolG Hamburg – Wir kämpfen für euch!

 

Fachbereich Verwaltung                                                                                                  13.03.2025

Solidarische Mittagspause am 5. März 2025

Tarifverhandlung zur Altersteilzeit – Wir kämpfen für euch!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Deutsche Polizeigewerkschaft Hamburg setzt sich gemeinsam mit dem dbb
Hamburg für eine gerechte und verlässliche Regelung der Altersteilzeit ein. Unsere Arbeit
im täglichen Dienst ist anspruchsvoll – es ist nur fair, dass wir einen würdigen Übergang
in den Ruhestand erhalten!
Der dbb Hamburg führt die Verhandlungen zur Altersteilzeit und ruft für den 5. März
2025 zu einem Warnstreik der dbb-Gewerkschaften Hamburg auf.
Die DPolG Hamburg wird ihre Mitglieder jedoch jetzt nicht zum Streik aufrufen.
Warum?
Wir bündeln unsere Kräfte derzeit für die anstehenden Tarifgespräche zur
sogenannten „Hamburger Dienstleistungszulage“ und zum TVL.
In der letzten Tarifeinigung wurde vereinbart, dass ab dem 1. Juli 2025 Gespräche für eine
landesbezirkliche Regelung in Hamburg geführt werden können. Das ist für uns ein
zentrales Ziel und deshalb wollen wir uns kräftemäßig darauf fokussieren.
Wir werden uns jedoch mit einer DPolG Hamburg Delegation solidarisch an der
Abschlusskundgebung des dbb Hamburg beteiligen.
Jedes Mitglied kann sich im Rahmen einer bewegten Mittagspause anschließen und ein
Zeichen der Unterstützung setzen
Ort der Abschlusskundgebung: Hamburg Speersort/ Domplatz
Datum: 5. März 2025
Uhrzeit: 11.50 Uhr
Als DPolG Hamburg setzen wir uns konsequent für faire Arbeitsbedingungen, finanzielle
Sicherheit und eine starke berufliche Zukunft unserer Mitglieder ein. Dazu gehört, dass
wir uns auf die anstehenden Tarifgespräche konzentrieren, die alle Beschäftigten
unmittelbar betreffen.
Zeigt eure Unterstützung! Bleibt informiert, engagiert euch und setzt gemeinsam mit
uns ein Zeichen für faire Arbeitsbedingungen.
Deine Deutsche Polizeigewerkschaft Hamburg – Gemeinsam sind wir stark!

Wird Hamburg das neue Mekka des Rauschgiftschmuggels?

 Wird Hamburg das neue Mekka des Rauschgiftschmuggels?

Um sich der Beantwortung dieser Frage zu nähern, hatte Dr. Herlind Gundelach, Präses des Zentralausschusses der Hamburgischen Bürgervereine sowie ehemalige Senatorin im Hamburger Senat unter Führung von Ole von Beust und später Christoph Ahlhaus, unseren Landesvorsitzenden Thomas Jungfer, den innenpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Christos Katzidis, aus Nordrhein-Westfalen und Gunther Bonz, Chef von FEPORT (Federation of European Private Port Operators) und bis vor kurzem auch Chef des Unternehmensverbandes Hafen Hamburg, zur Diskussion eingeladen. Als drittgrößter europäischer Seehafen ist der Hamburger Hafen ein Warenumschlagplatz von immenser globaler Bedeutung.

Es ist daher notwendig den Sicherheitsaspekt zu priorisieren. Zuletzt hatte im Juni des vergangenen Jahres eine Einbruchsserie im Hafen für öffentliche Aufmerksamkeit gesorgt. Damals brachen mutmaßlich niederländische Kriminelle mehr als ein Dutzend Mal in das Containerterminal Altenwerder ein, um – so wird vermutet – eine verloren gegangene größere Drogenlieferung wiederzufinden. Thomas Jungfer referierte zur neugegründeten „Allianz Sicherer Hafen“ und der damit verbundenen Einrichtung des Hafensicherheitszentrums. Ziel ist es, den Hamburger Hafen wirksamer gegen die Organisierte Kriminalität zu schützen und dem internationalen Rauschgifthandel effizienter und schlagkräftiger entgegenzutreten. Mehr als 30 Tonnen Kokain wurden im letzten Jahr im Hamburger Hafen sichergestellt, berichtete Thomas Jungfer, Tendenz steigend.

Durch die Arbeit des auf dem vergangenen Hafensicherheitsgipfel beschlossenen Hafensicherheitszentrums und weiterer Maßnahmen wie Drohnen- und Kameraüberwachung soll die Schmugglerszene einem erhöhtem Verfolgungsdruck ausgesetzt werden. Die Kooperation aus Polizei, Zoll, Hamburg Port Authority (HPA) sowie anlassbezogen Staatsanwaltschaft und BKA bündelt Fachexpertise und schafft kurze Verbindungswege sowie eine bessere Vernetzung.

Darüber hinaus müssen die Strafverfolgungsbehörden den Fokus verstärkt auf sogenannte Hafeninnentäter richten, die Drogenschmuggler mit Informationen versorgen oder beim Abtransport der Drogen logistisch helfen. In Rotterdam und Antwerpen haben Bandenkriege und Verteilungskämpfe die Sicherheitsbehörden dazu bewogen, viel Geld in die Hand zu nehmen, um unter anderem die Terminals technisch aufzurüsten. „Ja, Hamburg ist ein europäischer Drogenumschlagsplatz, lassen wir die Stadt nicht zu einem ‚Drogen-Mekka‘ werden“, so Landesvorsitzender Thomas Jungfer abschließend.

Konsum ausgewählter Drogen in der EU 2023

Schätzungsweise vier Millionen Konsumenten von Kokain gab es 2023 in den EU-Ländern nach Angaben der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht. Rund 2,5 Millionen der Kokainkonsumenten waren junge Erwachsene im Alter von 15 bis 34 Jahren. Am stärksten verbreitet ist europaweit nach wie vor der Konsum von Haschisch und Marihuana: Rund 22,8 Millionen Menschen konsumierten im genannten Zeitraum die aus der Cannabispflanze gewonnene Droge. Die Zahl der Drogentoten in Deutschland ist deutlich gestiegen. Aufgrund des Konsums illegaler Substanzen starben im vorvergangenen Jahr 2.227 Menschen und damit 237 mehr als 2022, wie der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert mitteilte. Dies sei die höchste bisher je registrierte Zahl. Darunter waren 1.844 Männer und 383 Frauen.