Rechte im Arbeitskampf

Informationen für DPolG Mitglieder und solche, die es werden wollen.
Auch während eines Streikes ist ein Eintritt in die DPolG Hamburg jederzeit möglich.

– Keine Kündigung oder Abmahnung beim rechtmäßigen Streik möglich.

– Der Arbeitgeber darf nicht verlangen, dass die ausgefallene Arbeitszeit nachgeholt wird.

– Der dbb wird über die DPolG Hamburg ggf. zum Streik aufrufen und die Kollegen über die Maßnahmen und Treffpunkte informieren. Bitte dann unbedingt in die Streiklisten vor Ort eintragen.

– Die Kollegen erhalten kein Arbeitsentgelt während eines Streikes, DPolG Mitglieder bekommen jedoch für den Ausfall ein Streikgeld. Bitte dafür nach Abzug umgehend die Abrechnungen bei der DPolG Hamburg einreichen.

– Es reicht, wenn sich Streikende mündlich zum Streik beim Arbeitgeber abmelden, die Zeiterfassung muss nicht betätigt werden.

– Bei Streiks, die sich nicht über einen Monat erstrecken (in der Regel sind ganztägige Warnstreiks angesetzt) hat das keine Auswirkung auf die Kranken- oder Rentenversicherung.

– Streiks haben keine Auswirkungen auf den Jahresurlaub.

– Der dbb/DPolG hat für die Warnstreikphase in Hamburg, bei der Polizei Hamburg und im LBV keinerlei Notdienstvereinbarung mit dem Personalamt vereinbart.

– Beamte dürfen nicht streiken, können aber in ihrer Freizeit „Veranstaltungen“ besuchen.

Kernforderung:

6 Prozent mehr Einkommen, mindestens 200 Euro (Laufzeit: 12 Monate) übrigens die identische Forderung wie 2018 im TVÖD.

Fachbereich Verwaltung                                            Hamburg, 22.01.2019

Zum Download

Holzdamm 18
20099 Hamburg
040 - 25 40 26-0
dpolg@dpolg-hh.de