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    Offener Brief an den Senator vom 09.04.2013

      Senator 09.04.13

    (Übergabe des „Offenen Briefes“ durch LV Joachim Lenders an Senator Michael Neumann am 09.04.2013)

     Projekt „Zukunftsfähiges Beförderungssystem für die Polizei“ (PBS)

    Sehr geehrter Herr Senator,

     durch richterliche Rechtsprechung ist es seit 2010 nicht mehr möglich im Rahmen des ursprünglich eingeführten Laufbahnverlaufsmodells (LVM) Beförderungen in der Polizei durchzuführen. Bei dem ursprünglichen LVM, welches von der Bürgerschaft einstimmig beschlossen wurde, waren Personalkosten für den Bereich der Polizei bis zum Jahre 2015 aufwachsend auf 14 Millionen Euro prognostiziert. Insgesamt waren Mehrkosten im Personalbudget von jährlich rd. 3,9 Millionen Euro veranschlagt.

     

    Ausweislich Ihrer Aussagen im Innenausschuss im August 2012 ist es keine Frage der finanziellen Ausgestaltung eines „künftigen LVM“, sondern es ist die Frage zu klären, wie ein künftiges Modell inhaltlich aussieht und gestaltet wird. Daran anschließend sei die Frage zu klären, ob es den gleichen Verfahrensablauf mit der Finanzbehörde wie in den Vorjahren gibt oder ein anderes Verfahren.

     In der Sitzung des Innenausschuss im August 2012 haben Sie erklärt, dass Sie bereits „weit vor den Sommerferien“ einen Arbeitsauftrag an die Polizei gegeben haben, der zum Ziel hatte, entsprechende Vorschläge auszuarbeiten wie das LVM sich in Zukunft entwickeln soll, damit den Menschen in der Polizei Perspektiven geboten werden.

     Mit Verfügung durch PL vom 29.09.2012 (Beginn der Hamburger Herbstferien) wurde das Projekt „Zukunftsfähiges Beförderungssystem für die Polizei“ (PBS) eingesetzt. Dies geschah zu einem Zeitpunkt in dem die Bürgerschaft und ihre Ausschüsse längst in den Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf des Doppelhaushalts 2013/2014 waren.

     Sie, sehr geehrter Herr Senator, haben aber bereits in den Sitzungen des Innenausschusses darauf verwiesen, dass die Finanzierung eines veränderten / modifizierten LVM keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Einzelplan 8.1 – Inneres – haben wird, da Ihrer Auffassung nach, es eine sog. „Im-Nachhinein-Betrachtung“ geben wird und die entsprechenden Finanzmittel aus der Finanzbehörde abgerufen werden. Sie betonten, dass Sie an dem bisher praktizierten Verfahren festhalten wollen und keinen Grund sehen davon abzuweichen.

     Mittlerweile ist festzustellen, dass eine „Erste Konzeptskizze“ aus dem Projekt dem Polizeipräsidenten am 18.12.2012 vorgestellt wurde.

     Diese Konzeptskizze umfasst:  

    • den derzeitigen Sachstand
    • die Finanzierung und Rahmenbedingungen
    • Vorschläge
    • eine Zusammenfassung
    • und das weitere Vorgehen

     Die Konzeptskizze beinhaltet u. a. die Aussage, dass eine Stellenbündelung A7-A11 unzulässig ist und max. 2 Statusämter pro Funktion vorgesehen werden können. Es wird seitens des Projekts festgestellt, dass eine „Stellenentbündelung“ unumgänglich sei.

     Aus Sicht der Deutschen Polizeigewerkschaft stehen diese Aussagen des Projekts in krassem Widerspruch zu den Aussagen des rheinland-pfälzischen Innenministeriums, dass in einer Stellungnahme zum Thema „Dienstpostenbewertung in der Polizei“ aufgrund einer BLU des Landes Brandenburg am 22. Februar 2013 u. a. ausführte:

     „In der Polizei werden nur die Ämter nach Besoldungsgruppe A12 und A13 bestimmten Funktionen zugeordnet, während die Ämter nach A9 bis A11 gebündelt allen anderen Funktionen (vollzugspolizeiliche Sachbearbeitung), ohne differenzierende Dienstpostenbewertung, zugerechnet werden. Somit können alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten (mit oder ohne Fachhochschul- bzw. Aufstiegsausbildung) grundsätzlich, ohne Änderung ihrer konkreten Funktion, bis in die Besoldungsgruppe A11 gelangen.“

     Und in den weiteren Ausführungen heißt es:

     „§ 21 des neuen rheinland-pfälzischen Landesbesoldungsgesetzes (Inkrafttreten ist zum 01. Juli 2013 vorgesehen) hat folgenden Wortlaut:

    „Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung“

    Die Funktionen der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter sind nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und Ämtern zuzuordnen. Eine Zuordnung von Funktionen zu mehreren Ämtern ist zulässig. Die Ämter sind nach ihrer Wertigkeit unter Berücksichtigung der gemeinsamen Belange aller Dienstherren den Besoldungsgruppen zuzuordnen.

    Damit wird die notwendige Konformität zwischen einer langjährig geübten Praxis und der Gesetzeslage, insbesondere im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, hergestellt.“

     Insoweit sind die Aussagen in der „Ersten Konzeptskizze“ des Projekts PBS vollkommen konträr zu den Aussagen des Innenministeriums in Rheinland-Pfalz, dass sich auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stützt.

     Mit der Einführung des ursprünglichen LVM sollte eine verlässliche Karriereperspektive für die Mitarbeiter/innen in der Hamburger Polizei geschaffen werden. In der uns vorliegenden „Ersten Konzeptskizze“ des Projekts ist nach Ansicht der DPolG Hamburg nicht einmal ansatzweise eine Karriereperspektive erkennbar. Alle Maßnahmen sehen eine gravierende Stellenreduzierung von Stellen in den Besoldungsgruppen A11 bis A13 vor. Im Kern beinhalten alle dort vorgestellten Modelle eine Umverteilung und damit verbundene Eigenfinanzierung innerhalb der Polizei vor. Die Begrifflichkeit einer „Zweigeteilten Laufbahn“ zu verwenden und diese bei der Besoldungsgruppe A10 zu manifestieren wird einen weiteren schwerwiegenden Beförderungsstau auslösen. Abgesehen von der Tatsache, dass wir einen deutlichen und ganz erheblichen Rückschritt in eine Polizei der 90er-Jahre vollziehen würden, kann auch nicht einmal im Ansatz von einem zukunftsfähigen Beförderungssystem in der Hamburger Polizei gesprochen werden.

     Es ist aus Sicht der DPolG Hamburg nicht nachvollziehbar, wenn es in der „Konzeptskizze“ heißt, dass das System an den Haushalt gebunden ist und ein neues Modell nur über eine Binnenfinanzierung möglich wird. Dies widerspricht u. E. Ihren Aussagen im Ausschuss, dass eine sog. „Im-Nachhinein-Betrachtung“ bezüglich der Finanzierung vorgesehen ist und sie an diesem Verfahren festhalten wollen.

    Wir haben Ihre Aussagen im Innenausschuss, sehr geehrter Herr Senator, dahingehend verstanden, dass im Vordergrund der Projektaufgabe die neu zu gestaltende inhaltliche Ausrichtung eines „modifizierten“ Beförderungssystems steht und nicht etwa massive Stellenstreichungen/Reduzierungen im Rahmen eines Spardiktats. Letzteres würde mit Verlaub auch nicht dazu führen, dass wie von Ihnen gefordert „Menschen in der Polizei Perspektiven geboten werden“.

     Aus Sicht der DPolG Hamburg muss zügig und schnellstmöglich ein sozial ausgewogenes Handlungskonzept auf den Weg gebracht werden. Wir stehen Ihnen diesbezüglich für Gespräche zur Verfügung und bitten um einen zeitnahen Gesprächstermin in Ihrem Hause.

     In Erwartung einer zeitnahen Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

     Ihr

    Joachim Lenders
    Landesvorsitzender