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    Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage – Der Bund macht es vor!

    DPolG fordert die unverzügliche Einführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage.

    Nancy Faeser (SPD), seit Dezember Bundesinnenministerin, hat auf der dbb Jahrestagung am 10. Januar 2022 in Berlin die Einführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für die Bundespolizei als Form der Anerkennung und Wertschätzung der polizeilichen Arbeit angekündigt.

    „Die Polizistinnen und Polizisten verteidigen unsere Demokratie auf der Straße und halten ihren Kopf hin – ihnen müssen wir als Politiker mehr Rückendeckung geben“, so Ministerin Faeser.

    Die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage ist eine langjährige Kernforderung der DPolG Hamburg.

    Der Bund scheint nun vorzulegen und auch andere Bundesländer ziehen nach. Die DPolG Hamburg begrüßt diese Entscheidung des Bundes und hofft, dass diese anerkennende Wertschätzung auch im Hamburger Rathaus endlich ankommt und umgesetzt wird! Die Polizeizulage würdigt die besonderen Belastungen des Polizeiberufes. Diese Belastungen wirken auch über den Eintritt in den Ruhestand hinaus.

    Die DPolG Hamburg tritt deshalb weiterhin unermüdlich dafür ein, dass es ein dringend notwendiges Zeichen von Respekt und Wertschätzung ist, diese Zulage auch in Hamburg im Ruhestand zu zahlen! Die DPolG Hamburg fordert nochmals nachdrücklich die politisch Verantwortlichen auf, endlich die Zeichen der Zeit zu erkennen und die Weichen für attraktive Rahmenbedingungen des Polizeivollzuges auch in Hamburg zu schaffen!

     

    Der Landesvorstand                                                                                  Hamburg, 11.01.2022

     

    (Hier Flugblatt zum Download)