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DPolG Weihnachtsmärchen 2023

„Der gestiefelte Kater“ nach den Brüdern Grimm

im Ernst Deutsch Theater

Sonntag, 10. Dezember 2023, 13:30 Uhr

Preise: 7,00 € bis 11,00 € p. P.

(inklusive Garderobe/Weihnachtstüte/Weihnachtsmann)

Die Eintrittskarte gilt gleichzeitig als Fahrkarte im HVV-Bereich!

Kartenreservierung und Kartenverkauf ab sofort

in der Geschäftsstelle der DPolG Hamburg * Telefon: 254026-0

ACHTUNG: Die Karten müssen bis 14 Tage nach Bestellung in der DPolG Geschäftsstelle, Holzdamm 18, abgeholt werden, sonst erfolgt ein Weiterverkauf!

 Hamburg, 09. Oktober 2023

Pressemitteilung

22.03.2024

Teil-Legalisierung von Cannabis

„Nichts wird besser, aber vieles wird schlechter werden.“

Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident Sachsen, Bundesrat, 22.03.2024

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung mehrheitlich die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetzesvorhaben einer Teil-Legalisierung von Cannabis abgelehnt. Damit kann das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (CanG) zum 1. April dieses Jahres in Kraft treten. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses war die letzte Chance wesentliche Änderungen vorzunehmen und die berechtigte Kritik insbesondere der Innen- und Justizminister aus den Bundesländern sowie der Polizeigewerkschaften aufzunehmen.

Das bereits vom Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossene Cannabis-Gesetz sieht vor, dass Erwachsene in Zukunft bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum besitzen dürfen und drei Cannabis-Pflanzen zu Hause aufziehen können. Außerdem sollen Cannabis-Clubs mit bis zu 500 Mitgliedern gemeinschaftlich Cannabis anbauen dürfen.

Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg:

„Der Bundesrat war die letzte, leider vergebliche, Hoffnung ein Gesetz zu verhindern oder so zu verändern, dass sich in naher Zukunft als Irrweg herausstellen wird. Das Cannabis-Gesetz ist entgegen der parteiübergreifenden Auffassung der Innen- und Justizminister der Länder auf den parlamentarischen Weg gebracht worden. Die Bedenken wurden vom Tisch gewischt und für die Justiz wird das Gesetz nichts als ein vom Bundestag verordnetes, organisiertes Chaos bedeuten.

Ich gehe davon aus, dass zukünftig mehr Menschen Cannabis konsumieren. Der Cannabis-Markt wird größer und die Organisierte Kriminalität wird Wege finden, ihr Cannabis an die Konsumenten zu bringen. Mit dem Gesetz kann die Organisierte Kriminalität hervorragend leben und sich auch auf Kinder und Jugendliche konzentrieren, die keinen Zugang zu Cannabis bekommen werden.

Der Schwarzmarkt wird belebt und nicht ausgetrocknet. Bei Dealern dürften heute die Korken knallen, denn in wenigen Wochen darf jeder Erwachsene mit 25 Gramm Cannabis unterwegs sein – herrliche Zeiten für Dealer und ihr Geschäft.

Für meine Kolleginnen und Kollegen wird sich konkret nichts ändern, ganz im Gegenteil. Der Kontrollaufwand wird sehr kleinteilig, zeitintensiv und überbordend werden. Das Gesetz ist in der jetzigen Form nichts als ideologiegetriebener Murks.“

Den nachfolgenden Worten von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) ist nichts hinzuzufügen:

„Die Polizisten werden auf der Straße sein und feststellen müssen: Ist das legaler Handel, ist das illegaler Handel, wurden drei Gramm zu viel angebaut, haben die noch ‚ne Oma zu Hause, die auch noch anbauen durfte? Ich sage Ihnen, ich habe keine Lust, meine Polizisten mit so einem Scheiß zu beschäftigen.“ ARD, 23.02.2024

Bei Rückfragen: Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287

Pressemitteilung zum Download

Bezahlbarer Wohnraum

Bezahlbarer Wohnraum für Beschäftigte der FHH

SPD reagiert auf Forderung der DPolG Hamburg

Zur Steigerung der Attraktivität der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) als Arbeitgeber forderte die DPolG Hamburg wiederholt u. a. die Schaffung bezahlbaren Wohnraums für Nachwuchskräfte und Beschäftigte unterer und mittlerer Einkommensgruppen.

Nun scheint die Bedeutung dieses wichtigen Bausteins der Attraktivitätssteigerung in einigen Köpfen der Politik angekommen zu sein.

Die SPD Hamburg verabschiedete auf ihrem am 9. März in Hamburg durchgeführten Landesparteitag den Antrag an den Senat, zu prüfen, „ob sich mehr günstiger Wohnraum für Beschäftigte der Stadt schaffen lasse.“

Dazu der Landesjugendleiter der DPolG Hamburg, Nicholas Kriegk:

„Gerade für Nachwuchskräfte der Freien und Hansestadt Hamburg ist es zunehmend schwierig, bezahlbaren Wohnraum in Hamburg zu finden. Dies spiegelt sich auch in den Bewerberzahlen für einen Ausbildungsplatz z. B. bei der Polizei Hamburg im Vergleich zu anderen Metropolen wie Berlin oder München wieder, in denen eine Hauptstadt- oder Ballungsraumzulage gezahlt wird. Ich fordere den Senat auf, für die Beschäftigen der FHH eine Stadtstaatenzulage einzuführen.“

Die Zahlung einer entsprechenden Zulage oder die Schaffung von Dienstwohnungen ist nach Auffassung der DPolG Hamburg ein Schritt in die richtige Richtung, damit sich der Fachkräftemangel z. B. bei der Hamburger Polizei nicht noch weiter verschärft.

Der Landesvorsitzende der DPolG Hamburg, Thomas Jungfer, macht deutlich:

„Fachkräfte Hamburger Behörden, die im Hamburger Umland bezahlbaren Wohnraum gefunden haben, neigen zu einem wohnortnahen Arbeitsplatz und wandern ab. Nicht zuletzt, weil mittlerweile im Hamburger Umland auch besser bezahlt wird. Ich fordere den Hamburger Senat auf, nun endlich Taten folgen zu lassen, die Attraktivität der FHH auch durch Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu steigern und den Beschäftigten der Stadt Hamburg sowie potentiellen Bewerbern auf einen Ausbildungsplatz eine vernünftige Perspektive zu bieten.“

Der Landesvorstand                                                                                  Hamburg, 14.03.2024

 

Die Polizei braucht Angestellte im Polizeidienst

Die Polizei braucht Angestellte im Polizeidienst

Zukunft gestalten jetzt!

Der demografische Wandel in Deutschland führt zu einer immer älter werdenden Gesellschaft und zu einem Mangel von Bewerberinnen und Bewerbern, auch in der Verwaltung der Polizei. Immer mehr Kolleginnen und Kollegen gehen in die wohlverdiente Rente, während die Bewerberzahl bei den AiP dramatisch zurückgeht. Aber nicht nur der Ruhestand sorgt für immer mehr freie Stellen, die besseren Arbeitsbedingungen und die deutlich bessere Bezahlung in den Kommunen sorgt für Abwanderungen der AiP, beispielsweise zum Kommunalen Ordnungsdienst in Kiel, Neumünster oder Lübeck. Derzeit haben wir insgesamt ca. 130 freie Stellen bei den Angestellten im Polizeidienst.

Auch Dank der Initiative der DPolG Hamburg bietet die Polizei Hamburg mittlerweile bessere Karriereperspektiven, doch aufgrund der aktuellen Tariflage ist die Tätigkeit als Angestellter im Polizeidienst offensichtlich immer noch nicht attraktiv genug.

Wir erkennen an, dass eine Überprüfung der Tarifverträge derzeit nicht erfolgen kann. Stattdessen fordern wir alternative Lösungen ein, um die Attraktivität der AiP-Stellen zu erhöhen. Gemeinsam mit der Dienststelle, dem Personalamt und dem Personalrat der Polizei gilt es, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Anreize zu schaffen, damit die Besetzung offener Stellen im AiP-Bereich wieder zu vollen Lehrgängen führt.

Dazu gehört unserer Meinung nach die umgehende Ausschreibung der freien Objektführer Stellen und zusätzlicher Stellen im Bereich der DGOA Lokale Präsenz in EG 8 sowie der freien Stellen im Bereich der VD 1 in EG 6 und EG 8.

Eine kontinuierliche Ausbildung von neuen AiP für den Objektschutz und der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs ist unabdingbar.

Außerdem setzen wir uns für vereinfachte Einstellungsvoraussetzungen ein, um eine größere Vielfalt an Bewerberinnen und Bewerbern zu ermöglichen. Das bedeutet nicht, dass wir einen Kompromiss in der Qualität eingehen, sondern dass wir die Türen für Talente öffnen, die bisher übersehen wurden.

Die DPolG Hamburg steht für eine starke Polizei und eine sichere Gemeinschaft. Unsere Angestellten im Polizeidienst leisten täglich Großartiges für unsere Gesellschaft. Doch sie verdienen auch angemessene Bezahlung und wertschätzende Arbeitsbedingungen.

Genau dafür setzt sich die DPolG Hamburg ein, um den häufigen Personalwechsel zu reduzieren. Die Verantwortlichen sind gefordert, ein Umfeld zu schaffen, in dem die Angestellten im Polizeidienst wertgeschätzt werden und ihre Karriere langfristig planen können.

Beate Petrou                                                                                                          11. März 2024

Fachbereich Verwaltung                                                                                                 

 

Ingewahrsamnahmen

Auf der Suche nach Einnahmen hat sich der Hamburger Senat bereits Anfang 2023 dazu entschlossen, Gebühren für Ingewahrsamnahmen durch die Polizei Hamburg – fast ausnahmslos- kostenpflichtig zu machen.

Unter Vernachlässigung, dass es zu den hoheitlichen Aufgaben eines Staates gehört, für Recht und Ordnung zu sorgen, wurde eine minutiöse und detaillierte Gebührenverordnung an die Polizei erlassen.

Worum man sich nicht gekümmert hat, ist die Schaffung einer EDV-seitigen Lösung, welche es den sowieso schon überbelasteten Kolleginnen und Kollegen an den Wachen ermöglicht, diese zusätzliche Aufgabe in der Zeit zu bewältigen.

Nach alter Hamburger Sitte hat man einfach zusätzliche, nicht miteinander verknüpfte, vor Medienbrüchen strotzende Vordrucke eingeführt! Trauriger Standard also.

Und damit die „Vordruckkunde“ auch sofort stattfinden kann, wurde die retrograde Erstellung von Kostenberichten für den gesamten Januar gleich mit angeordnet.

Nach dieser Vorstellung soll die Polizei eine Million Euro generieren.

Unter den jetzigen Voraussetzungen stelle man sich mal „solvente“ Aktivisten oder Fußballfans vor, welche durch diese ausufernde Bürokratie die Möglichkeit hätten, die Einsatzkräfte so zu schwächen, dass der polizeiliche Auftrag gefährdet würde!? 

Die DPolG Hamburg fordert die umgehende Erstellung eines Kriterienkataloges, nach dem realistisch durchführbare und erfolgversprechende Kosten- bzw. Gebührenbescheide durch die Kolleginnen und Kollegen erstellt werden sollen.

Hierzu gehört vor allem auch, dass ComVor so ertüchtigt wird, dass eine tatsächliche COMputerunterstützte VORgangsbearbeitung gewährleistet ist.

Niemand, auch eine Weltstadt wie Hamburg sie sein will, kann es sich leisten, dass Ihre Polizei für den „Mülleimer“ oder „Umme“ arbeitet. Von dieser Arbeit haben wir zur Genüge.  

Fachbereich Schutzpolizei                                                                       Hamburg, 21.02.24

 

Pressemitteilung

DPolG Hamburg fordert die unverzügliche flächendeckende Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG)

Seit Jahren fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Hamburg die Elektroschockpistolen in die Fläche zu bringen. Mit einem Distanz-Elektroimpulsgerät – umgangssprachlich besser als Taser bekannt – sollen Hamburgs Polizistinnen und Polizisten die Möglichkeit haben, einen Störer aus kurzer Distanz außer Gefecht zu setzen, ohne das Risiko einer tödlichen Verletzung einzugehen. Generell soll der Taser nur in statischen Lagen gebraucht werden – und zwar, wenn ein potenzieller Angreifer steht, aber zum Widerstand entschlossen ist.

Die Elektroschockpistolen sollen die Lücke zwischen den Einsatzmitteln Pfefferspray, Schlagstock und dem Einsatz der Dienstwaffe schließen. Beispiel NRW: Von Januar bis Anfang Dezember 2023 haben Polizistinnen und Polizisten in Nordrhein-Westfalen 1.245-mal einen Taser gezogen. In den meisten Fällen hat allein die Ankündigung gereicht, den Taser auszulösen, um die Einsatzlage zu beruhigen. Wirklich eingesetzt wurde der Taser nur in jedem fünften Fall.

Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg:

„Nachdem nun auch die Landesregierung in Schleswig-Holstein beschlossen hat, die Distanz-Elektroimpulsgeräte flächendeckend bei der Landespolizei einzuführen, fordere ich den Senat auf, endlich dafür zu sorgen, dass die Taser hamburgweit zum Einsatz kommen. Es wurde meines Erachtens genug getestet und jetzt ist Innensenator Grote (SPD) am Zug eine Entscheidung im Sinne meiner Kolleginnen und Kollegen zu treffen.

Die zunehmende, oft auch anlasslose Aggressivität und Gewaltbereitschaft gegenüber den Kolleginnen und Kollegen macht es notwendig, dass die Einsatzkräfte über die Ausstattung verfügen, die unter anderem zur schnellen Deeskalation der Lage beitragen kann. Ohne Zweifel ist der Taser ein solches Einsatzmittel und in Verbindung mit einer Bodycam ergeben sich weitere einsatztaktische Vorteile, wie zum Beispiel eine automatische Standortmeldung und Aufzeichnung der Einsatzsituation.

Natürlich ist der Taser nicht gänzlich ungefährlich und es kann beim polizeilichen Gegenüber zu Stürzen oder anderen Verletzungen kommen. Ein solches Restverletzungsrisiko kann bei der Anwendung von anderen Zwangsmitteln jedoch auch nicht ausgeschlossen werden, zumal es beim Gebrauch von Schusswaffe oder Schlagstock deutlich größer ist.“

Bei Rückfragen: Thomas Jungfer, Landesvorsitzender, Tel.: 0172-5696287

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Durchbruch Bewohnerparken

Durchbruch beim Bewohnerparken – aber nur und ausgerechnet in Berlin.

Während in Hamburg noch halbherzig über die Möglichkeit zur Schaffung von Ausnahmegenehmigungen für Kolleginnen und Kollegen, deren Dienststellen im Bereich einer Bewohnerparkzone liegen, gehadert wird, geht die Berliner Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger (SPD), tatkräftig und tatsächlich wertschätzend voran:

„Es war ein Kraftakt, aber mit Beharrlichkeit und dem Ziel vor Augen, diejenigen zu unterstützen, die rund um die Uhr für unser aller Sicherheit sorgen, ist es uns gelungen, eine Lösung zu finden, die bei den besonderen Belastungen Entlastung schafft. Gemeinsam mit der Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, meiner Kollegin Manja Schreiner, und ihrer Verwaltung haben wir als Senatsverwaltung für Inneres und Sport ein Ergebnis erzielt, das sich sehen lassen kann.

Während Berlin schläft und der Betrieb des ÖPNV noch eingeschränkt ist, sind unsere Rettungs-und Einsatzkräfte im Dienst, werden alarmiert, müssen schnell zu ihren Dienststellen gelangen. Gerade Dienstkräften, die in den äußeren Bereichen der Hauptstadt oder in Brandenburg und darüber hinaus wohnen, bleiben dann kaum Alternativen zum Auto. Liegen ihre Dienststellen in Parkraumbewirtschaftungszonen kämen zu der ohnehin schon bestehenden körperlichen Belastung durch die Arbeits- und Einsatzzeiten auch noch finanzielle Lasten in nicht unerheblicher Höhe hinzu. Dank unserer Anstrengungen ist dem nun nicht so. Tausende von Beschäftigten der Feuerwehr, Polizei und Justiz sind hiervon betroffen und können eine Ausnahmeparkgenehmigung beantragen.“

Die von der Senatorin beschriebene Situation ist eine „Blaupause“ zur aktuellen Situation unserer Kolleginnen und Kollegen in Hamburg. Hier ist man aber von einer, wie von der DPolG Hamburg geforderten, pragmatischen Lösung weit entfernt.

Seit fast zwei Jahren mauert der Präses der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Senator Dr. Anjes Tjarks (B90/Die Grünen), und verweigert offenbar eine Entscheidung über ein generelles und kostenloses Ausnahmeverfahren im Sinne der Beschäftigten der Polizei Hamburg.

Die DPolG Hamburg fordert Innensenator Herr Andy Grote (SPD) auf, dem Beispiel seiner Berliner Amtskollegin zu folgen und endlich eine Lösung herbeizuführen! Das ist konkrete Wertschätzung – Dankesworte haben wir schon genug.

Der Landesvorstand Hamburg, 26.01.2024