LA II: DPolG fordert zweite Aufsteigerklasse!
Die DPolG Hamburg fordert die Dienststelle auf, die bisherige Zulassungsplanung für die Ausbildung an der Hochschule der Polizei (HdP) auszuweiten und eine zweite Aufsteigerklasse für das kommende Jahr zuzulassen.
Zurzeit ist geplant:
25 Aufsteiger -SCH- und 3 Aufsteiger -WS- zum 1. April 2012 und 25 Seiteneinsteiger -K-zum 1. Oktober kommenden Jahres mit der LA II-Ausbildung beginnen zu lassen. Diese Zulassungszahlen, insbesondere die Anzahl der Aufsteiger, hält die DPolG Hamburg für völlig unzureichend und unterlaufen einmal mehr das sogenannte Überwiegensprinzip.
Das Überwiegensprinzip ist eine Prämisse der Reform der Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst und wesentlicher Bestandteil der Senatsdrucksache 18/4595 aus dem Jahr 2006.
Dort heißt es wörtlich: „Zum Laufbahnabschnitt II werden überwiegend Beamtinnen und Beamte des Laufbahnabschnitts 1 zugelassen. Für die Gewinnung von Nachwuchskräften für den gehobenen Polizeivollzugsdienst nutzt die Behörde für Inneres weiterhin die bestehenden laufbahnrechtlichen Möglichkeiten und behält das Grundprinzip der Einheitslaufbahn für den Polizeivollzugsdienst bei.“
Das Personalamt kritisierte, dass die Zulassungszahlen für die HdP mindestens seit 2008 deutlich mehr Seiteneinsteiger als Aufsteiger aufweisen und damit im Widerspruch zur Senatsdrucksache stehen. Die DPolG Hamburg schließt sich ausdrücklich der kritischen Bewertung des Personalamtes an.
Für die DPolG ist ein dauerhafter Verstoß gegen diesen Grundsatz eine Abkehr von der Einheitslaufbahn. Dies kann niemand ernsthaft wollen. Aus Sicht der DPolG Hamburg ist es dringend geboten, jetzt endlich gegenzusteuern und unseren Kolleginnen und Kollegen des mittleren Dienstes zusätzliche Aufstiegsmöglichkeiten zu bieten.
Die Zulassung einer weiteren Aufsteigerklasse ist ein notwendiger Schritt, die unzureichenden Zulassungszahlen der Vergangenheit auszugleichen und der Senatsdrucksache gerecht zu werden.
Der Landesvorstand Hamburg, 10.03.2011