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    +++ Schichtdienst stärken! +++

    DPolG: Ungleichbehandlung bei Teilnahme an Auswahlverfahren!

    Initiativantrag durch Personalrat auf den Weg gebracht

    Es ist tatsächlich so: Nimmt ein Bewerber für den Aufstieg zum LA II oder LA III am Auswahlverfahren teil, dann ist die Zeit, die für Klausuren, Tests oder Untersuchungen aufgewendet werden keine Dienstzeit!

    Kommen Kolleginnen oder Kollegen aus dem Tagesdienst, werden sie für die Teilnahme freigestellt – kommen sie aus dem Schichtdienst müssen sie aber ihre Freizeit aufwenden. Und wenn die Teilnahme nach einem Nachdienst stattfindet, muss dieser natürlich auch noch frei genommen werden.

    Diese Ungleichbehandlung wurde von der DPolG Hamburg bereits seit Langem thematisiert. Heute wurde nun über den Personalrat der Polizei ein Initiativantrag auf den Weg gebracht und dem Polizeipräsidenten zugeleitet.

    Wir gehen davon aus, dass Polizeipräsident Ralf Martin Meyer diese Ungleichbehandlung im Sinne der Kolleginnen und Kollegen beheben wird.

     

    Der Landesvorstand                                                                              Hamburg, 13.1.2015

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