DPolG und dbb verdeutlichen die Einkommensforderung − Auftakt der Tarifverhandlungen für die Landesbeschäftigten bleibt ohne Ergebnis!

DPolG und dbb verdeutlichen die Einkommensforderung − Auftakt der Tarifverhandlungen für die Landesbeschäftigten bleibt ohne Ergebnis!

Zum Auftakt der Tarifverhandlungen haben die Verhandlungsführer in Berlin lautstark verdeutlicht, mit welchen Forderungen sie in die Tarifrunde gehen. „Wir liegen weit auseinander und das bei komplizierten Problemen“, kommentierten dbb und DPolG den Verhandlungsauftakt.

Der Öffentliche Dienst muss wettbewerbsfähig bleiben und leistungsgerecht bezahlt werden! Diese Forderung ist gerade vor dem Hintergrund der besonderen Anforderungen in der Pandemie angemessen. Wenn wir die aktuelle Inflationsrate berücksichtigen, muss das Verhandlungsergebnis sehr nahe an unserer Forderung liegen.

Dennoch sind die Tarifverhandlungen für die Landesbeschäftigten am 8. Oktober 2021 ergebnislos vertagt worden. Der Fachvorstand Tarifpolitik kritisierte insbesondere die Forderungen der TdL zur Neubewertung des Arbeitsvorganges scharf: „Wir werden nicht hinnehmen, dass die Beschäftigten die erkämpfte lineare Erhöhung am Ende selbst zu bezahlen haben.“

Die nächste Verhandlungsrunde findet am 1. und 2. November 2021 in Potsdam statt.

Die Kernpunkte der Forderungen im Überblick:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte um 5 Prozent, mindestens um 150 Euro monatlich
  • Erhöhung der Auszubildendenentgelte um 100 Euro
  • Stufengleiche Höhergruppierung
  • Laufzeit zwölf Monate
  • Zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamtinnen u. Beamten
  • Weiterentwicklung der Entgeltordnung im Länderbereich

Im Öffentlichen Dienst arbeiten etwa eine Million tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen, da es auch um die Übertragung auf die Beamten geht, betrifft dieser Abschluss etwa 3,5 Millionen Menschen.

Die erste Verhandlungsrunde hat klargemacht, dass wir uns gegen eine äußerst harte Verhandlungsführung behaupten müssen und das geht nur gemeinsam!

 

Fachbereich Verwaltung                                                   Hamburg, 11.10.2021

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DPolG Forderung erfüllt – CO-2 Warner werden angeschafft

Gefahr erkannt…

Endlich: CO-Warngeräte werden angeschafft!

Aus aktuellen Einsatzanlässen mit verletzten Kollegen forderte die DPolG Hamburg im Dezember 2019 und nochmals im September 2021 die Ausstattung aller Kräfte des Primärvollzuges mit Dosiswarngeräten.

Kohlenmonoxid ist ein farb-, geruchs- und geschmackloses Gas, welches von den eigesetzten Kräften ohne Dosiswarngerät im Einsatz kaum wahrgenommen wird.

Während des Einsatzes im September 2021, bei dem aufgrund einer offensichtlich defekten Heizungsanlage eine Anwohnerin verstarb, bewahrte nur das bei der Feuerwehr Hamburg zum Ausrüstungsstandard gehörende Dosiswarngerät die Einsatzkräfte vor schwereren Verletzungen.

Wie nun bekannt wurde, hat die Polizeiführung entschieden, entsprechende Dosiswarngeräte für die FuStw des Primärvollzuges (u.a. an den PK, WSPK und der LBP) einzuführen.

Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg:

 „Die DPolG Hamburg begrüßt die Entscheidung der Polizeiführung, die eine längst überfällige Maßnahme zum Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen darstellt.

Allerdings kann dies nur ein Zwischenschritt in die richtige Richtung sein, die DPolG Hamburg wird das Ziel einer persönlichen Ausstattung mit Dosiswarngeräten für den Primärvollzug weiterverfolgen.“

Ein Zeitziel für die Einführung der Dosiswarngeräte kann noch nicht genannt werden, die beteiligten Dienststellen arbeiten gegenwärtig am Aufbau einer Infrastruktur und sondieren bei entsprechenden Herstellern die Beschaffungsmöglichkeiten.

Wir werden den Prozess weiter begleiten und berichten!

Der Landesvorstand                                                                  Hamburg, 06.10.2021

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Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage

Der Landesvorstand der DPolG Hamburg hat die Bürgerschaftsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit der Bitte angeschrieben, ihre ablehnende Haltung zu überdenken und die Argumente der Grünen-Bundestagsfraktion aufzunehmen, um perspektivisch auch in Hamburg die Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig auszugestalten.

Die Reaktion der Bürgerschaftsfraktion Bündnis 90/Die Grünen möchten wir Euch nicht vorenthalten.

„Sehr geehrter Herr Jungfer,

liebe DPolG,

es ist mir wichtig, dass unsere Beamt*innen einen Ausgleich für ihre besondere Arbeitssituation erhalten und umfassend versorgt sind – auch, wenn sie in Pension gehen.

Diese umfassende Versorgung ist immer als Gesamtpaket zu sehen und kann nicht an einzelnen Maßnahmen wie dem Vorschlag der GRÜNEN-Bundestagsfraktion zur Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage festgemacht werden.

Hier in Hamburg haben wir ein gutes Gesamtpaket: Die Besoldung in den einzelnen Besoldungsgruppen ist in Hamburg höher als in anderen Bundesländern. Aufgrund der Altersabgänge bestehen in den nächsten Jahren zudem gute Chancen, in höhere Besoldungsgruppen aufzusteigen. Auch gleichen wir besondere Einsätze wie ungünstige Arbeitszeiten mit Erschwerniszulage aus. Diese Zulagen wurden 2017 um 25 Prozent und 2018 um 40 Prozent erhöht.

Mit freundlichen Grüßen

Sina Imhof“

Diese – mit Verlaub – am Kern unseres Anliegens völlig vorbeigehende Antwort stellt uns selbstverständlich nicht zufrieden! Das Bohren eines sehr „dicken Bretts“ geht weiter!

Hinweis: Das Anschreiben der DPolG und die Antwort der Abgeordneten Sina Imhof werden auch im „Polizeispiegel“ Oktober 2021 veröffentlicht: WIR BLEIBEN DRAN! #DPolGDeinetwegen

Der Landesvorstand ​​​ ​​​                                                                                 Hamburg, 24.09.2021

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CO-2 Warner als persönlicher Ausrüstungsgegenstand – JETZT!

Einsätze wie gestern im Stadtteil Rotherbaum, in dem nur das von der Feuerwehr mitgeführte CO-Warngerät, die eingesetzten Kolleginnen und Kollegen vor Schlimmeren bewahrt hat, machen es deutlich:

Die Einsatzkräfte des Primärvollzuges begeben sich immer öfter unbewusst in lebensgefährliche Einsätze, in denen Kohlenmonoxid auftreten kann.

Ob Suizide mittels Einweggrill, polizeiliches Einschreiten in Shisha-Bars oder defekte Heizungsanlagen bergen ungeahnte Gefahren für die eingesetzten Kolleginnen und Kollegen. Das farb-, geruch- sowie geschmacklose Gas wird kaum wahrgenommen und kann durch Wände in andere Räume diffundieren. Es verteilt sich aufgrund seiner Dichte nahezu gleichmäßig in der Umgebungsluft und blockiert im Körper die Aufnahme von Sauerstoff im Blut.

Bereits seit 2019 weist die DPolG Hamburg auf diese Problematik hin und fordert die Anschaffung solcher Warngeräte. Die Feuerwehr verfügt an ihren Einsatztaschen bereits über Dosiswarngeräte.

Der gestrige Einsatz hat gezeigt, das CO-Warner als persönliche Ausstattung unablässig sind, bevor Schlimmeres passiert. Verlässliche Geräte für den Primärvollzug der Polizei, die einer Garantie und regelmäßigen Wartungsintervallen unterliegen, kosten ab 200 Euro aufwärts – nichts im Vergleich zu einem Menschenleben!

Wir wünschen den verletzten Kolleginnen und Kollegen eine baldige und vollständige Genesung.

Die DPolG Hamburg fordert Innensenator Andy Grote (SPD) auf, unverzüglich Dosiswarngeräte für die Vollzugskräfte der Polizei Hamburg einzuführen und dieses Thema endlich ernst zu nehmen!

Der Fachbereich Schutzpolizei              Hamburg, 23.09.2021

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Blaues Poloshirt auch für die AiP

Nach Gesprächen des Fachbereiches Verwaltung der DPolG Hamburg mit den Kolleginnen und Kollegen wurde deutlich, dass das weiße Poloshirt erhebliche Qualitätsmängel aufweist. Unter anderem nannten die Kollegen die Transparenz und die „Knotenbildung“ (Peelingeffekt). Besonders bei sommerlichen Temperaturen wurde die Durchsichtigkeit als unangenehm empfunden. Eine Lösung, darunter ein weißes Funktionsshirt zu tragen, empfanden viele Kolleginnen und Kollegen aber als zu warm.

Nach einer Befassung im Personalrat und nach Gesprächen der DPolG Hamburg mit der Polizeiführung wurden die Argumente erneut geprüft. Die LPV 23 teilte mit, dass sich weitere Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Bremen, sowie die Hamburger Wasserschutzpolizei aufgrund der Qualitätsmängel gegen das weiße Poloshirt ausgesprochen haben.

Die Polizei Hamburg hat nun entschieden, das weiße Polohemd für die AiP und AiA durch das blaue „Polo“ zu ersetzen!

Der Einsatz und die Unterstützung der DPolG Hamburg führten damit zum Erfolg. Die DPolG Hamburg begrüßt die Entscheidung der Polizeiführung zur Einführung des blauen Poloshirts ausdrücklich!                                                                                                                           #DPolGDeinetwegen

Fachbereich Verwaltung                                                                                                           Hamburg, 31.08.2021

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5 % mehr Lohn und Gehalt lautet die Gesamtforderung der DPolG

5 % mehr Lohn und Gehalt lautet die Gesamtforderung der DPolG und des dbb für die Einkommensrunde 2021 im öffentlichen Dienst der Länder

Die Kernpunkte der dbb-Forderung im Überblick: 

  • 5 Prozent mehr Lohn und Gehalt Gesamtforderung
    • 150,- € Mindestbetrag als soziale Komponente
  • Stufengleiche Höhergruppierung
  • Für Auszubildende mind. 100,- € + kostenlose Nutzung des ÖPNV
  • Laufzeit 12 Monate
  • Zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamten der Länder
  • Weiterentwicklung der Entgeltordnung im Länderbereich

Die Verhandlungsrunden sind angesetzt für den 8. Oktober 2021,
1. und 2. November 2021, sowie 27. und 28. November 2021.

Fachbereich Verwaltung                                                                                                           Hamburg, 27.08.2021

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Polizei Hamburg kann Ausbildungsplätze nicht besetzen!

Ist die Polizei Hamburg zu unattraktiv? Wie zukunftssicher ist der mittlere Dienst? Zweigeteilte Laufbahn? Ja, aber richtig!

Am Montag, den 02.08.2021 wurden 156 neue Anwärterinnen und Anwärter des mittleren Dienstes in der Akademie der Polizei Hamburg ernannt. Erstmals bleiben 11 Ausbildungsstellen unbesetzt, da es an genügend geeigneten Bewerbern fehlt.

Dazu Thomas Jungfer, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg: „Dieser Umstand sollte der Politik endlich zu denken geben. Die Situation dürfte in den kommenden Jahren eher angespannter werden. Es ist dringend geboten auf die zweigeteilte Laufbahn zu setzen!”

Die Einführung und konsequente Umsetzung der zweigeteilten Laufbahn bei der Polizei Hamburg gehört seit vielen Jahren zu unseren gewerkschaftspolitischen Kernforderungen.

Eine Forderung, die keinen Selbstzweck darstellt, sondern an den gewachsenen Ansprüchen an einer modernen Großstadtpolizei ausgerichtet ist!

Wie die aktuelle Bewerberlage zeigt, ist eine zweigeteilte Laufbahn – oder zumindest im ersten Schritt eine deutliche Verschiebung der Laufbahnanteile in den gehobenen Dienst – dringend notwendig!

Dass hierbei die Rahmenbedingungen stimmen müssen, ist selbstverständlich!

Orientiert an dem Positivbeispiel der Polizei Nordrhein-Westfalen und nicht an dem Negativbeispiel Polizei Niedersachsen müssen die politisch Verantwortlichen die Umsetzung dringend auf den Weg bringen!

Attraktivität und Wertschätzung bemisst sich auch in Euro. Die zweigeteilte Laufbahn ist unter anderem ein Ausdruck der gesellschaftlichen und politischen Anerkennung für die besonderen Belastungen und Herausforderungen, die für eine Polizei in einer Millionenmetropole zum Alltag gehören.

Der Landesvorstand Hamburg, 12.08.2021

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Weiter Luft nach oben: Maßnahmen zum Gesundheitsschutz

Bereits im November des letzten Jahres hatte die DPolG Hamburg an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es in Bereichen, die nicht mit Maßnahmen wie Kohortenbildung oder mobilem Arbeiten dem Gesundheitsschutz Rechnung tragen können, weitergedacht werden muss. Explizit forderte die DPolG Hamburg die Prüfung einer Ausstattung mit hochwertigen Luftreinigern!

Wie der Tagespresse in den letzten Tagen zu entnehmen war, ist diese Prüfung zumindest in der Schulbehörde positiv verlaufen und entsprechende Geräte sollen – sogar mit Zuschuss von Bundesmitteln – in die Beschaffung gehen.

Was aber für allgemeinbildende Schulen für gut befunden wurde, kann für den Lehrbetrieb in der AK und auch für den Ablauf in den Wachräumen der PK, der VD und anderen Dienststellen nicht schlecht sein!

Die DPolG Hamburg fordert deshalb die Dienststelle – nochmals – eindringlich auf, für den Schutz der Kollegen jede geeignete Maßnahme in Betracht zu ziehen und so die Beschaffung entsprechender Luftreiniger auf den Weg zu bringen.

Der Landesvorstand                                           Hamburg, 10.8.2021

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Gute Leistung verdient gute Bezahlung

Beim digitalen Branchentag am 2. August 2021 haben Mitglieder der DPolG zusammen mit dem stellvertretenden Bundes-vorsitzenden des dbb und Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer und dem DPolG Bundes-vorsitzenden Rainer Wendt diskutiert. Dabei ging es um die zukünftige Forderungslage für die Einkommensrunde 2021.

Die anstehenden Bundestagswahlen mit anschließenden Koalitionsverhandlungen und einem dazugehörigen Kassensturz sowie eine hohe Inflationsrate von derzeit 3,8 Prozent und hohen Rohölpreisen geben den Rahmen für die Tarifverhandlungen vor. Die Kolleginnen und Kollegen erwarten gerade in dieser angespannten Lage eine spürbare Anerkennung für ihre Leistungen – bei der Sicherheit darf nicht gespart werden!

Die Pandemie hat viele Probleme verstärkt, sei es der Fachkräftemangel, die hohe Anzahl der Überstunden oder die schleppende Digitalisierung. Im Außendienst haben die Kolleginnen und Kollegen der Polizei und des Landesbetriebes Verkehr häufig keinen leichten Stand, insbesondere in Corona Zeiten. Deshalb erwarten sie, dass u.a. die Forderung nach einer Corona Zulage Kernpunkt sein wird.

Für Kolleginnen und Kollegen im Schichtdienst sind Verbesserungen ebenso angezeigt, wie bei der Einführung des stufengleichen Aufstieges für alle Beschäftigten. Auch die Forderung nach einer Waffenträgerzulage wurde von Rainer Wendt nochmals unterstrichen.

Die Arbeitgeber gehen diesmal mit einer Gegenforderung in die Tarifrunde: Sie wollen den Arbeitsvorgang bei der Eingruppierung verändern. Dies können wir als Gewerkschaften nicht hinnehmen, da es hierdurch voraussehbar zu schlechteren tariflichen Bewertungen kommmen wird. Was das bedeutet? Dazu werden wir bald ausführlich berichten.

Die Tarifrunde wird mit der Forderungsfindung am 26.08.2021 eröffnet!

Fachbereich Verwaltung                                                              06.08.2021

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Was lange währt: Erfolg bei der Kostenübernahme Heilfürsorge!

Lang ist es her – bei den Betroffenen aber ganz sicher noch immer ein großes Thema: Bereits im Dezember wurde aufgrund „ungeklärter Rahmenbedingungen“ die Erstattung bei Zahnersatz von 100 Prozent der Regelleistung auf nur noch 60 Prozent gekürzt. Und nicht wenige Kollegen haben seitdem vorläufige Bescheide erhalten, die dazu führen würden, dass die sowieso schon oft nicht unerhebliche Lücke zwischen tatsächlichen Kosten und Erstattungsbetrag deutlich größer geworden wäre.

Waren anfangs noch alle guten Mutes, dass dieses eigentlich einfache Problem mit einem Federstrich aus der Welt geschafft und die bisherigen Erstattungsansprüche wiederhergestellt werden können, hat es sich doch bis jetzt hingezogen.

Nun jedoch ist es – nicht zuletzt auch aufgrund von Gesprächen des DPolG Landesvorstandes in dieser Sache mit Innensenator Andy Grote und Staatsrat Bernd Krösser – den Entscheidern doch noch gelungen, sich endlich dazu durchzuringen, dem unhaltbaren Zustand ein Ende zu bereiten: Zukünftige Anträge werden wieder mit dem bisherigen Satz von 100 Prozent des Regelsatzes bedacht – und die mit 60% beschiedenen Anträge werden rückwirkend ebenfalls berücksichtigt und der Differenzbetrag nachgewährt!

 Betroffen sind aber nun nicht nur Heil- und Kostenpläne für Zahnersatz, sondern auch die Bereiche Kunststofffüllungen, Inlays und – etwas weniger artverwandt – künstliche Befruchtungen, da auch in diesen Bereichen „Unstimmigkeiten“ bezüglich der bisherigen Praxis und den Heilfürsorgebestimmungen entdeckt und mit behoben werden konnten.

Die DPolG Hamburg begrüßt die Entscheidung grundsätzlich und ausdrücklich, da hier ein eklatanter Missstand behoben und eine weitere Verschlechterung der Heilfürsorgeleistungen abgewandt werden konnte. Es bleibt aber festzustellen, dass zahlreiche Betroffene weit über ein halbes Jahr lang im Unklaren gelassen wurden, ob sie die oftmals heftigen Zusatzbelastungen selbst kompensieren müssten. Das geht sicher auch schlanker und effizienter.

Die DPolG Hamburg wird sich weiterhin vehement für eine gerechte und dem gefahrengeneigten Beruf entsprechende Heilfürsorge und gegen eine Absenkung der bereits in vielen Bereichen fragwürdig geringen Leistungen stark machen!

Der Landesvorstand                                                                                               Hamburg, 05.08.2021

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