Höhergruppierungen und Garantiebeträge
►Worauf nach dem Tarifabschluss 2019 zu achten ist!◄
Seit dem 2. März 2019 ist der Tarifabschluss rückwirkend zum 1. Januar 2019 wirksam. Die
Tarifvertragsparteien haben bis Ende Juli diesen Jahres Redaktionsverhandlungen geführt. Jetzt
formuliert die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) die wichtigen Durchführungshinweise.
Auch das Personalamt Hamburg arbeitet mit Hochtouren an der Ausarbeitung.
Auf einige wichtige Aspekte möchte die DPolG Hamburg bereits hinweisen, deshalb werden
wir in loser Abfolge über die Besonderheiten des Tarifabschlusses berichten:
Solltet ihr seit dem 1. Januar 2019 für eine höherwertige Stelle ausgewählt worden sein, dann
bekommt ihr erfreulicherweise mehr Geld. Leider ist es (noch) kein stufengleicher Aufstieg
geworden, aber dafür sind die Garantiebeträge spürbar angehoben worden:
In der EG 1 bis EG 8 von zuletzt 32,02 Euro auf 100 Euro und in der EG 9 bis EG 15 von
zuletzt 64,01 Euro auf 180 Euro.
Eine Höhergruppierung über mehrere Gruppen erfolgt immer über den nächsthöheren Betrag in
der nächsthöheren Entgeltgruppe. Bei Erreichen der Zielentgeltgruppe muss dann ein
Höhergruppierungsgewinn von 100 Euro bzw. 180 Euro erzielt worden sein. Dies gilt auch für
Kolleginnen und Kollegen, die bereits einen Garantiebetrag aus den Vorjahren erhalten haben.
Es gibt allerdings noch eine Deckelung, der Garantiebetrag ist begrenzt auf den
Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung.
Nun hat die DPolG Hamburg festgestellt, dass es in mehreren Fällen nicht zur Auszahlung des
zustehenden Garantiebetrages gekommen ist. Zwar sind die Beträge im ZPD noch nicht
maschinell angepasst, aber es werden noch nicht mal die alten Garantiebeträge gezahlt. Deshalb
wird die DPolG Hamburg mit der Personalabteilung in Kontakt treten.
Solltet ihr also höhergruppiert worden sein, so schaut euch die Abrechnung genau an bzw.
meldet euch bei Eurer Gewerkschaft, der DPolG Hamburg:
michael.adomat@dpolg-hh.de oder beate.petrou@dpolg-hh.de
mobil: 0172-4038078 mobil: 0177-2881882
Hinsichtlich der sechsmonatigen Ausschlussfrist werden wir als DPolG Hamburg das Gespräch
mit der Personalabteilung suchen, um Lösungen zu finden.
Als Anlage haben wir einige Beispiele aufgeführt. Wir werden weiter berichten.
Der Fachbereich Verwaltung, 27.11.2019
Hier das Flugblatt zum Download