Klage wegen Urlaubskürzung im Wechselschichtdienst eingereicht
Nach aufwendigen Recherchen und Berechnungen wurde die Klage wegen Urlaubskürzung im Wechselschichtdienst eingereicht. In absehbarer Zeit findet hierzu der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Hamburg statt.
Ein Kollege der DE 14 ( alt ZD 54 ) hat sich bereit erklärt, seinen Urlaub gerichtlich, stellvertretend für alle, überprüfen zu lassen. Die DPolG Hamburg wird ihn hierbei unterstützen.
Die DPolG Hamburg wird mit der Dienststelle Polizei eine Musterprozessabrede vereinbaren, so dass im Falle des Obsiegens das Ergebnis auf die Kolleginnen und Kollegen übertragen wird, die einen Antrag gestellt haben.
Für weitere Fragen steht euch die Arbeitsgruppe AiP ZD 54 oder der Fachbereich Verwaltung der DPolG zur Verfügung.
Die DPolG Hamburg wird euch weiterhin auf dem Laufenden halten.
Fachbereich Verwaltung 25.03.2013