Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage
Der Landesvorstand der DPolG Hamburg hat die Bürgerschaftsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit der Bitte angeschrieben, ihre ablehnende Haltung zu überdenken und die Argumente der Grünen-Bundestagsfraktion aufzunehmen, um perspektivisch auch in Hamburg die Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig auszugestalten.
Die Reaktion der Bürgerschaftsfraktion Bündnis 90/Die Grünen möchten wir Euch nicht vorenthalten.
„Sehr geehrter Herr Jungfer,
liebe DPolG,
es ist mir wichtig, dass unsere Beamt*innen einen Ausgleich für ihre besondere Arbeitssituation erhalten und umfassend versorgt sind – auch, wenn sie in Pension gehen.
Diese umfassende Versorgung ist immer als Gesamtpaket zu sehen und kann nicht an einzelnen Maßnahmen wie dem Vorschlag der GRÜNEN-Bundestagsfraktion zur Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage festgemacht werden.
Hier in Hamburg haben wir ein gutes Gesamtpaket: Die Besoldung in den einzelnen Besoldungsgruppen ist in Hamburg höher als in anderen Bundesländern. Aufgrund der Altersabgänge bestehen in den nächsten Jahren zudem gute Chancen, in höhere Besoldungsgruppen aufzusteigen. Auch gleichen wir besondere Einsätze wie ungünstige Arbeitszeiten mit Erschwerniszulage aus. Diese Zulagen wurden 2017 um 25 Prozent und 2018 um 40 Prozent erhöht.
Mit freundlichen Grüßen
Sina Imhof“
Diese – mit Verlaub – am Kern unseres Anliegens völlig vorbeigehende Antwort stellt uns selbstverständlich nicht zufrieden! Das Bohren eines sehr „dicken Bretts“ geht weiter!
Hinweis: Das Anschreiben der DPolG und die Antwort der Abgeordneten Sina Imhof werden auch im „Polizeispiegel“ Oktober 2021 veröffentlicht: WIR BLEIBEN DRAN! #DPolGDeinetwegen
Der Landesvorstand Hamburg, 24.09.2021