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    Besoldungs- und Versorgungsanpassung im Haushaltsausschuss beschlossen

    Der Haushaltsausschuss der Hamburger Bürgerschaft hat in seiner Sitzung am 27. August einstimmig eine Beschlussempfehlung zum Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz an die Hamburger Bürgerschaft verabschiedet. Die entsprechende Gesetzesvorlage soll in der Bürgerschaftssitzung am 11. September 2019 endgültig beschlossen werden.

    Beabsichtigt ist, die Aus- und Nachzahlungen rückwirkend zum 01. Januar 2019 mit den Dienstbezügen im Oktober zu überweisen.

    Hier nochmals die in den Tarifverhandlungen erzielten Ergebnisse:

    • Rückwirkend zum 01.01.2019 = 3,0 Prozent
    • ab dem 01.01.2020 = 3,2 Prozent
    • ab dem 01.01.2021 = 1,4 Prozent
    • Anwärterinnen und Anwärter erhalten rückwirkend zum 01.01.2019 eine Erhöhung der Anwärterbezüge um einen Festbetrag in Höhe von 50,00 Euro
    • ab dem 01.01.2020 eine weitere Erhöhung um einen Festbetrag in Höhe von ebenfalls 50,00 Euro

    Darüber hinaus wird im Jahre 2019 letztmalig ein Betrag von 0,2 Prozent für die Versorgungslücke von der Besoldungserhöhung abgezogen.

                                                                

    Der Landesvorstand                                                                                       Hamburg, 28.08.2019

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