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    Neumann: Mehr Schutz für Polizisten

     

    Innensenator will Strafgesetz erweitern

    Lenders favorisiert eine erneute Verschärfung des bestehenden Paragrafen 113. „Wir halten an unserer bereits bestehenden Forderung fest, dass Höchstmaß auf fünf Jahre Haft anzuheben“, so Lenders. „Damit ist der Spielraum eines Richters so weit gefasst, dass er sehr gut die Schwere der einzelnen Tat würdigen kann.“

    Wegen zunehmender Gewalt gegen Einsatzkräfte hält es Innensenator Michael Neumann (SPD) für sinnvoll, für Angriffe gegen Polizisten, Feuerwehrleute und andere Rettungskräfte einen eigenen Strafrechtsparagrafen zu schaffen, damit solche Taten besser sanktioniert werden können. Auf der Innenministerkonferenz in Rostock wurde ein Entschluss gefasst, der dafür den Weg ebnet.

    Erst im vergangenen Jahr war der Paragraf 113, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, verschärft worden. Richter können in so einem Fall jetzt drei statt vorher zwei Jahre Haft verhängen. Jetzt soll laut Beschluss der Innenminister überprüft werden, ob die Verschärfung gegriffen hat. Ist das Ergebnis nicht befriedigend, könnte es einen neuen Paragrafen geben, der im Fall eines Angriffs auf Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren vorsieht. Gleichzeitig haben sich die Innenminister darauf verständigt das Lagebild „Gewalt gegen Polizeibeamte“ auch in Zukunft erstellen zu lassen. Es ist ein neues Instrument, eine statistische Erfassung von Angriffen auf Polizisten gibt es erst seit Anfang 2010.

    Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hält die Richtung für richtig. Einem eigenen Paragrafen für Angriffe auf Angehörige der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungskräfte, steht der Landesvorsitzende Hamburg, Joachim Lenders, jedoch skeptisch gegenüber. Er befürchtet, dass ein solcher eigener Paragraf im Justizministerium abgelehnt wird. „Es ist der Angriff auf die Amtshandlung, der bei dem Paragrafen 113 unter Strafe gestellt wird“, so Lenders. „Es ist daher zu befürchten, dass es aus juristischer Sicht unerheblich ist, ob es ein Polizist oder ein Gerichtsvollzieher ist, der in Ausübung seines Dienstes angegriffen wird.“ Lenders favorisiert eine erneute Verschärfung des bestehenden Paragrafen 113. „Wir halten an unserer bereits bestehenden Forderung fest, dass Höchstmaß auf fünf Jahre Haft anzuheben“, so Lenders. „Damit ist der Spielraum eines Richters so weit gefasst, dass er sehr gut die Schwere der einzelnen Tat würdigen kann.“

    In Hamburg wurden im vergangenen Jahr 1047 Angriffe auf Polizisten, 63 mehr als im Vorjahr, registriert. Die Zahl der betroffenen Beamten ist mit 2047 deutlich höher als die Zahl der Taten. 214 Beamte, deutlich weniger als 2010, wurden bei Angriffen verletzt. Bei den schweren Verletzungen gab es dagegen eine Steigerung. 35 Polizisten wurden so schwer verletzt, dass sie zunächst dienstunfähig waren. Im Vorjahr waren es 24.