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    Senat präsentiert Erschwerniszulagen-Modell „Grote light“!

    Für ein deutliches Mehr ist angeblich kein Geld da!

    DPolG Hamburg hält an 5-Euro-Forderung fest!!!

    Die langjährige Forderung der DPolG, die von der CDU-Bürgerschaftsfraktion aufgegriffen und schließlich in einem Antrag mündete, die DuZ-Zulage (Dienst zu ungünstigen Zeiten) für Polizeibeamtinnen und -beamte auf mindestens 5 Euro pro Stunde anzuheben, wurde von den Senatsfraktionen SPD und Bündnis90/Die Grünen abgelehnt.

    Landesvorsitzender Joachim Lenders, zugleich CDU-Bürgerschaftsabgeordneter und Mitglied des Innenausschusses, hatte gemeinsam mit seinem CDU-Kollegen (dem innenpolitischen Sprecher Dennis Gladiator und dem Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz), federführend einen Antrag eingebracht, der die Hamburgische Bürgerschaft aufforderte, den Senat zu ersuchen, die Sonn-/Feiertags- und Nachtdienststunden zukünftig einheitlich mit 5 Euro je Stunde zu vergüten!

    Die Drucksache (21/1962) „Polizei Hamburg: Endlich den Schichtdienst stärken – die Erschwerniszuschläge für den Polizeivollzugsdienst deutlich anheben“ wurde gestern von der rot/grünen Mehrheit im Innenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft verworfen!

    Das Senats-Modell im Einzelnen:

    Das vom Senat vorgelegte Modell orientiert sich an der Erschwerniszulagenverordnung der Landespolizei Schleswig-Holstein.

    Innensenator Grote (SPD) kündigte an, dass ab dem 1.1.2017 folgende Sätze gelten sollen:

    3,26 € / Stunde für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsdienste

    sowie 4,00 € / Stunde für Freitags- und Samstags-Nachtdienste

     Ab dem 1.1.2019 sind dann 3,50 € bzw. 4,50 € vorgesehen.

    Es werden nur tatsächlich geleistete Dienste berücksichtigt!

    Das neue Modell wird durch die vollständige Streichung des monatlichen Sockelbetrages (die bisherige Schichtzulage) durch die Polizeibeamtinnen und -beamten zur Hälfte selbst gegenfinanziert und zwar in einer Höhe von 2 bis 2,5 Millionen Euro. Es werden jedoch zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 1,7 Millionen Euro für den ersten und dann weitere 800.000 Euro für den zweiten Schritt bereitgestellt.

    Da nur tatsächlich geleisteter, erschwerter Dienst vergütet wird und der monatliche Sockelbetrag gestrichen wird, bedeutet das konkret, dass auch bei einem erlittenen Dienstunfall die Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten entfällt!

    Beispiel: Ein Polizeibeamter wird bei einer gewalttätigen Demonstration im Schanzenviertel durch einen Stein- oder Flaschenwurf schwer verletzt und fällt aufgrund dieses Dienstunfalls sechs Wochen aus. Folge: Die in diesen sechs Wochen angefallene Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten entfällt komplett. Da es aber künftig auch keine pauschalisierte Schichtzulage mehr geben soll, wird auch der bisher gezahlte „Grundsockelbetrag“ entfallen.

    Es muss endlich eine gerechte und angemessene Bezahlung für die Kolleginnen und Kollegen her, die tagtäglich ihre Gesundheit zu Markte tragen! Deshalb fordert die DPolG Hamburg weiterhin 5 Euro pro Stunde und die Beibehaltung der Schichtzulage!

    Achtung: Für das Senats- Modell fehlt noch das „Okay“ der Finanzbehörde!

    Die Finanzierung ist noch nicht gesichert!

     

    Der Landesvorstand                                                                                 Hamburg, 04.05.2016

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