Rechte im Arbeitskampf
Informationen für DPolG Mitglieder und solche, die es werden wollen.
Auch während eines Streikes ist ein Eintritt in die DPolG Hamburg jederzeit möglich.
– Keine Kündigung oder Abmahnung beim rechtmäßigen Streik möglich.
– Der Arbeitgeber darf nicht verlangen, dass die ausgefallene Arbeitszeit nachgeholt wird.
– Der dbb wird über die DPolG Hamburg ggf. zum Streik aufrufen und die Kollegen über die Maßnahmen und Treffpunkte informieren. Bitte dann unbedingt in die Streiklisten vor Ort eintragen.
– Die Kollegen erhalten kein Arbeitsentgelt während eines Streikes, DPolG Mitglieder bekommen jedoch für den Ausfall ein Streikgeld. Bitte dafür nach Abzug umgehend die Abrechnungen bei der DPolG Hamburg einreichen.
– Es reicht, wenn sich Streikende mündlich zum Streik beim Arbeitgeber abmelden, die Zeiterfassung muss nicht betätigt werden.
– Bei Streiks, die sich nicht über einen Monat erstrecken (in der Regel sind ganztägige Warnstreiks angesetzt) hat das keine Auswirkung auf die Kranken- oder Rentenversicherung.
– Streiks haben keine Auswirkungen auf den Jahresurlaub.
– Der dbb/DPolG hat für die Warnstreikphase in Hamburg, bei der Polizei Hamburg und im LBV keinerlei Notdienstvereinbarung mit dem Personalamt vereinbart.
– Beamte dürfen nicht streiken, können aber in ihrer Freizeit „Veranstaltungen“ besuchen.
Kernforderung:
6 Prozent mehr Einkommen, mindestens 200 Euro (Laufzeit: 12 Monate) übrigens die identische Forderung wie 2018 im TVÖD.
Fachbereich Verwaltung Hamburg, 22.01.2019